Die Gegenwart und Zukunft für BKF…?
„Nie war er so 'wertvoll' wie heute“ … der BKF als systemrelevantes „notwendiges Übel“
Politiker und Gewerkschaften wissen, dass BKF als systemrelevantes notwendiges Übel sehr wertvoll ist!
Fragen:
Warum hat der BKF nicht eine würdevolle Behandlung und bekommt die Wertschätzung?
Warum hat der BKF keinen einheitlichen Tarifvertrag, wo ein ruinöser Wettbewerb vorhanden ist?
Warum hat der BKF im Binnenmarkt über Grenzen innerhalb der EU nicht ein Recht zum Streik?
Warum hat der BKF in der EMRK, der GrCh und dem GG ein Recht, das Streik beinhaltet!
Warum hat der BKF kein Recht auf Streik und Tarifvertrag in dem EU-Vertrag?
Warum hat der BKF mit der Gewerkschaft kein EU-weites Streik- und Tarifrecht?
Antworten:
Während vor dem Jahr 1993 die EWG-Kommission und einige kleine EWG-Staaten i.V.m. freiem Binnenmarkt ohne Grenzen im gewerblichen Güterkraftverkehr einen politischen Ordnungsrahmen zur Harmonisierung und Humanisierung im Wettbewerb i.S.d. BKF-Gehälter forderten, so hatten es extra Italien, Deutschland und Frankreich verhindert!
In der EWG, EG und EU wurde in der Historie bisher alles nur dem wirtschaftlichen Belang unterworfen, sodass trotz der Folgen i.V.m. dem ungleichen ruinösen Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr die Harmonisierung und Humanisierung im EU-Binnenmarkt noch bis heute nicht beschlossen werden konnte.
Im Jahr 2007 lehnten auch ganz bewusst alle 231 Gewerkschaften und ETF, EGB, DGB im EU-Vertrag einen Tarifvertrag über eine Grenze innerhalb der EU als Instrument gegen schutzlose ungeregelte Liberalisierung, Deregulierung, Flexibilisierung sogar einstimmig ab, da sie ihre Mitglieder weiterhin nur national tarifvertraglich vertreten wollen.


Das älteste Ur-Recht zum „Streik und Tarifvertrag“ (ab dem Jahr 1873) wurde im gemeinsamen einstimmigen Willen von allen 231 Gewerkschaften extra nicht im EU-Vertrag ab 2009 mit beinhaltet. Somit wurden durch Art. 114 (2) AEUV alle Arbeitsrechte dem abhängigen Beschäftigten „nur national“ erlaubt.
Damit sind innerhalb der EU die Bestimmungen über Rechte und Interessen der BKF – wozu auch die tariflichen Rechte gehören – über die nationalen Grenzen im EU-Binnenmarkt nicht möglich und bleiben noch viele Jahre so negativ total verzerrend im Wettbewerb bestehen.
Damit sind innerhalb der EU die Bestimmungen über Rechte und Interessen der BKF – wozu auch die tariflichen Rechte gehören – über die nationalen Grenzen im EU-Binnenmarkt nicht möglich und bleiben noch viele Jahre so negativ total verzerrend im Wettbewerb bestehen.
Alle BKF müssen als Fernfahrer weiterhin im Durchschnitt (ohne Spesen) mit ca. 1.000 € in den MOE-Staaten, gegenüber ca. 3.200 € Brutto (ohne AG-Anteile) im Westen der EU in den unmenschlichen und ruinösen Wettbewerb.
Fast kein Bürger kann sich vorstellen, dass es für die Industrie und den Handel einen systemrelevanten Beruf ohne Wertschätzung gibt, obwohl Politiker in Berlin und Brüssel wissen, dass es den „Beruf als Berufung“ unter heutigen Umständen in Deutschland und im Westen der EU bald fast nicht mehr gibt.
