Der EuGH C-19/23 erklärt zentrale Vorgaben zur MiLo-Richtlinie für nichtig.
Der EuGH hat zum 60-%-Median der MiLo-Richtlinie die primären Vorgaben negativ beurteilt.
Dabei handelt es sich nur um 2 Kriterien:
a.) die Festlegung und Aktualisierung der Löhne / Gehälter
b.) die Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.
Die EU darf mit Richtlinien nur die Rahmenbedingungen zu Arbeitsbedingungen regeln, die zum „Schutz“ der Beschäftigten national umgesetzt werden müssen.
Die EU darf mit Richtlinien nur die Rahmenbedingungen zu Arbeitsbedingungen regeln, die zum „Schutz“ der Beschäftigten national umgesetzt werden müssen.
Für Deutschland bedeutet das, dass nun weiterhin ein Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung gemacht werden muss. Die Pflicht gilt nach der MiLo-Richtlinie, wenn weniger als 80 % der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden.
Beim BKF sind die Arbeitgeber nur noch gut 20 % tarifgebunden und nun müssten sich alle Transport-Unternehmen ernsthaft fragen, was es im ruinösen Ost-gegen-West-Wettbewerb beim gewerblichen Güterkraftverkehr in Zukunft bedeuten wird?
Beim BKF sind die Arbeitgeber nur noch gut 20 % tarifgebunden und nun müssten sich alle Transport-Unternehmen ernsthaft fragen, was es im ruinösen Ost-gegen-West-Wettbewerb beim gewerblichen Güterkraftverkehr in Zukunft bedeuten wird?
Die MiLo-Richtlinie (EU) 2022/2041 ist mit 60 % Median durch Art. 114 (2) AEUV und Art. 153 (5) AEUV EU-rechtlich nicht möglich, was das jeweilige nationale Mindestgehalt/-lohn betrifft, was zur bisherigen st. Rspr. vom BAG und BGH nur bis zu 30 % unterhalb vom Median als sog. „Taxe“ (übliches Gehalt/Lohn) liegen darf, da es ansonsten ein unlauterer Wettbewerb ist, was sittenwidriges Gehalt beinhaltet.
In Deutschland gibt es mit dem MiLoG ab dem Jahr 2026 ein Mindesteinkommen von 13,90 € Brutto, was unterhalb vom 60-%-Median liegt, wobei es demnach 31.295 € Jahresbrutto = 2.608 € im Monat bei 173 = 15,07 € Brutto wären. Bei 208 Std. wären es 3.134 € Brutto-Gehalt für BKF. Also muss es nun einen nationalen 70-%-Median geben, um nicht einen nationalen sittenwidrigen Wettbewerb zu erlauben.
Frage:
Warum darf die EU nicht direkte Bedingungen zu Arbeitsbedingungen und Einkommen beschließen…?
Antwort:
1.) Im EG-Vertrag zum Binnenmarkt im Jahr 1993 fehlten zu den Arbeitsbedingungen und zu Verdiensten der politische Ordnungsrahmen zur Harmonisierung und Humanisierung, weil Deutschland, Frankreich und Italien es nicht wollten, sodass damit das Streik- und Tarifrecht nur national für Tarifpartner möglich war.
2.) Im EU-Vertrag vom Jahr 2009 wurde das Recht zu Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, Entgelten oder Arbeitnehmerrechten i.Z.m. grenzüberschreitendem Tarif- und Streikrecht von „allen“ Gewerkschaften in der EU im Jahr 2007 einstimmig abgelehnt!
Trotzdem hatten der ER (Merkel & Co.) es im Jahr 2015 und im Jahr 2017 auch das EU-Parlament beschlossen, dass jeder EU-Bürger bei Vollarbeit so viel verdienen muss, so dass er davon würdig leben kann, auch als Rentner, ohne den Staat um Hilfe zu bitten.
In der Entschließung vom EU-Parlament wurde am 19.01.2017 hinzugefügt:
In der Entschließung vom EU-Parlament wurde am 19.01.2017 hinzugefügt:
„Recht auf eine gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“
Die fast 4 Mio., die als BKF tagtäglich grenzüberschreitend mit dem LKW mit EU-Lizenz für Industrie und Handel im ruinösen Wettbewerb tätig sind, wurden vergessen, denn sie sind, trotz unentbehrlich systemrelevanter Aufgaben für das Gelingen im EU-Binnenmarkt zuständig, leiden allerdings am meisten im gewerblichen Güterkraftverkehr unter hohem Zeitdruck, schlechter Wertschätzung und schlechter Behandlung, niedrigem Gehalt, sehr wenig Freizeit und zum Teil unmenschlichen Bedingungen, vor allem auch wegen des ruinösen Wettbewerbs im Ost-West-Konflikt.
Es bestehen bei BKF aus 14 MOE-Staaten große Brutto-Unterschiede ohne Arbeitgeber-Anteile von evtl. bis zu 1.000 € in MOE bis mind. ca. 3.200 € Brutto im Verdienst im Westen, zzgl. Spesen und Übernachtungspauschalen.
Wegen des fehlenden grenzüberschreitenden Streik- und Tarifrechts bestehen innerhalb der EU nun die Probleme der niedrigen BKF-Gehälter, durch 14 MOE-Staaten mit ihren BKF aus Drittstaaten.
Wegen des fehlenden grenzüberschreitenden Streik- und Tarifrechts bestehen innerhalb der EU nun die Probleme der niedrigen BKF-Gehälter, durch 14 MOE-Staaten mit ihren BKF aus Drittstaaten.
