Die „Nichtbeachtung vom gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr“!
Die Problematik des ruinösen und unmenschlichen Wettbewerbs im gewerblichen Güterkraftverkehr kann nur mit den zwingenden Änderungen von Art. 3 (4) EUV und Art. 114 (2) AEUV i.Z.m. Art. 26 AEUV durch eine "Untätigkeitsklage" gegen die EU-Kommission und gegen den den "Rat der EU" oder den „ER“ (F. Merz & Co), vor dem EuGH entschieden werden.
Im Jahr 1983 hatte es auch eine Untätigkeitsklage gegen den ER vor dem EuGH C-13/83 gegeben, die Horst Seefeld im TRAN initiierte. Am 22.05.1985 hatte der EuGH in der Großen Kammer, unbeabsichtigt einen freien „ungleichen Wettbewerb“ im gewerblichen Güterkraftverkehr bewirkt, da er beim Urteil wegen dem Klageinhalt auf die direkten ordnungspolitischen Vorgaben im „Binnenmarkt“ mit den 4 Grundfreiheiten, bei Waren, Personen, Finanzen und Dienstleistungen, zur Harmonisierung und Humanisierung, verzichten musste, zumal Italien, Frankreich und Deutschland dagegen waren.
Bild: Übergabe der EU-Petition an Berichterstatter im EU-Parlament zum Mobilitätpaket I von Udo Skoppeck und Gregor Ter Heide im Jahr 2014
Bild: Übergabe der EU-Petition an Berichterstatter im EU-Parlament zum Mobilitätpaket I von Udo Skoppeck und Gregor Ter Heide im Jahr 2014
Die
sekundären Artikel im EU-Vertrag zur Deregulierung, Liberalisierung
und Harmonisierung, beruhen im gewerblichen Güterkraftverkehr nur
insoweit auf EU-rechtlichen Grundlagen zur Kompetenz Art. 91 ff.
AEUV, wenn „primär“ auch die Art. 56, Art. 21, Art. 28 AEUV „in
Einheit“ i.V.m. Art. 26 AEUV beachtet werden.
Nun
sind alle rechtlichen und juristischen Möglichkeiten für einen
gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der
EU, um etwas zu bewirken, bis auf Petition im EU-Parlament und beim
EuG/EuGH, erschöpft.
Das EU-Parlament könnte auch eine Klage gegen den ER bewirken.
Der BKF Andreas Kernke hatte durch die nicht zur Lösung erfolgte ausreichende Antwort der EU-Kommission, nun innerhalb von 4 Wochen das Recht eine Prozesskostenhilfe mit einem Klage-Entwurf beim EuGH einzureichen.
Bild: Gregor Ter Heide übergibt im EuGH die Klage zur Untätigkeit der EU-Organe, im Auftrag von BKF Andreas Kernke, mit Bestätigung.
Siehe "EuG T-906/25"
In
Deutschland sind nur gut 20 % der Transport-Unternehmen noch
tarifvertraglich gebunden und bei der ver.di sind die BKF als
Fernfahrer nur noch zu 1 % dort Mitglied.
Das
„Mobilitätspaket I“ ist auch gut gedacht – allerdings nicht
gut gemacht.
Die
LKW-Rückkehrpflicht war klar gegen die Dienstleistungsfreiheit in
Art. 26 und Art. 56 AEUV.
In der…
Weitere Info siehe Link: Hinweis für BKF und Transportunternehmer
Höre Audio-Datei: Der mathematische Kollaps der europäischen Logistik
Weitere Info siehe Link: Hinweis für BKF und Transportunternehmer
Höre Audio-Datei: Der mathematische Kollaps der europäischen Logistik


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