Die
EU-Erweiterung ist nicht nur ein Objekt
für Frieden
mit kapitalistischer Wirtschaftsverbundenheit, denn es fehlt die
„Sozial
Union“ als
Harmonisierung
und Humanisierung.
Die EU hat 4 Grundfreiheiten und das ist gut so, denn das bringt
Wohlstand innerhalb der EU. Churchill war 1947 widersprüchlich, denn
er konnte sich nicht klar entscheiden, ob er nun ein Föderalismus
oder Kooperation wollte. Es muss nur noch die Einstimmigkeit zur WWU,
sowie für Militär- und Außenpolitik
beendet werden und es eine Sozial-Union
geben. Der „ER“ hatte sich im Jahr 2024 die Prioritäten für ihr
Handeln in der EU bis 2029 die „Strategische
Agenda 2024-2029“
gesetzt. Sie ist in drei Säulen gegliedert:
1.
ein freies und demokratisches Europa,
2.
ein starkes und sicheres Europa,
3.
ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa.

Die
Möglichkeit mit einem Aufnahmeantrag zur EU, als eine EU-Erweiterung
der westlichen Balkan-Staaten, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, ohne Änderung der EU-Verträge
bewerkstelligen zu können, ist derzeit nicht möglich. Ebenso auch
die Aufnahme der Ukraine, Moldau, Island, auch nicht,
da in vielen Bereichen zur Aufnahme in der EU die EU-Einstimmigkeit
besteht. Vor allem bei Steuer-, Arbeitnehmer- und Sozial-Politik,
fehlt im EU-Vertrag dazu eine Humanisierung
und Harmonisierung,
die
innerhalb
der EU sehr wichtig und nötig ist, um die „Werte
der EU“
Menschenwürde,
Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der
Schutz von Minderheiten
im Art.
2 EUV
nicht nur zu gewähren, sondern auch
beweisbar tatsächlich zu gewährleisten. Das hatte der EuGH
C-769/22
am 21.04.2026 im Plenum mit 27
Richtern
einstimmig
geurteilt, wozu sich im EU-Vertrag jeder der 27 EU-Staaten
vertraglich verpflichtet hatte.
Nach
Art.
49 EU-Vertrag
kann jeder europäische Staat ein Antrag zum Beitritt der EU zur EU
stellen. Das Wort: „Europäisch“
wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und
schließt die Mitglieder im Europarat,
der 1949 als erste europäische Organisation nach der Stunde Null
gegründet wurde, wo alle 46 Flächen-Staaten dazu gehören, darunter
auch die Türkei, mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Bevor die EU
weitere neue EU-Mitglieder aufnehmen kann, muss die EU aufnahmefähig
werden. In der „Erklärung
von Granada“,
welche der „ER“
(F.
Merz & Co) im Oktober 2023 beschlossen hatten, "muss
die Union für die notwendigen internen Grundlagen und Reformen
sorgen"
, dass es "Parallel" zu den Reformanstrengungen der
Beitrittskandidaten geschieht. Darüber gehen die Ansichten zwischen
den 27 Mitgliedstaaten und erst recht zwischen Rat, Parlament und
Kommission, weit auseinander. Schon der Versuch von Ratspräsident,
Charles Michel, die Reformen im EU-Vertrag bis zum Jahr 2030 zu
versehen, fand nicht
die ausreichende Unterstützung und am geringsten ist die
Reformbereitschaft im Rat ausgeprägt. Vielen EU-Staaten sitzt die
letzte Vertragsreform noch in den Knochen, denn vor mehr als 20
Jahren hatte man sich für die große Variante entschieden und einen
Konvent einberufen. Der hatte eine „Verfassung“
für die EU beschlossen. Das Ergebnis scheiterte jedoch in
Volksabstimmungen von Frankreich und Niederlanden. Selbst der
abgespeckte „Vertrag
von Lissabon“
(EU-Vertrag) brauchte zwei Anläufe, bevor ihm im Jahr 2009 die Iren
im Referendum zustimmten.
