1. Mai ein Feiertag?
Nein…! Der
1. Mai ist
nicht
ein Feiertag, sondern ein Tag zur Demonstration
und zum Gedenken!
Am
1.
Mai 1890
begangen zum ersten mal Hunderttausende organisierte Arbeiter in
aller Welt und vielen deutschen Städten, diesen Gedenktag. Sie
legten ihre Arbeit nieder, gedachten dem Chicago
Aufstand
1887 für die Einführung vom 8 Std.-Tag demonstrierten, wobei 4
Demonstranten durch Strang ums Leben kamen.
Im
Jahr 2026 gelten 13,3
Mio. Bürger
mit 60 % Median ab 2.703
€
Netto bzw. 16,1 % als armutsgefährdet.
Es gibt 2,8 Mio. Millionäre und 171 Milliardäre in Deutschland die fast keine Einkommensteuern zahlen.
Die 0,5 Mio. BKF müssen in Deutschland jeden Monat auf mind. 8 oder 16 Tage Freizeit verzichten, um nach 45 Jahren nur ca. 1.400 € Netto-Rente zu haben, wegen ruinöser Konkurrenz aus den 14 MOE-Staaten.
Also
gibt es am
1.
Mai
nichts
zu feiern!
Fast alle Beschäftigten haben heute den 8-Std.-Tag, die 5-Tage-Woche, 6 Wochen Urlaub, Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsräte, Kranken- und Rentenversicherung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. .. , denn das ist für alle heute eine Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings ist das gerade Genannte nur durch Solidarität und Mut der Arbeiter von ~ 1848 bis ~ 1972 entstanden und durchgesetzt worden.
Alle Politiker reden und Medien schreiben nun wieder etwas von einer „48-Std.-Woche“!
Die BKF haben zum Teil immer noch Arbeitsbedingungen wie zur Zeit des Chicagoer Aufstands im Jahr 1887, denn BKF haben heute …
BKF – ein Mangelberuf?
Es interessiert fast keinen Politiker oder Bürger!… Oder doch?
„Nie war er so ' wertvoll ' wie heute“.
Der EuGH C-769/22 hatte erstmalig mit 27 Richter im Plenum am 21.04.2026 über eine Klage wegen Verletzung von „Werten“ im Art. 2 im EU-Vertrag entschieden, da dieser Maßstab erstmals eigenständig für die Feststellung zur Vertragsverletzung von einem EU-Staat herangezogen wurde. Diese „Werte“ der EU auf die sie sich gründet, sind Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte müssen unabdingbar in den EU-Staaten als Gesellschaft, durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit, vorhanden sein. Theorie – Wirklichkeit!
Wir BKF haben das Europa- und EU-Recht?… Na und?… Wer kennt das „Buch mit 7 Siegeln“?
Dem BKF als Bürger muss die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden und Sparsamkeit eine Voraussetzung ist, denn das physische Existenzminimum beschränkt sich auf reine Überlebenskriterien. Dazu zählen natürlich auch alle Aufwendungen, die den Bürger und auch dem BKF ein physisches Überleben sicherstellen muss, wozu u. a. die Nahrung, Wohnung, Kleidung und medizinische Versorgung im Notfall zählt, dass auch in der EMRK und in der GrCh beinhaltet ist.
In Deutschland werden nachweislich ca. 125 Mrd. € versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse zweckentfremdet und ca. 112 Mrd. € muss der Staat zusätzlich in die Rentenkasse zahlen. Gerecht wäre wenn alle private Einkommen in die Renten-Kasse einzahlen, dann nach 45 Jahre Beschäftigung eine einheitliche Rente im Jahr 2025 mind. 1.405 € Netto-Rente im Durchschnitt bedeutet. Darüber hinaus muss jeder Privat vorsorgen.
In der EU verdienen fast 6 Mio. BKF ihr Geld im Dienst am Lenkrad durch Leidenschaft – die Leiden schafft, wobei es den meisten BKF anscheinend noch sehr gut geht, denn es muss ein Bürger doch wundern, warum so wenig in der Gewerkschaft organisiert sind.
Das bedeutet, dass die zust. Gesetze, wie NachwG, ArbZG i.V.m. FPersG und ArbSchG, fehlerhaft sind oder nicht richtig oder gar nicht durch die bisher zust. st. Rspr. vom EuGH und vom Mobilitätspaket I + II von der Exekutive, gesetzlich positiv i.S.v. BKF, geändert wurden. Durch die Unterlassungen der Änderungen in zust. Gesetzen wurde das EU-Recht als die unabdingbaren Grund- und Menschenrechte i.S.v. BKF beweisbar verletzt und hat eine beweisbar unmittelbare Verletzung zum „Fehlendem Recht zum familiären Lebensmittelpunkt“ und „Unmenschlichen LKW-Fahrerhaus ohne Ruheraum“, was u. a. eine Verkehrsgefährdung verursachen kann. Bei beiden Grundrechten hatte der EuGH, EuGHMR und BVerfG bisher schon Entscheidungen getroffen, was das Grundrecht zur Teilhabe an der Familie und was den menschengerechten Ruheraum betrifft.
In Anfängen der deutsche Arbeiterbewegung bzw. in den Arbeiterbildungsvereinen, wurde das Motto „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ in den Vordergrund gestellt bzw. auf die Fahnen geschrieben. Das sollte heute für Transportunternehmen und BKF in der EU heute 3 x L = „Leben, Lobby, Lohn“ bedeuten!
Leben mit der Familie, Lobby in der Öffentlichkeit, Lohn für die hohe Leistung.
Du
als BKF musst am 1. Mai auch der Gemeinschaft gedenken, denn „Alleine
bist du ein Nicht´s“!
Der
heutige Tag am 1. Mai 2026 darf auch für BKF nicht die gute alte
Zeit von Übermorgen werden!
Siehe PDF: 1. Mai ein Feiertag?
Höre Audio: 1. Mai und BKF zwischen Ausbeutung und Altersarmut
Bild 2: CC DGB



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