17 März 2026

Be- und Entladung

„Alle“ BKF machen oder müssen es : „Das Be- und/oder Entladen“…!?
Der BKF der Knecht für Industrie und Handel“…!?

Die Be- und Entladung vom BKF beim LKW ist ein immerwährendes Thema, das vor allem seit 1974 die negativen Folgen zu den berufsfremden Tätigkeiten und viele Emotionen bewirkt hat. Hier wird sehr deutlich, dass für die BKF die Theorie und Praxis bzw. das Gesetz und Recht, mit der alltäglichen Wirklichkeit beweisbar nicht übereinstimmen und das Desinteresse in der Politik zu diesem Thema gleich „null“ ist?

Nein!
...
Nicht mehr, denn in Portugal, Spanien und Rumänien ist dem BKF das Be- und Entladen der Waren auf dem LKW gesetzlich verboten und wird mit Bußgeldern von ca. 5.000 € bis zu 15.000 € bestraft.

Im gewerblichen Güterkraftverkehr, wird beim Auftrag zum Transport der Waren im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehungen im Vertrag verpflichtend mit dem Absender bzw. dem Empfänger, schriftlich im Frachtvertrag § 407 HGB alles vereinbart.

Für den BKF besteht…


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