Deutschland
und Frankreich haben jedoch in den vergangenen Jahren für Reformen
im EU-Vertrag keinerlei Initiativen ergriffen. Dagegen hatte das
EU-Parlament eine neue Reformdebatte mit der Berichterstatterin
Gabriele
Bischoff
(SPD) beschlossen, die zu einem Konvent führte und hatte leider
nicht eine politische Dynamik entfaltet, auch was den Zukunftskonvent
mit Bürgerforen betraf, denn die Fraktionen im EU-Parlament
zerstritten sich über die konkreten Vorschläge, sodass am Ende nur
eine hauchdünne Mehrheit der EU-Abgeordneten für einen „Bericht
zu Vertragsänderungen“
stimmte.
In
der Praxis fokussiert sich die Debatte deshalb nur auf die Änderungen
vom EU-Vertrag, die „unterhalb“ der Schwelle von Ratifikationen
zum EU-Vertrag bleiben. Dafür gibt es auch nur zwei
Optionen: Entweder
die 27-Staaten beschließen die notwendige Anpassungen
im Art.
48 EUV,
wo allerdings
diese Änderungen im EU-Vertrag müssen zwar national ratifiziert
werden und nicht durch Referenden, mit Ausnahme von Frankreich. Oder
es könnten die Staaten die Passerelle-, bzw. Brücken-Klauseln im
EU-Vertrag nutzen.
Ihre
tatsächliche Anwendung erfordert allerdings auch Einstimmigkeit im
ER oder Rat. In Deutschland müssten Bundestag und Bundesrat mit
Mehrheit zustimmen. Ohne
Humanisierung
und Harmonisierung
in den Bereichen bei der Politik zur Steuer,
Arbeit, Soziales,
kann die EU beweisbar „nicht“
mehr in Zukunft funktionieren und daher kann es vorher auch nicht
eine Erweiterung geben.
Den
offiziellen Status als „Beitrittskandidat“
vergibt die EU nur an Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt
haben, welcher nach einer positiven Empfehlung durch die
EU-Kommission, vom Rat einstimmig angenommen wird. Dazu muss nun nach
Ansicht vom Autor:
1.
Der EU-Vertrag geändert werden, dann könnte eine Ausweitung der EU
bestehen.
2.
Neue Sitz-Verteilung im EU-Parlament muss mit mehr wie 45 Sitze
geändert werden.
3.
Verkleinerung der EU-Kommission auf 18 bzw. nur
zu primären Themen im EU-Vertrag.
4. Neue Einnahmequellen und
eine Anpassung für den EU-Haushalt für 2028–2034
Hinweis
zur Passerelle-Klauseln:
1.
Die besteht darin, dass die Entscheidungsfindung im Rat mit
qualifizierter
Mehrheit
von 55% derStaaten,
die 65% der Bevölkerung haben, stattfinden kann, indem Beschlüsse
von ganzbestimmten
Angelegenheiten mit derzeitiger Einstimmigkeit, auf qualifizierter
Mehrheit bestehen
könnten. Also Vorlagen bei denen der AEUV
oder beim „Titel V“ im EUV
(Außen-/Sicherheitspolitik)
vorsieht, dass der Rat einstimmig (ohne
Militär/Verteidigung)
handeln sollte.
2.
Die Rechtsakte im AEUV soll als besonderes Verfahren angenommen
werden, wobei nur der Ratzuständig
ist und das EU-Parlament konsultiert oder um Zustimmung gebeten wird.
Hier würdees
ein Wechsel vom besonderen Verfahren zum ordentlichen Verfahren zur
Folge haben.
3. Die Zuständigkeitsbereiche der EU ändern sich
in keinem dieser Fälle. Nach Erhalt der Mitteilung vom Rat, dass eine Passerelle-Klausel vorgeschlagen wird, haben die
nationalen Parlamente nur sechs
Monate Zeit, um ein Veto einzureichen. Darüber hinaus muss die
Mehrheit vom EU-Parlament
der Anwendung zustimmen. Nur dann kann der ER
einstimmig
eine Passerelle-Klausel jeder
Art genehmigen.
4.
Die EU-Verträge sehen Passerelle-Klauseln nur für sechs
spezifische Politikbereiche vor und gelten
)
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 31 (3) EUV) ohne
Militär/Verteidigung;
)
das Familienrecht mit grenzüberschreitenden Bezügen (Art. 81 (3)
AEUV);
)
die Sozialpolitik (Art. 153 (2) AEUV);
)
die Umweltpolitik (Art.192 (2) AEUV);
)
der mehrjährige Finanzrahmen (Art. 312 (2) AEUV)
)
die verstärkte Zusammenarbeit (Art. 333 AEUV).