Im Primär- und Sekundärrecht im EU-Vertrag befinden sich viele Vorbehalts-, Schutz- und Notstandsklauseln, die es den EU-Staaten erlauben, von den elementaren Garantien des EU-Rechts abzuweichen, sofern die ergriffenen Notstandmaßnahmen zur Krisenbewältigung oder Aufrechterhaltung von Industrie und Handel, geeignet, erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sind. Es dürfen keine nationalstaatlichen Egoismen und Abschottungen im EU-weiten Wettbewerb oder auch kein nationaler Protektionismus im gewerblichen Güterkraftverkehr zum Art. 27 AEUV i.V.m. Art. 3 EU bestehen, denn diese Ziele, dürfen weder beschränkt, unattraktiv, diskriminierend oder behindernd sein.
Die BKF aus den Dritt-Staaten wie aktuell aus der Mongolei, Indien, Tunesien, die als dringend benötigte Fachkräfte eine Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit erhalten, muss das Bundesamt für Arbeit (BA), auch das Gehalt bei Regel- und Engpassberufen, ein Mindestgehalt mit 43.759,80 € Brutto im Jahr 2025 beachten, da 45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung im Arbeitsvertrag zu beinhalten sind.
Frage: Warum wurde der BKF nicht im FachKrEG als Engpassberuf beinhaltet?
Antwort: Weil der BKF billig bleiben soll, damit Transport fast nichts kostet, denn „Geiz ist geil".
„Nie war er so wertvoll' wie heute“… der BKF als systemrelevantes „notwendiges Übel“ !... Oder?
Allerdings, welcher Bürger interessiert sich dafür oder will es wissen, ob rein rechnerisch und juristisch ca. 400.000 BKF in Deutschland fehlen, weil die BKF auf ihre ca. 16 Tage Freizeit im Monat verzichten müssen?
Solange die Regale mit Waren voll sind und genug Treibstoff zum Tanken vorhanden ist, will es kein Mensch wissen. Wenn die Industrie und der Handel ihre Waren pünktlich rund um die Uhr durch billige BKF-Knechte aus den MOE- und/oder Drittstaaten alles angeliefert und abgeladen bekommen, interessiert sie nicht, was es da derzeit für unmenschliche BKF-Probleme gibt und deutsche Transportunternehmen für ruinöse Frachtpreise haben.
Eine Tatsache ist, dass ab dem Jahr 2025 alle Transportunternehmer in der EU mind. 2 LKW = 3 BKF besetzen müssten – wenn BALM richtig kontrolliert –, um im Durchschnitt 4 Monate auch die 208 Std. einzuhalten. Also wird dann der Wettbewerb noch extremer ruinös, da es im Monat das Transportunternehmen im EU-Westen, inkl. AG-Anteile, dann bei mind. 3 BKF, ca. 19.000 € und in den MOE-Staaten nur ca. 9.000 € kostet.
Jeder EU-Bürger kann sich denken, wer beim gewerblichen Güterkraftverkehr den Wettbewerb gewinnt.
Es ist nicht mehr entscheidend, unter welcher Flagge die LKW angemeldet sind und wo, oder welche BKF in der EU mit dem LKW täglich starten. Die „SE“-Transport-Konzerne können überall mit LKW-Zulassungen und internationalen BKF den globalen Wettbewerb ohne Kabotage bewerkstelligen. Die SE-Niederlassungen im Westen der EU leihen sich LKW aus MOE-Staaten und BKF, die aus Dritt-Staaten Damit können ruinöse Frachtpreise mit 13,90 € Brutto bei 173 Std. nur mit Lenkzeiten und mit deutscher EU-Lizenz ohne Kabotage den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland bewerkstelligen.
Entscheidend sind die Möglichkeiten i.V.m. dem EU-Vertrag, die in Verantwortung vom „ER“ dafür bestehen, da eine Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ beweisbar vorhanden ist. Das bedeutet: „Wenn“ ein EU-Staat für sich plausibel eine gegenwärtige und „hinreichend schwere Gefährdung“ für ein Grundrecht im Interesse der Gesellschaft reklamiert und Art. 5 i.V.m. Art. 9 Rom-I in den Vordergrund stellt, kann jeder Staat vorübergehend regulierend in den freien Wettbewerb vom gewerblichen Güterkraftverkehr eingreifen.
Frage:
„Wann“ gibt es im gewerblichen Güterkraftverkehr eine beweisbare „hinreichende schwere Gefährdung“?
Antwort:
Das EuGH-Urteil gibt der Politik jetzt die Chance, die Gegenwart und Zukunft bestmöglich zu gestalten.
Es muss nun rechtlich und juristisch der EU-weite BKF-Tarifvertrag mit 15 € Netto-Mindest-Gehalt (10/2025 = 21 € Brutto), den Sinn und Zweck zum angestrebten Ziel erreichen und angemessen und gerecht ist. Nur, wenn nun durch ruinösen Wettbewerb innerhalb der EU den westlichen Transport-Unternehmen die Existenzgrundlage genommen wird und sie rechtlich wehrlos sind, besteht die EU-vertragliche Verpflichtung, sofort einzugreifen.
Siehe die KI-erstellte Audio-Datei: EuGH kippt Lohnvorgaben
EuGH C-19/23 Urteil: EuGH C-19/23 Urteil der großen Kammer-11.11.2025-
1. Bild: CC BY-SA 4.0 Luxofluxo
2. Bild: © Harald Tittel/dpa


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