Auf der EU-Kommission-Seite wurde diese Beschwerde schon vorher direkt online versendet!
Dazu bekam die Beschwerde am 13.09.2025 ein Az: als Referenz: 8 7 3 7 8, die als Nr. zur weiteren Bearbeitung war.
Dazu bekam die Beschwerde am 13.09.2025 ein Az: als Referenz: 8 7 3 7 8, die als Nr. zur weiteren Bearbeitung war.
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Text:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschwerde über einen Verstoß gegen das EU-Recht durch Deutschland
Der Bf, Andreas Kernke, möchte auch hiermit zusätzlich per E-Mail, aufgrund der sehr großen „Wichtigkeit“ im EU-Recht, diese Beschwerde mit 5 PDF-Anlagen inkl. der Glaubhaftmachung einreichen.
Derzeit ergeben sich aus diesem Hintergrund der Beschwerde, nun für die EU-Kommission bestimmte Schutzpflichten, indem nun die Harmonisierung zur Rechtsangleichung i. S. v. Art. 114 AEUV erfolgen muss, um beim gewerblichen Güterkraftverkehr einen relativ gerechten Wettbewerb garantieren, zu können.
Das BVerfG hatte wegen „*fehlendem Recht an dem familiären Lebensmittelpunkt*“ und zum „*unmenschlichen BKF-Fahrerhaus ohne Ruheraum*“ die Verfassungsbeschwerde „ohne Begründung“ nicht entscheiden und alle weiteren juristischen Möglichkeiten verneint.
Im Recht für Berufskraftfahrer wird von grundlegenden, menschenwürdigen EU-Garantien abgewichen. Für die praktische Umsetzung wichtiger Rechte – wie das Familienleben, den vorgeschriebenen Ausgleich von Mehrarbeit durch nachweisbare Freizeit oder den Zugang zu einem menschenwürdigen Ruheraum im Fahrerhaus – hat die EU bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, damit diese Rechte tatsächlich realisiert werden.
Durch die Entfesselung der Dienstleistungsfreiheit ohne Harmonisierung und Humanisierung im EU-weiten gewerblichen Güterkraftverkehr wurde ein ruinöser Wettbewerb durch die extrem niedrigen BKF-Gehälter in den 14 MOE-Staaten und unmenschliche Behandlung der BKF aus den MOE- und Drittstaaten, die dort monatelang unterwegs sind, hervorgerufen. Diese teils extrem billigen BKF haben den größten Anteil am ruinösen Wettbewerb, denn es bestehen große Unterschiede zwischen ca. 1.000 € und 3.200 € Brutto im Monatsverdienst ohne Arbeitgeberanteile.
Mit den rein rechnerisch und rechtlich beweisbar fehlenden ca. bis 400.000 BKF „nur“ in Deutschland, wird es ansonsten in absehbarer Zeit und auf Dauer einen Notstand in der Versorgung der Industrie und des Handels geben. Hier müssen nun zur Krisenbewältigung und zum gerechten Wettbewerb, sofort von der EU-Kommission geeignete, erforderliche, verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
Trotz des ruinösen Wettbewerbs unter den EU-Staaten, unter dem viele Transportunternehmen leiden und aufgeben müssen, dominieren nach wie vor nationale Egoismen, Abschottungsbestrebungen und protektionistische Maßnahmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Dazu lässt sich nachweisen, dass es keine umfassende und wirksame Kontrolle gibt.
Den EU-westlichen Transportunternehmen wird nun durch ruinösen Wettbewerb innerhalb der EU die Existenzgrundlage genommen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Kernke
Anlage 4 PDF-Dateien
1. BKF-Verfassungsbeschwerde: BKF-Verfassungsbeschwerde
2. Ergebnis Verfassungsbeschwerde: Ergebnis Verfassungsbeschwerde
3. Beschwerde an EU-Kommission R e f e r e n z: 8 7 3 7 8 vom 13.09.2025
4. Glaubhaftmachung


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