28 April 2026

1. Mai 2026

1. Mai ein Feiertag?
Nein…! 
Der 1. Mai ist nicht ein Feiertag, sondern ein Tag zur Demonstration und zum Gedenken!

Am 1. Mai 1890 begangen zum ersten mal Hunderttausende organisierte Arbeiter in aller Welt und vielen deutschen Städten, diesen Gedenktag. Sie legten ihre Arbeit nieder, gedachten dem Chicago Aufstand 1887 für die Einführung vom 8 Std.-Tag demonstrierten, wobei 4 Demonstranten durch Strang ums Leben kamen.

Im Jahr 2026 gelten
13,3 Mio. Bürger mit 60 % Median ab 2.703 € Netto bzw. 16,1 % als armutsgefährdet.

Es gibt 2,8 Mio. Millionäre und 171 Milliardäre in Deutschland die fast keine Einkommensteuern zahlen.

Die 0,5 Mio. BKF müssen in Deutschland jeden Monat auf mind. 8 oder 16 Tage Freizeit verzichten, um nach 45 Jahren nur ca. 1.400 € Netto-Rente zu haben, wegen ruinöser Konkurrenz aus den 14 MOE-Staaten.

Also gibt es am 1. Mai nichts zu feiern!


„Warum“ wird sich nun jeder BKF vielleicht selber einmal fragen, denn welcher Bürger hat denn überhaupt Interesse, sich mit der Geschichte der Arbeiterbewegung bzw. den Gewerkschaften auseinanderzusetzen und um die Hintergründe besser zu verstehen?
Auf Druck der Großindustrie und der oberen reichen Geschäftswelt in Chicago hatte ein Justizmord am 11.11.1887, den *1. Mai* ab 1890 als Gedenk- und Demonstrationstag entstehen lassen. 

Fast alle Beschäftigten haben heute den 8-Std.-Tag, die 5-Tage-Woche, 6 Wochen Urlaub, Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsräte, Kranken- und Rentenversicherung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. .. , denn das ist für alle heute eine Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings ist das gerade Genannte nur durch Solidarität und Mut der Arbeiter von ~ 1848 bis ~ 1972 entstanden und durchgesetzt worden.

Alle Politiker reden und Medien schreiben nun wieder etwas von einer „48-Std.-Woche“!
Wir BKF haben schon immer die 48-Std.-Woche!
Na und?… Wieso beschwert sich kein BKF?

Die BKF haben zum Teil immer noch Arbeitsbedingungen wie zur Zeit des Chicagoer Aufstands im Jahr 1887, denn BKF haben heute …
1.) einen 13- bis 15-Std.-Tag,
2.) oft schlechte Arbeitsverträge,
3.) sehr wenige gültige Tarifverträge,
4.) kaum Zeit für Freunde und Hobbys,
5.) auch 6-Tage-Woche und bis zu 60 Std.
6.) laufend wechselnde Arbeits- und Ruhezeiten,
7.) fast kein gesellschaftliches oder privates Leben,
8.) jeden Monat viel zu lange Arbeitszeiten bis 260 Std,
9.) viele unbezahlte nicht registrierte mehr-Arbeitsstunden,
10.) unregelmäßige Mahlzeiten und wie ungesunde Ernährung,
11.) sehr kurze oder wenige Wochenenden bei Frau und Kindern,
12.) jeden Monat mind. 1 Woche Mehrarbeit ohne Freizeitausgleich,
13.) Arbeitsstress und Zeitdruck, bei gleichzeitiger hohen Verantwortung,
14.) oftmals ohne Bezahlung die unfreiwillige be- oder entladen der Waren,
15.) kein Schlaf im geeigneten Ruheraum im 5,25-m²-Fahrerhaus an der BAB
Eigentlich müssten ja alle selbstfahrenden Transportunternehmer im Verband und alle BKF in einer Gewerkschaft organisiert sein, weil viele sehr oft den 15-Std.-Tag, die 6-Tage-Woche, nur 5 Wochen Urlaub, schlechte Frachtpreise oder keine Arbeits- und Tarifverträge oder keine Betriebsräte usw.

BKF – ein Mangelberuf?
„Keiner will ihn, doch jeder braucht ihn“… den LKW & damit auch den Berufskraftfahrer?

Das „notwendige Übel“ transportiert, bewegt, befördert wie selbstverständlich mit vielen „Unbekannten“ BKF tagtäglich anonym als „Buhmann der Nation“, im Lkw-Fahrerhaus, rund um die Uhr mit Working Poor alle Waren für Industrie und Handel, um der Bevölkerung in der EU ein angenehmes Leben zu ermöglichen.

Es interessiert fast keinen Politiker oder Bürger!… Oder doch?

„Nie war er so ' wertvoll ' wie heute“.
Fast kein Bürger weiß, dass es für Industrie und Handel einen systemrelevanten Beruf ohne Wertschätzung als „Beruf zur Berufung“ mit deutschen BKF gibt. 

