10 Mai 2026

9. Mai und BKF

 Welcher BKF kennt die Schuman Erklärung ...!?

Die Europäische Union mit ihren 27 Staaten wäre bis heute noch nicht so weit fortgeschritten ohne die Visionen und den Mut der vielen Wegbereiter und Vordenker. Alle diese Persönlichkeiten hatten sich deutlich für ein friedliches, demokratisches, föderatives und wirtschaftlich soziales, sowie politisch vereinte Staaten in Europa eingesetzt, so dass sie alle den Friedensnobelpreis und / oder den Karlspreis verdient hätten.

Einige Vordenker bzw. Wegbereiter mussten wegen ihren europäischen Vorstellungen sehr leiden und auch einige ihr Leben lassen.

Ab 1946 schafften es „Große Organisationen und Gründerväter“, dass sich die verschiedenen Vorstellungen, Richtungen, der europäischen Verbände und Organisationen einig wurden, so dass am 9. Mai 1950 der wichtige von Jean Monnet erarbeiteten Plan von Robert Schuman erklärt werden konnte und die „Europäische Integration“ 1951 mit der Gründung des EGKS-Vertrags begann.

Am 25. März 1957 wurde in Rom mit den Römische Verträge der Grundstein für die Europäische Union gelegt. Die ab 1961 abgeschottete Wohlstands–Grenze war 1989 mit Wegfall vom Eiserner Vorhang durch die deutsche Wiedervereinigung friedlich ohne Waffen gefallen!

Deswegen haben Wir heute in der „Europäischen Union“, den am längsten bestehenden Frieden in unserer Geschichte, der ab der Stunde Null schon 81 Jahre als „Oase des Friedens“ besteht und deshalb wurde am 10. Dezember 2012 die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa , mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Eigentlich müsste für BKF der 9. Mai jedes Jahr ein Feiertag sein

1. Nur der BKF
erbringt als unselbstständig abhängig fahrendes Personal als „Einziger Beschäftigter“ in der EU, eine besondere aktive Dienstleistungsfreiheit, die er gleichzeitig im Öffentlichen-Recht und Privat-Recht innerhalb der EU als „freie“ Dienstleistung „im öffentlichen Verkehr“ tätigt, wobei die „Dienst-Reise“ immer ab familiären Lebensmittelpunkt beginnt und endet.

2. Nur der BKF ist der „Einzige Beschäftigte“ der 4 Verkehrsarten, zur Straße, Wasser Luft, Schiene, der nicht ein festen unabkömmlichen Weg auf den Boden der EU hat, um ihn bei der Dienst-Reise zur „Aufnahme und Beendigung“ der Dienstleistungsfreiheit beim „Dienst am LKW-Steuer“, innerhalb der EU zu benutzen und durchzuführen.

3. Nur der BKF ist fachlich, sachlich und juristisch, der „Einzige Beschäftigte“, der „in Einheit“ 3 der 4 Grundfreiheiten in der EU, als Freiheit der Waren, Personen, Dienstleistungen, inkl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit, zur Verkehrs- und Transport-Freiheit, direkt alles miteinander verbunden gleichzeitig durchführt, ohne dabei entsendet zu sein.

Kernpunkte der EuGH Rechtsprechung zu Art. 2 EU-Vertrag:

Verbindlichkeit: Die in Art. 2 EUV genannten Werte (Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte) sind rechtsverbindlich und keine bloßen politischen Absichtserklärungen.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit: Der EuGH nutzt Art. 2 EUV, oft i.V.m. Art. 19 EUV, als Grundlage, um Verletzungen durch die EU-Staaten (z.B. Justizreformen in Polen, Diskriminierung in Ungarn) direkt zu sanktionieren.

Verhältnis zur nationalen Identität: Die Nationale Identität (Art. 4 (2) EUV) ist nur insoweit geschützt, als sie die Werte des Art. 2 EUV respektiert.

Grundlage für Konditionalität: Die Werte bilden die Basis für die V
erordnung (EU) 2020/2092 zur Konditionalität, wodurch EU-Gelder bei Verstößen gekürzt werden können.

Lesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe/Artikelprojekt_Wegbereiter_der_Europaeischen_Union
1. Bild CC Centre européen Robert Schuman à Scy-Chazelles