In
erste vier Fällen entscheidet der Rat und in den letzten beiden
entscheidet der ER.
Die
„Kopenhagener
Kriterien“
wurden vom ER am 22.06.1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die
erste EU-Osterweiterung für die drei
Gruppen
von Kriterien, der Politik, Wirtschaft, EU-Rechte (Acquis-Kriterien)
einstimmig beschlossen. Alle Staaten die zur EU ein Beitritt beantragen, müssen,
Demokratie/Rechtsstaatlichkeit, funktionsfähige Marktwirtschaft,
beweisen und es könnten evtl. ganz bestimmte Ausnahme- und
Übergangsregelungen geben. Für den EU-Beitritt wurden die drei
Kriterien
im Jahr 1995 vom ER bestätigt und zu ihnen gehören:
1.
Politisch, erfordert institutionelle Stabilität als Garantie für
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte
sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
2.
Wirtschaftlich, erfordert eine funktionsfähige Marktwirtschaft und
die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck
und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten.
3.
Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
zu erfüllen.
Die
gesamten Verhandlungsprozesse der 35 Kapitel sind nur beendet, wenn
jedes Kapitel abgeschlossen wurde, wobei es bei EU-Rechten
nicht
Ausnahmen gibt. Ein Kandidat-Staat erhält erst nach Vertrag zum
EU-Antrag ein Beobachterstatus und für die 35 Kapitel gibt es
Bedingungen zur Öffnung und Schließung.
Die
EU-Kommission
legt jedes Jahr eine Mitteilung zur Erweiterung mit Empfehlungen zum
Prozess einer Erweiterung, sowie einen jeweils eigenen Bericht zu den
betreffenden potenziellen Kandidaten vor, in dem sie auf den
Sachstand und zu den Fortschritten zur EU ausführlich eingeht. Die
Bewertungen konzentrieren sich auf die Umsetzung grundlegenden
Reformen. Dazu sind zum Beitritt auch klare Orientierungshilfen zu
den thematischen 6
Cluster
in
35
Kapitel
i.V.m. dem EU-Vertrag vorhanden, die seit der Reform im Jahr 2020
vorhanden sind, die für ein Antragsteller zum Beitritt
schrittweise
verhandelt und abgeschlossen werden müssen. Jedes der 35
Kapitel
wird im Hinblick auf seinen vorläufigen Abschluss einzeln behandelt.
Ausreichende Fortschritte bei den Reformen dürften durch eine
beschleunigte Integration sowie umfangreichere Investitionen und
Finanzmittel zu einer engeren EU-Integration mit
und in
6
Cluster
führen:
1.
Wesentliche Elemente
2. Binnenmarkt
3. Wettbewerbsfähigkeit
und inkl. Wachstum
4. Grüne Agenda und nachhaltige
Konnektivität Ressourcen,
5. Landwirtschaft und Kohäsion
6.
Außenbeziehungen
Der
von den drei EFTA-Staaten
Island,
Norwegen,
Liechtenstein,
im Rahmen vom Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
übernommene Teil von „EU-Rechten“
und wird als EWR-Acquis bezeichnet und dazu gehören:
das
Primärrecht als EU-Vertrag und AEU-Vertrag,
das
Sekundärrecht als EU-Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse,
sowie Rechtsakte der Außen- und
Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit der Justiz und im Inneren,
die
Entscheidungen vom EuG/EuGH,
die
Entschließungen und Erklärungen der EU-Organe,
das
zu Staaten oder Staatenbünden die völkerrechtlichen Verträge und
Abkommen gelten.
Auf
dem EU-Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten
vom ehemaligen Jugoslawien (sog. Westbalkan)
als das nächstes Ziel der EU-Erweiterung beschlossen. Seit den
Beitrittsbemühungen von Kroatien und Nord-Mazedonien, war es neue
Praxis der EU, mit diesen potenziellen Beitrittskandidaten zunächst
ein „Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommen“
(SAA) abzuschließen. