28 Mai 2026
10 Mai 2026
9. Mai und BKF
Welcher BKF kennt die Schuman Erklärung ...!?
Eigentlich müsste für BKF der 9. Mai jedes Jahr ein Feiertag sein
1.
Nur der BKF
erbringt als unselbstständig abhängig fahrendes Personal als
„Einziger Beschäftigter“ in der EU, eine besondere aktive
Dienstleistungsfreiheit, die er gleichzeitig im Öffentlichen-Recht
und Privat-Recht innerhalb der EU als „freie“ Dienstleistung „im
öffentlichen Verkehr“ tätigt, wobei die „Dienst-Reise“ immer
ab familiären Lebensmittelpunkt beginnt und endet.
2. Nur der BKF ist der „Einzige Beschäftigte“ der 4 Verkehrsarten, zur Straße, Wasser Luft, Schiene, der nicht ein festen unabkömmlichen Weg auf den Boden der EU hat, um ihn bei der Dienst-Reise zur „Aufnahme und Beendigung“ der Dienstleistungsfreiheit beim „Dienst am LKW-Steuer“, innerhalb der EU zu benutzen und durchzuführen.
3.
Nur der BKF
ist fachlich, sachlich und juristisch, der „Einzige Beschäftigte“,
der „in Einheit“ 3 der 4 Grundfreiheiten in der EU, als Freiheit
der Waren, Personen, Dienstleistungen, inkl. der
Arbeitnehmerfreizügigkeit, zur Verkehrs- und Transport-Freiheit,
direkt alles miteinander verbunden gleichzeitig durchführt, ohne
dabei entsendet zu sein.
Kernpunkte der EuGH Rechtsprechung zu Art. 2 EU-Vertrag:
Verbindlichkeit: Die in Art. 2 EUV genannten Werte (Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte) sind rechtsverbindlich und keine bloßen politischen Absichtserklärungen.
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit: Der EuGH nutzt Art. 2 EUV, oft i.V.m. Art. 19 EUV, als Grundlage, um Verletzungen durch die EU-Staaten (z.B. Justizreformen in Polen, Diskriminierung in Ungarn) direkt zu sanktionieren.
Verhältnis zur nationalen Identität: Die Nationale Identität (Art. 4 (2) EUV) ist nur insoweit geschützt, als sie die Werte des Art. 2 EUV respektiert.
Grundlage für Konditionalität: Die Werte bilden die Basis für die Verordnung (EU) 2020/2092 zur Konditionalität, wodurch EU-Gelder bei Verstößen gekürzt werden können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe/Artikelprojekt_Wegbereiter_der_Europaeischen_Union
1. Bild CC Centre européen Robert Schuman à Scy-Chazelles
28 April 2026
1. Mai 2026
1. Mai ein Feiertag?
Nein…! Der
1. Mai ist
nicht
ein Feiertag, sondern ein Tag zur Demonstration
und zum Gedenken!
Am
1.
Mai 1890
begangen zum ersten mal Hunderttausende organisierte Arbeiter in
aller Welt und vielen deutschen Städten, diesen Gedenktag. Sie
legten ihre Arbeit nieder, gedachten dem Chicago
Aufstand
1887 für die Einführung vom 8 Std.-Tag demonstrierten, wobei 4
Demonstranten durch Strang ums Leben kamen.
Im
Jahr 2026 gelten 13,3
Mio. Bürger
mit 60 % Median ab 2.703
€
Netto bzw. 16,1 % als armutsgefährdet.
Es gibt 2,8 Mio. Millionäre und 171 Milliardäre in Deutschland die fast keine Einkommensteuern zahlen.
Die 0,5 Mio. BKF müssen in Deutschland jeden Monat auf mind. 8 oder 16 Tage Freizeit verzichten, um nach 45 Jahren nur ca. 1.400 € Netto-Rente zu haben, wegen ruinöser Konkurrenz aus den 14 MOE-Staaten.
Also
gibt es am
1.
Mai
nichts
zu feiern!
Fast alle Beschäftigten haben heute den 8-Std.-Tag, die 5-Tage-Woche, 6 Wochen Urlaub, Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsräte, Kranken- und Rentenversicherung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. .. , denn das ist für alle heute eine Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings ist das gerade Genannte nur durch Solidarität und Mut der Arbeiter von ~ 1848 bis ~ 1972 entstanden und durchgesetzt worden.