Derzeit haben alle BKF auch das Recht auf gesunde, sichere und menschlich würdige Arbeitsbedingungen, auf 208 Std. Begrenzung innerhalb von 4 Monaten und auch auf tägliche, und wöchentliche Ruhezeiten, sowie bezahlten Jahresurlaub, was in den 14 MOE-Staaten fast „nicht“ richtig praktiziert und kontrolliert wird. Nur die mangelnde BKF-Attraktivität bedeutet, dass er sehr wenig zu Hause ist, denn es fehlt die sog. Work-Life-Balance. Er wird als Knecht für Industrie und Handel mit Be- und Entladung benutzt sowie zur Ladungssicherung genötigt und anschließend wird ihm auch fast überall in Firmen bzw. bei Kunden sogar die Sanitäranlage mit WC verweigert. Da kann es schon als kleines Wunder betrachtet werden, dass es unter diesen Bedingungen bis dato immer noch relativ genug BKF gab.
Bürger wundern sich, dass es heute „Berufe zur Berufung“ mit „Leidenschaft = Leiden schafft“ gibt.
„Die EU“ ist für BKF eine beweisbare Tatsache im beruflichen Alltag, dass er direkt drei Grundfreiheiten der EU systemrelevant in einer Einheit gleichzeitig während seiner Dienstreise praktiziert!
… Also müsste der BKF als Fernfahrer doch der größte Botschafter der EU sein. • Punkt
Der BKF hat nun alle Errungenschaften und Vorzüge der EU als Vorteile in beruflicher Tätigkeit. Daher wird die EU sehr geschätzt und es fehlt nur noch ein gerechter Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr!
Durch Art. 23 GG i.V.m. EU-Vertrag wurden in Art. 3 EU auch die Ziele innerhalb der EU festgelegt, indem die…
"Förderung der Arbeit, ein Frieden, ein EU-Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt, weltweite Beseitigung der Armut und Förderung vom Völkerrecht."
„Die EU“ ist im EU-Binnenmarkt nur mit BKF als Facharbeiter in echter Dienstleistungsfreiheit in einer Einheit mit Art. 26 AEUV umzusetzen und damit den gewerblichen Güterkraftverkehr zu gewährleisten!
Deutschland und die EU beachten für BKF die Rom-I-VO und die zust. st. Rspr. EuGH beweisbar nicht!
EU-weit sind mind. 5 Mio. BKF bei den rund 600.000 Transportunternehmen systemrelevant, tagtäglich mit über 70 % Transport-Anteil unterwegs, davon 3,6 Mio. BKF grenzüberschreitend mit EU-Lizenz im ruinösen Wettbewerb für Industrie und Handel tätig. Trotz unentbehrlich systemrelevanter Aufgaben für das Gelingen im EU-Binnenmarkt, leiden die meisten BKF im gewerblichen Güterkraftverkehr, unter hohem Zeitdruck, schlechter Wertschätzung und Behandlung, niedrigem Gehalt, sehr wenig Freizeit und teils unmenschlichen Bedingungen und vor allem auch wegen ruinösem Ost-West-Konflikt.
Es dürfen grundsätzlich keine [direkt oder indirekt] diskriminierenden oder ungerechten Maßnahmen vorhanden sein, ohne vorher nachweislich die Verhältnismäßigkeit als geeignet, erforderlich, angemessen, gründlich zu überprüfen.
Tausende BKF aus Dritt-Staaten sind mit (Schein-)Selbstständigkeit für ca. 80 € Brutto pro Tag, mit einem Dienstleistungsvertrag, beweisbar ohne eigenen LKW und EU-Lizenz sowie ohne Fahrer-Bescheinigung in Deutschland unterwegs!
Tausende BKF aus Dritt-Staaten sind mit (Schein-)Selbstständigkeit für ca. 80 € Brutto pro Tag, mit einem Dienstleistungsvertrag, beweisbar ohne eigenen LKW und EU-Lizenz sowie ohne Fahrer-Bescheinigung in Deutschland unterwegs!
Der EuGH hatte primär zur Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse i.S.v. Art. 106 (2) AEUV, das EU-Recht schon oft ausgelegt, allerdings bisher noch nicht abstrakt definiert und auch noch nicht i.V.m. dem gewerblichen Güterkraftverkehr geprüft, wobei vom BKF als Einziger in der EU sogar 3 der 4 EU-Grundfreiheiten in Einheit getätigt werden.
