04 April 2026

EU oder Dexit!?

 EMRK – Populismus?!

Die Würde des Menschen ist unantastbar =
Art. 1 AEMR, Art. 1 EMRK, Art. 1 GrCh, Art. 1 GG.
Der Satz besteht aus dem historischer Anlass für die Einführung vom
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG.

Menschenwürde und Menschenrecht... 
ist unantastbarer Wert als „Ewigkeitsgarantie“
Art. 79 (3) GG
.

Das muss für Beschäftige und Bürger (div) menschliches Wohlbefinden, Gesundheit, Sicherheit, Bedürfnisse und Würde, innerhalb der EU, im Staat und BVerfG bedeuten, sowie beachtet und garantiert werden. Das bedeutetet auch eine Pflicht von Staat und jedem Gericht, dass diese Werte nicht nur gewährt, sondern auch tatsächlich zu gewährleisten sind. Das Menschenrecht von jedem Bürger besteht in der Erwägung, dass nicht nur durch Art. 25 AEMR, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, sowie zur Leistungshöhe beim Gehalt, um das er auf der Basis, auch über ausreichende geldlichen Mittel verfügt, um seine Lebenshaltung mit Familie, Gesundheit und Wohlbefinden, vom Tarif-Partner oder Staat gewährleistet werden muss. Jeder Bürger in Deutschland und EU, hat das Menschenrecht, mit der Familie, soziokulturell, gesellschaftlich und am politischen Leben teilzunehmen, dass durch Art. 6 (2) i.V.m. Art. 12 GG, Art. 1 und Art. 31 i.Z.m. Art. 33 GrCh und Art. 8 EMRK gewährleistet wird, wobei der UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt mit beachten werden muss.

Der Souverän (Der Bürger) ist in Deutschland bekanntlich der Herr über seine eigenen Gesetze und könnte sagen: „Quod licet Iovinon licet bovi“, dt: was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt.“. Das bedeutet: „Ungleichheit in der gesellschaftlichen Stellung und die damit verbundenen Rechte“. Allerdings wäre die Definition reine Tyrannei. Hält sich allerdings der deutsche Souverän wenigstens an das primäre höchste Recht, was er als die obersten Rechte in seinen Grundfesten als unabänderliches Grund-Gesetz beschlossen hatte. Genau das müsste jetzt das BVerfG richtig beurteilen, um Europa- und EU-Recht und Menschenrecht, dem Bürger gegenüber, beim EuGHMR oder EuGH erfragen, ob die Garantie zu 100 % nicht nur zu gewähren ist, sondern tatsächlich auch gewährleistet werden müsste. Das Bürger-Recht soll nicht als Verunglimpfung der Legislative, Exekutive, Judikative auslegbar sein, sondern als Appell an Verantwortliche aller zuständigen Staatsorgane verstanden werden, indem sie ihre Arroganz aufgeben und bewirken, wofür sie gewählt wurden, damit natürlich auch immer Menschenrechte und Menschenwürde bestehen.
Somit sind
Legislative, Exekutive, Judikative: 
„Beschützer und Bewahrer der Menschenrechte und Menschenwürde“

Was wird aus den "Friedensobjekt" der EU, dass seit 81 Jahren in der Welt auch „Einmalig“ ist...?

Wenn „Wir“ das nicht in der EU beachten, werden Alle wirtschaftlich und demokratisch untergehen!? ... Kann Demokratie mit „Frieden, Freiheit, Einheit“ bestehen bleiben?

Populistische, Rassistische rechtsextreme Positionen, haben mit Menschenwürde und Menschenrechte im öffentlichen und politischen Raum nichts gemeinsam und sind entgegen dem GG, GrCh und EMRK. Trotzdem haben rassistische und rechtsextreme Ansichten vieler Bürger deutlich zugenommen. Dies stellt staatliche, politische und gesellschaftliche Akteure vor erhebliche Herausforderungen. Zugleich steht dabei immer wieder die Frage im Raum, warum rassistische und rechtsextreme Positionen bestehen und der AfD die vielen rechtsradikalen Positionen der Bürger hofiert werden, die dann als solche zu erkennen sind.


Die Bundesregierung bildete im März 2020 ein Ausschuss:
Rassismus und Rechtsextremismus.

Verschwörungstheorien haben sich in vergangenen Jahren zu einem ernsthaften Problem entwickelt, sodass das soziale, politische und kulturelle Leben bedroht ist. Falsche populistische Theorien verbreiten sich über soziale Medien und andere digitale Plattformen und gewinnen weltweit Anhänger.

Die Zuwächse der Rechts ausgerichteten AfD bestehen auch vielfach, fast nur noch aus Frust, Ärger, Wut der Bürger gegenüber der Politik in Deutschland und auch noch was die EU betrifft. Auch „Die EU“ wird in vielen Reden als »undemokratisches und reformunfähiges Konstrukt« bezeichnet, sowie als »gescheitert« verkündet, um mit neuen Ansatz die »Anmaßungen und Inkompetenzen der EU« zu beenden.

Durch Recherche Magazin: „Correctiv“ wurde bei der AfD den Rassismus und Rechtsextremismus entdeckt. AfD-Aussteiger enthüllten, dass da „unverhohlenen Fremdenfeindlichkeit“ ist und die Partei sich schrittweise radikalisierte. Gezielt geschürte Ängste, sprachliche Enthemmung und soziale Isolation, werden als gezielte Strategie für ihr Mitglieder benutzt. Ursprünglich war die Partei bei der Gründung nur Euro-kritisch und wurde dann nach und nach von Rechtsextremisten "gekapert".

Im AfD-Wahlprogramm 2025 wurde der umstrittene Begriff: „Remigration“ (dt. „zurückkehren“) beinhaltet, verbunden mit der Forderung nach Abschiebungen. Der Begriff „Remigration“ wurde als Kampfbegriff zur Vertreibung, Deportation etabliert und damit zum „Unwort des Jahres 2023“.
Außerdem standen die stärkere Förderung vom ... 

Weiterlesen siehe 9 Seiten PDF: EU oder Dexit!?
Hören die Audi-Datei: Die Zerreisprobe der EU und AFD
1. Bild: CC 
EIZ Rostock
2. Bild: CC Jens Kalaene / DPA
3. Bild: CC ThePhil 
4. Bild: CC prodesign247

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