Alle Politiker reden und Medien schreiben nun wieder etwas von einer „48-Std.-Woche“!
Die BKF haben zum Teil immer noch Arbeitsbedingungen wie zur Zeit des Chicagoer Aufstands im Jahr 1887, denn BKF haben heute …
22 April 2026
BKF Legal = Illegal!?
„Legal“ und/oder „Illegal“ werden BKF aus 26 Dritt-Staaten in Deutschland beschäftigt und es wird ihnen nicht das „übliche“ Gehalt und nicht 16 Tage Freizeit gewährleistet, sowie das auch teilweise auch in der EU.
Wegen den Freizeiten fehlen rechnerisch, rechtlich und juristisch in Deutschland bis zu 400.000 BKF.
1.) BKF „Legal“
Keiner
will Ihn, doch jeder braucht Ihn, ... den
LKW
&
damit natürlich den BKF!?
Wie
selbstverständlich transportierten, bewegten, beförderten viele
„Unbekannte“ BKF
tagtäglich anonym als „Notwendiges
Übel“,
Buhmann
und Knecht der Nation im LKW-Fahrerhaus, rund um die Uhr mit Working
Poor
alle Waren für Bürger, Industrie und Handel, um der Bevölkerung in
der EU ein angenehmes Leben zu ermöglichen. Deshalb
fahren sehr viel billige BKF aus Dritt-Staaten in Deutschland, wie
Usbekistan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Türkei,
Indien, Serbien, Russland, Belarus, Moldawien, Nordmazedonien,
Montenegro, Georgien, Marokko, Philippinen, Brasilien,
Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Armenien, Aserbaidschan, Mongolei,
China, Kongo, Burkina Faso, Südafrika und Simbabwe.
Es gab immer wieder verschiedene Initiativen zur Rekrutierung von BKF, wobei Transportunternehmen nun auch BKF aus Afrika erfolgreich einstellten und ausgebildet hatten. Das Goethe-Institute in Westafrika unterstützte die Vermittlung zur gezielten Suche nach BKF. Die BA erlaubt den erleichterten Zugang für qualifizierte BKF aus Dritt-Staaten (§ 24a BeschV) inkl. Visa und Aufenthaltserlaubnis (§ 19 AufenthG), BKF-Qualifizierung und das zu Anfang ohne Nachweis der Wohnung. Vorrangprüfung und Sprachkenntnisse sind nicht mehr erforderlich, da die EU-Fahrerlaubnis CE und/oder die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation nach der Richtlinie (EU) 2022/2561 bis zu 15 Monate gilt. Die Grundqualifikation zur beruflichen Klassifikation als BKF – KLDB Seite 883 Umsteigeschlüssel (5-Steller) – ist die Nr. 52122 Berufskraftfahrer/innen (Güterverkehr/LKW), die fachlich sachlich geprüft wird und die Arbeitgeber haben die volle Verantwortung. Die BA stellte fest, dass es auch Probleme gab, wie bei BKF aus Belarus, Ukraine, Georgien, Usbekistan, Serbien, Bosnien und dem Kosovo. Die größten Konflikte, die bekannt wurden, waren Führerschein-Umtausch, Arbeitsbedingungen, Sozialmissbrauch, Briefkastenfirmen, wo vor allem BKF aus Dritt-Staaten beschäftigt wurden. Eine schriftliche Zusage für den Arbeitsvertrag reicht schon aus und bei der fehlender BKF-Qualifikation kann eine 15-monatige oder eine verkürzte 4 Monate Maßnahme hier erfolgen. Nach jüngsten Zahlen der DIHK stagniert die 3jährige Ausbildung zum BKF in Deutschland. Im Jahr 2023 betrugen die Ausbildungsverträge noch 6.618 mit 1.820 bestandene BKF Prüfungen. Im Jahr 2024 gab es nur noch 2.798 Ausbildungsverträge. Dazu sollen nun Maßnahmen kommen, die den Beruf attraktiver machen und die Basis der BKF soll auch verjüngt werden. Die EU-Ansätze sind dann auch noch a) CE- Führerschein ab 18 Jahre, b.) bessere Anerkennung der Qualifikationen von BKF aus Dritt-Staaten, c) faire Bedingungen schaffen und soziale Regeln EU-weit klarer einheitlicher machen. Es wurde eine bessere Anerkennung durch bilaterale Abkommen für dringend benötigte BKF verabschiedet.
Die EU setzt beim BKF-Mangel auf leichterem Berufszugang, besserer Anerkennung von Qualifikationen und verbesserter Arbeitsbedingungen durch das Mobilitätspaket I. Der BKF Mangel- oder Engpassberuf wurde nicht in Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachkrEG) beinhaltet. Der Mangel- oder Engpassberuf bezeichnet einen Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen. Von einem Mangelberuf ist nur die Rede, wenn auf eine offene BKF Stelle höchstens drei statistisch erfasste Arbeitslose kommen. Paradox: Weil BKF in der ARGE entweder fast nicht vorhanden sind, oder die offenen BKF Stellen nicht oder wenig dort gemeldet sind, wurde der BKF auch nicht in der Liste erfasst, obwohl alle zust. Politiker es wissen, dass extrem viele BKF fehlen. Daher gilt für ausländische Beschäftigte aus Dritt-Staaten, die in Deutschland eine dauerhafte Tätigkeit als BKF als Fachkräfte anstreben und inkl. FQN-Karte (ex Code-95) in Deutschland tätig sein wollten, für jeden BKF die Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Wenn BKF aus den MOE- oder Dritt-Staaten, älter als 45 Jahre sind, gilt entweder ein Mindestgehalt von 55.770 € (4.648 €) im Jahr 2026 (nur Fachkräfte in Engpass-Liste) oder die BKF verfügen später als Rentner dann selber über angemessene Altersversorgung. Im Jahr 2025 war vorgeschriebenes Gehalt von 45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beim FachkrEG nur 43.730 € (: 173 = 21 € Brutto). Damit sollte ein ungeregelter Zuzug in das deutsche Sozialsystem verhindert werden. Der Nachweis dazu soll nun im Verfahren zur Zustimmung durch die ARGE mit § 39 (2) Nr. 2, (3) Nr. 2 AufenthG-E geprüft werden, dass durch die BeschV als Nachweis in der Anlehnung an die Regelung zum § 21 AufenthG sein muss, um damit eine ausreichende Renten-Anwartschaft oder Geld- oder Sachvermögenswerte erbracht werden kann.
Das größte Problem in Deutschland und auch in der EU ist bei AÜ für BKF aus Dritt-Staaten Art. 6 (2) GG und Art. 33 GrCh sowie Art. 8 EMRK, um BKF als Eltern das Recht und Pflicht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu garantieren. Der Schutz vom Elternrecht und der Elternpflicht erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente vom Sorgerecht und der Erziehungspflicht des Vaters, die ohne ausreichende Anwesenheit vom Vater zur Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann, wenn er über viele Monate regelmäßig nicht zu Hause ist. Eine räumliche monatelange Trennung vom Kind und/oder teil seiner Eltern, stellt gegen deren Willen die stärksten Eingriffe ins Elterngrundrecht dar, das nur unter strikter Beachtung vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf.
Vom EuGH C-29/10 (Große Kammer) wurde im Arbeitsvertrag das Europa-Recht Art. 8 (1) Rom-I (EU-Recht = VO (EG) 593/2008) mit Art. 4 (1)b Rom-I i.V.m. Brüssel-Ia zum zust. Gericht vor Ort, erstmalig in den BKF Rechten beurteilt wurde, sodass diese nun vollumfänglich zu gewährleisten sind und vom Arbeitgeber nicht umgedeutet oder negativ benutzt werden dürfen. BKF hat in der EU ein Recht auf alle Informationspflichten und wesentliche Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, die durch § 2 (1) Nachweis-Richtlinie (EU) 2019/1152 i.V.m. st. Rspr. vom EuGH, arbeitsvertraglich im privatem Recht zwingend zu beachten sind, um später bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche innerhalb der letzten drei Jahren gegenüber Arbeitgeber, der BKF nicht in Beweisnot gerät, denn es besteht die „Beweislastumkehr“. Der Arbeitgeber ist damit in der Haftung, denn er kann damit die einseitige Beweislast vom BKF nicht mehr umkehren. Dazu gehören alle Arbeitszeiten und Freizeiten, die vom Transport-Unternehmer ge- und abgespeichert wurden. Dazu gehört die nachweisliche Unterrichtung vom BKF zu geltenden Bestimmungen, im berufsspezifisch erlernten Fachbereich § 8 Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) und zur Klassifikation 52122 inkl. der Einzel-staatlichen Rechtsvorschriften und alle evtl. anfallende und gesetzlich „erlaubten“ Mehrarbeiten, Arbeitsbereitschaftszeiten, Betriebs-Ordnungen, Tarifverträge, Pauschalen zur Verpflegung, Übernachtung, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.