Wegen dieses Hintergrunds der BKF-Tätigkeit bei Dienstreisen stellt rechtlich AEUV, dritter Teil, Titel VI nicht die klassisch spezielle Ausnahme von allgemeinen Regelungen „über“ Dienstleistungsfreiheit dar, sondern es ist nur ein benutzter Komplex von „leges speciales“, der allerdings „nur sekundär“ und nur kurzfristig nach Art. 9 Rom-I sein kann.
Im Primär- und Sekundärrecht im EU-Vertrag befinden sich Vorbehalts-, Schutz- und Notstandsklauseln, die es EU-Staaten erlauben, von elementaren Garantien vom EU-Recht abzuweichen, sofern die ergriffenen Notstandsmaßnahmen zur Krisenbewältigung oder Aufrechterhaltung von Industrie und Handel, geeignet, erforderlich, verhältnismäßig, angemessen sind, wenn Art. 5 i.V.m. Art. 9 Rom-I beachtet wurde.
Beweisbare Tatsache: Es werden nur in Deutschland ab dem Jahr 2025 insg. mind. ca. 400.000 BKF fehlen!
Der EuGH C-184/13 hatte einen staatlich festgelegten Frachtpreis als Mindestfrachtpreis untersagt !
Andere wichtige ungelöste Probleme in der EU bei fast allen BKF sind:
a) Be- und Entladung
b) Ladungssicherung
c) Sanitärbenutzung
d) Standklimaanlage
e) Fahrerhaus 5,25 m²
„Wenn“ der Bundestag den primären Art. 26 AEUV im EU-Vertrag, hier nun mit sekundärem „Dialog-Artikel“ Art. 153 (5) AEUV der Sozialpartner (– bei EU-Kommission ohne Recht zum Beschluss –), als seine Begründung zur Ablehnung der „BKF-Petition“ benutzt und hervorhebt, so werden alle BKF in Deutschland es natürlich erfahren und damit wissen, dass die Bundesregierung und der Bundestag „nur“ i.S.d. der Industrie und dem Handel denkt, indem sehr billige ruinöse Frachten aufrechterhalten werden.
Alle Gewerkschaften in der EU, wie ver.di und BGB, wollen und/oder können dem nun beweisbar nichts mehr entgegensetzen, bzw. in Zukunft nicht mehr etwas Positives für die BKF als Fernfahrer bewerkstelligen oder tarifvertraglich umsetzen.
Das bedeutet, dass für die berufliche BKF-Zukunft beim Wettbewerb i.V.m. dem extremen Unterschied im Bruttogehalt gegenüber BKF aus den 14 MOE-Staaten der ruinöse Wettbewerb bestehen bleibt und bei allen normalen Frachten von a nach b auch ihre Arbeitsplätze vernichtet werden.
Das bedeutet, dass für die berufliche BKF-Zukunft beim Wettbewerb i.V.m. dem extremen Unterschied im Bruttogehalt gegenüber BKF aus den 14 MOE-Staaten der ruinöse Wettbewerb bestehen bleibt und bei allen normalen Frachten von a nach b auch ihre Arbeitsplätze vernichtet werden.
Begreifen das die zuständigen Verantwortlichen bei der Politik und den Gewerkschaften denn nicht ?
Lösung:
Nur mit Änderungen im EU-Vertrag im Art. 3 (4) EUV und Art. 114 (2) AEUV ist ein EU-weiter BKF-Tarifvertrag mit 15 € Netto-Mindest-Gehalt (5/2025 = 21 € Brutto) direkt durch die EU möglich, da Art. 3 (3) EUV i.V.m. Art. 26 AEUV und Artikel 101 bis 109 AEUV es vorschreiben, um für einen gerechten Wettbewerb im Binnenmarkt beim gewerblichen Güterkraftverkehr die Harmonisierung und Humanisierung unerlässlich ist.
Hier findet ihr das Thema logisch erklärt in 2 kleinen Podcasts. Hört rein, es lohnt sich.
Lesen: Zukunft der BKF
Hören: PETI-Petenten-Antworten
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