Es gibt 4 Mio. Erwerbstätige, davon 1,5 Mio. Erwerbsunfähige, die Grundsicherung als Existenzminimum mit 1.066 € für Alleinstehende und Ehepaare die 1.666 € zum Leben haben, zzgl. Zuschuss für Heizung / Miete.

Der EuGH C-769/22 hatte erstmalig mit 27 Richter im Plenum am 21.04.2026 über eine Klage wegen Verletzung von „Werten“ im Art. 2 im EU-Vertrag entschieden, da dieser Maßstab erstmals eigenständig für die Feststellung zur Vertragsverletzung von einem EU-Staat herangezogen wurde. Diese „Werte“ der EU auf die sie sich gründet, sind Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte müssen unabdingbar in den EU-Staaten als Gesellschaft, durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit, vorhanden sein. Theorie – Wirklichkeit!

Wir BKF haben das Europa- und EU-Recht?… Na und?… Wer kennt das „Buch mit 7 Siegeln“?


Was nutzen dem BKF die Grundrechte und die Entscheidungen vom EuGHMR, EuGH und BVerfG?
Die „Nichtbeachtung“ in Deutschland zum Europa- und EU-Rechts durch Exekutive, Legislative und Judikative im nationalen Recht, zu jeweiligen Gesetzen oder gerichtlichen Entscheidungen, die durch Rechtsprechungen vom EuGH und EuGHMR bestehen, stellt eine bewusste Verletzung von Art. 4 (3) EU-Vertrag dar. Verstößt Deutschland gegen diese Verpflichtungen, besteht nach Art. 258 AEUV ein Vertragsverletzungsverfahren.

Dem BKF als Bürger muss die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden und Sparsamkeit eine Voraussetzung ist, denn das physische Existenzminimum beschränkt sich auf reine Überlebenskriterien. Dazu zählen natürlich auch alle Aufwendungen, die den Bürger und auch dem BKF ein physisches Überleben sicherstellen muss, wozu u. a. die Nahrung, Wohnung, Kleidung und medizinische Versorgung im Notfall zählt, dass auch in der EMRK und in der GrCh beinhaltet ist.

In Deutschland werden nachweislich ca. 125 Mrd. € versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse zweckentfremdet und ca. 112 Mrd. € muss der Staat zusätzlich in die Rentenkasse zahlen. Gerecht wäre wenn alle private Einkommen in die Renten-Kasse einzahlen, dann nach 45 Jahre Beschäftigung eine einheitliche Rente im Jahr 2025 mind. 1.405 € Netto-Rente im Durchschnitt bedeutet. Darüber hinaus muss jeder Privat vorsorgen.

In der EU verdienen fast 6 Mio. BKF ihr Geld im Dienst am Lenkrad durch Leidenschaft die Leiden schafft, wobei es den meisten BKF anscheinend noch sehr gut geht, denn es muss ein Bürger doch wundern, warum so wenig in der Gewerkschaft organisiert sind. 


Bei der Festlegung der Sanktionen betonte der EuGH, die Gesamtheit der Aspekte deute darauf hin, dass es des Erlasses einer abschreckenden Maßnahme bedürfe, um künftige Wiederholung ähnlicher Verstöße wirksam vorzubeugen.

Das bedeutet, dass die zust. Gesetze, wie NachwG, ArbZG i.V.m. FPersG und ArbSchG, fehlerhaft sind oder nicht richtig oder gar nicht durch die bisher zust. st. Rspr. vom EuGH und vom Mobilitätspaket I + II von der Exekutive, gesetzlich positiv i.S.v. BKF, geändert wurden. Durch die Unterlassungen der Änderungen in zust. Gesetzen wurde das EU-Recht als die unabdingbaren Grund- und Menschenrechte i.S.v. BKF beweisbar verletzt und hat eine beweisbar unmittelbare Verletzung zum „Fehlendem Recht zum familiären Lebensmittelpunkt“ und „Unmenschlichen LKW-Fahrerhaus ohne Ruheraum“, was u. a. eine Verkehrsgefährdung verursachen kann. Bei beiden Grundrechten hatte der EuGH, EuGHMR und BVerfG bisher schon Entscheidungen getroffen, was das Grundrecht zur Teilhabe an der Familie und was den menschengerechten Ruheraum betrifft.

In Anfängen der deutsche Arbeiterbewegung bzw. in den Arbeiterbildungsvereinen, wurde das Motto „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ in den Vordergrund gestellt bzw. auf die Fahnen geschrieben. Das sollte heute für Transportunternehmen und BKF in der EU heute 3 x L = „Leben, Lobby, Lohn“ bedeuten!

Leben mit der Familie, Lobby in der Öffentlichkeit, Lohn für die hohe Leistung.

Du als BKF musst am 1. Mai auch der Gemeinschaft gedenken, denn Alleine bist du ein Nicht´s“!

Der heutige Tag am 1. Mai 2026 darf auch für BKF nicht die gute alte Zeit von Übermorgen werden!


Siehe PDF: 
1. Mai ein Feiertag?
Höre Audio: 1. Mai und BKF zwischen Ausbeutung und Altersarmut  
Bild 2: CC DGB

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