Zum FachKrEG dürfen auch die inhaltliche Regelungen im Arbeitsvertrag, nun beweisbar nicht gegen ein zwingendes Recht wie Rom-I und Brüssel-Ia (Europa-Recht) verstoßen, da es keine disponiblen Rechte sind, denn die Europa- und EU-Rechte sind natürlich primär, sowie auch durch EU-Verordnungen vorhanden, die im BKF-Arbeitsvertrag i.S.v. höherrangigem Recht zu beachten sind und dementsprechend als zwingenden Bestandteil mit beinhaltet werden müssen. Eine Ausnahme vom Rangprinzip im Recht wird allerdings nur dann gemacht, wenn die niedrigere Regelung durch eine günstigere Regelung im Schutz zu Sozial- und Arbeitsrechte, „nur für BKF“ darin enthalten sind.
Der Wohnsitz und Aufenthalt als die gewöhnliche Wohnung ist nach dem EuGH C-372/02 vom 11.11.2004, als der gewöhnliche Wohnort bei jeden BKF in der EU bzw. in Europa entscheidend. Denn die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und Familienangehörige, die in der EU zu zeitbedingten Tätigkeiten mit AÜ, zu- und abwandern, ist dahin auszulegen, dass ein BKF, der in einem Mitgliedstaat wohnt, den Rechtsvorschriften im Mitgliedstaat am Wohnsitz unterliegt, die ihm nach Rom-I nicht abgedungen werden können und nur der Günstigkeitsbereich i.S.v. BKF ist zwingend zu beachten.
Das Prinzip der „Günstigkeit“ ist eine international anerkannte und aus der st. Rspr. der höchsten Gerichte entwickelte Kollisionsregel, die für BKF auch aus den Dritt-Staaten zum neuen FachkrEG sehr wichtig sind. Mann bedenke im Arbeitsvertrag auch die 183 und 185 Regel der OECD. Wenn hier mehrere anwendbare Normen bestehen, hat nur diejenige Vorrang, die für BKF objektiv am günstigsten ist. Mit Begriff: „Objektiv“, kommt es nicht auf subjektive Einzelfälle an. Dazu muss Rom-I, bzw. VO (EG) 593/2008, bei AÜ mit beachtet werden oder zum FachKrEG, darf auch diese inhaltliche Regelung im Arbeitsvertrag nicht gegen ein zwingendes Recht verstoßen. Alle BKF müssen ab familiären Lebensmittelpunkt alle Zeiten als Arbeitszeit, den Beginn und Ende der „Dienstreise“ am „Ort der Arbeit“ im Arbeitsvertrag beinhalten, was vor der Großen Kammer vom EuGH C-29/10 in der mündlichen Anhörung festgestellt wurde, auch im einstimmigen Beschluss. Beim BKF handelt es sich immer um eine Dienstreise, wobei die Zeit im Auftrag vom Arbeitgeber dem arbeitsvertraglichen Direktions- und/oder Weisungsrecht durchgehend ab Ort der Arbeit am familiären Lebensmittelpunkt unterwegs tätig ist. Bei allen diesen Zeiten unterwegs, muss der BKF – beim LKW nach dem st. Rspr. vom BGH wegen Diebstahl – „am“ LKW bzw. „im“ Fahrerhaus bleiben und kann daher nicht wirklich „Frei“ über die gesamte Zeit verfügen, zumal er sich auf einer durchgehenden arbeitsvertraglich angeordneten Dienstreise befindet.
Theorie und Praktik sind und bleiben immer beim BKF, zwei unterschiedliche beruflich extreme Welten, die sich ganz legal (eigentlich) theoretisch, rechtlich, juristisch vertragen. Theoretisch dürften BKF nach den Gesetzen und Verordnungen inkl. Urlaub, Feiertage, Sonntage usw., rein rechnerisch nur 7,44 Monate auf Dienstreise sein. Der BKF darf nur, rein rechnerisch juristisch, von 52 Wochen im Jahr ca. 32 Wochen unterwegs sein und wäre inkl. 30 Tage Urlaub mit ca. 12 Freitage, ca. 20 Wochen zu Hause. Nur dann würden die Transportunternehmen im Westen der EU den Wettbewerb nicht überleben. Somit müssen zurzeit die BKF wegen dem ruinösen Wettbewerb im Westen der EU beim gewerblichen Güterkraftverkehr, nun weiterhin – wenn BKF jedes Wochenende zu Hause wäre –, von insg. 16 Tagen, auf mind. 8 Tage Freizeit-Anspruch unfreiwillig verzichten. Wenn BKF ab familiären Lebensmittelpunkt nach Rom-I-VO, mit arbeitsvertraglicher Dienstreise ab dem 21 Lebensjahr tätig wäre und alle Arbeitszeiten unterwegs im Lebensarbeitszeitkonto registriert und abspeichert, so brauchte er nur 27.7 Jahre arbeiten und wäre mit 48,7 Jahren ein Rentner.
Wer
hat die Lösung und wer hat die Fantasie, dass die globalen
Multi-Transport-Konzerne die Leih-BKF von den Personal-Dienstleistern
mit AÜ aus Dritt-Staaten, im Transportunternehmen mit Europa AG (SE)
in deutschen Niederlassung, in den MOE-Staaten zugelassenen LKW, bis
zu 12 Monate mit deutscher EU-Lizenz, hier in ihren Niederlassungen
rechtlich offiziell beschäftigen.
2.) In Deutschland kann ein MOE-Transportunternehmer mit SE über AÜ, ein BKF aus Moldawien, auf einen LKW aus Bulgarien, mit Auflieger aus Lettland, mit deutscher EU-Lizenz, bis zu 12 Monate beschäftigen.
3.) Die BKF, die vom Dritt-Staat mit § 7b GüKG in Deutschland auf deutschen LKW eingesetzt werden, ist eine Arbeitsgenehmigung gem. § 4 (3) des Aufenthaltsgesetz zwingend erforderlich, wenn nicht vorher Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrer-Bescheinigung nach Art. 6 (2) i.V.m. Art. 3 (3) und Art. 4 (2) VO (EG) 484/2002 vorliegen.
Die
rechtlich
juristische Theorie
im
öffentlichen
Straßenverkehr,
müsste im gewerblichen Güterkraftverkehr das Mobilitätspaket
I
zur Kontrolle eine Pflicht, was vom Zoll beim BALM mit zu beinhalten
wäre, um beim Transportunternehmer und BKF die vollumfängliche
Kontrolle zu gewährleisten:
1.)
Berufszugang, finanzielle Leistungsfähigkeit, Art. 1 (4) und Art. 6
VO (EU) 2020/1055
2.) Voraussetzungen zu Art. 4 (1)b VO (EU)
2020/1055 und Art. 16 (2)d VO (EU) 2020/1055
3.) Verkehrsleiter,
Art. 2 Nr. 6 und Art. 4 VO (EU) 2020/1055 haftungsrechtlich belegen.
4.) Arbeitszeit-Richtlinie 2002/15/EG
ab 208 Std., ohne Opt-out, i.V.m. st. Rspr. vom EuGH beachten
5.)
VO (EU) 2020/1054 i.V.m. Art. 1 (1) VO (EU) 165/14 und Art. 2 (1)a VO
(EG) 561/2006
6.) Fünf BKF-Gehaltsabrechnungen i.V.m.
eCMR/GÜKG unter Beachtung vom GüKBillBG
7.) A1, S1 zur
Fahrer-Bescheinigung VO (EG) 484/2002 ab 2,5 t zGG/zGM besitzen.
Es ist nun nicht mehr entscheidend, unter welcher Flaggen die LKW angemeldet sind und wo aus Dritt-Staaten die BKF, mit welcher Lizenz, in der EU täglich starten. Die Transport-Konzerne als SE, können in der EU überall mit LKW-Zulassungen und BKF aus Dritt-Staaten, einen globalen Wettbewerb bewerkstelligen. Die LKW und BKF Arbeitseinheiten – von/bis weit über 1.000 LKW – können auf den 27 EU-Staaten verteilt werden, um eine gewinnbringende digitale Logistik ohne „Basispunkte“, als virtuellen Betrieb über das globale www, praktizieren.
2.)
BKF „Illigal“
„Billig, billiger, am billigsten - weil Geiz geil ist“! Wer hat das beschlossen ? Wer ist nun Schuld?
12 April 2026
16 Tage Freizeit!?
Hat jeder BKF nun 16 Tage Freizeit!?
Allerdings ohne ein EU-weiten Tarifvertrag für BKF mit 15 € Netto-Mindest-Gehalt (5/2025 = 21 € Brutto), kann rechtlich und juristisch der Zweck und angestrebte Ziele im EU-Vertrag Art. 3 EU nicht erreicht werden, da sie beweisbar ohne Änderung nicht a) angemessen, b) erheblich, c) gerecht sind, um den Art. 26 EUV gewährleisten zu können. Das bedeutet, dass derzeitige BKF-Tätigkeiten beweisbar, beschränkt, unattraktiv, diskriminierend, behindernd werden, da der ruinöse Wettbewerb durch Transportunternehmen aus MOE-Staaten nicht beseitigt wird und ohne Änderungen im EU-Vertrag im Art. 3 (4) EUV und Art. 114 (2) AEUV, kann es auch nicht ein gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr geben.
Der Arbeitsvertrag zwischen Transportunternehmer als Arbeitgeber und BKF, ist ein Angebot-Vertrag auf Gegenseitigkeit (Angebot und Annahme). Der Hinweis auf den Arbeitsvertrag, kann Tatsachen nicht aus der Welt schaffen, dass BKF, der Weisungsgewalt des AG unterworfen ist. Der BKF als der schwächere Teil, ist daher gegen Missbrauch zu schützen und deshalb sind dem Direktionsrecht oder Weisungsrecht des AG bestimmte arbeitsrechtliche Schranken auferlegt worden. Die einzelnen Anordnungen dürfen nicht gegen bestimmte Gesetze, Verträge, Tarife und Verordnungen verstoßen. Nur dann erst kann die freiwillige arbeitsvertragliche ausgeübte Leistungsmacht vom Arbeitgeber eingreifen und erscheint daher nicht als Herrschaft im traditionellen Sinn, sondern als natürliche Folge, einer von ihm eingegangenen Verpflichtung. Damit wurde eine Verbesserung der Beweislast nur zugunsten vom BKF, durch das deutsche NachwG (Nachweisgesetz) am 20.07.1995 eingeführt. Durch Art. 1 (2) Nachweis-Richtlinie (EU) 2019/1152 i.V.m. st. Rspr. vom EuGH ist zu beachten, dass BKF bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche gegenüber Arbeitgeber, später nicht in Beweisnot gerät und daher besteht die „Beweislastumkehr“. Der Arbeitgeber ist damit in der Haftung, denn er kann damit die einseitige Beweislast vom BKF nicht mehr umkehren.
Der BKF hat im Beruf nur ein arbeitsvertraglichen „Dienst am LKW-Steuer“, der sich aus seiner tatsächlichen versicherungspflichtigen und haftungsrechtlichen Tätigkeit die sich zu 95 % im öffentlichem Recht iVm. Lenk- und Ruhezeiten ergibt, die er als Angestellter im berufsspezifischen und erlernten Fachbereich der Klassifikation 52122 inkl. Fahrerlaubnis CE mit dem FQN-Karte = Fahrerqualifizierungsnachweis (ex Code 95), regelmäßig sowie überwiegend ausübt.
Der BKF hat ein Recht auf alle Informationspflichten vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag mit § 2 (1) NachwG zu wesentlichen Vertragsbedingungen. Es gehören auch Aufzeichnungen aller Arbeitszeiten und Freizeiten dazu, die gesetzlich vom Transport-Unternehmer ge- und abgespeichert werden müssen. Dazu gehört die nachweisliche Unterrichtung vom BKF über seinen Arbeitsvertrag oder im Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen, im berufsspezifisch erlernten Fachbereich § 8 Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) und zur Klassifikation 52122 inkl. beruflich bedingten Einzel-staatlichen Rechtsvorschriften. Dazu gehören auch evtl. anfallende und gesetzlich „erlaubte“ Mehrarbeiten, Arbeitsbereitschaftszeiten, Betriebs-Ordnungen, Tarifverträge und Pauschalen zur Verpflegung und Übernachtung, Fahrtkosten, sowie sonstige Aufwendungen.
04 April 2026
EU oder Dexit!?
EMRK – Populismus?!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ =
Art. 1 AEMR, Art. 1 EMRK, Art. 1 GrCh, Art. 1 GG.
Der Satz besteht aus dem historischer Anlass für die Einführung vom Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG.
Menschenwürde
und Menschenrecht...
ist
unantastbarer
Wert
als
„Ewigkeitsgarantie“
Art. 79 (3) GG.
02 April 2026
Fahrerhaus = Raum!?
„Endlich
ein Fahrerhaus mit Ruheraum“! Oder nicht?
Natürlich bleiben zurzeit auch noch einige Fragen offen, wo im Moment auch kein BKF es wissen kann, wie viel m² genau im Fahrerhaus tatsächlich an Fläche vorhanden ist. Schon am 21.06.2024 wurde das XXXL - Fahrerhaus von Scania in dem Eurotransport-Medium von Julian Hoffmann vorgestellt.
Das Scania-Fahrerhaus ist innen beim XXXL allerdings nur insgesamt 45 cm länger, so wie es scheint. Da muss ein BKF einmal sehr genau die Fläche im Fahrerhaus ausmessen bzw. berechnen. Also der LKW-L-Typ hat 3x das XXX und da könnten evtl. ca. 5 cm in der Innenlänge fehlen und das wäre sehr schade Es kommt also nur noch darauf an, wie die Fläche nun berechnet wird, ab Armaturenbrett hinter dem Lenkrad oder anders? So unwissend kann doch wohl Scania nicht sein, dass die Menschenwürde vom BKF nur noch mit mind. 5,25 m² Fläche, im Fahrerhaus ohne Nasszelle als Ruheraum, für die Zukunft in Serie gebaut werden muss. Auf Basis der großen S-Kabine entsteht im Ort Laxå in Schweden eine extra lange Wohnkabine, die deutlich mehr Raum bietet, als jede Standardausführung und mit nun 2,80 Meter an Fahrerhaus-Länge und 30 cm mehr, wie ehemals die alte Topversion, die mit ursprünglicher Länge von 200 cm innen im Fahrerhaus von den Pedalen bis zur Rückwand gemessen wurde und außen nur 2,35 Meter lang gewesen war.
Mit dem größeren Platzangebot von 5,25 m² Fläche als Ruheraum, wäre natürlich das Fahrerhaus ein Traum vieler BKF und gleichzeitig eine Möglichkeit, den Job attraktiver zu machen. Der Mangel von bis zu 400.000 BKF, ist rein rechnerisch und juristisch, wegen des Durchschnitts von 4 Monaten nachweisbarer 208 Std. im Monat, sehr extrem. Offensichtlich kann evtl. ein echter Ruheraum, das Leben als „Fernfahrer“ in Zukunft endlich menschengerecht sein, wenn er ab dem familiären Lebensmittelpunkt auf Dienstreise ist.
Scania wird wohl schon auch bald die neu revidierte EU-Längen-Verordnung für eine Aerodynamik nutzen, wie es bisher Daimler Truck mit dem neuen Actros L, Volvo Trucks mit dem FH Aero und DAF Trucks mit XF, XG und XG+ nur wenig mehr im Fahrerhaus mit 13 bis 25 cm gebaut hatten. Nun kann sich daraus auch die Möglichkeit ergeben, ganz legal und für alle Einsatzzwecke eine nach hinten verlängerte Kabine anzubieten.
Fahrerhaus 5,25 m² Ruheraum ab 2026?
Das
LKW-Fahrerhaus
ist das „Haus
vom Kraftfahrzeugführer“.
Wie auch bei allen anderen Fahrzeugarten zur Schiene, Wasser und
Luft, müssen die Lokführer, Kapitäne und Piloten, natürlich auch
8 bis 10 Stunden
am Arbeitsplatz verbringen. Nur beim Kraftfahrzeug LKW benutzt...
Weiterlesen siehe die PDF: Fahrerhaus = Ruheraum!?
Zum Hören die Audio-Datei: Fahrerhaus = Ruheraum!?
1. Bild: C Scania
2. Bild: Trans Info











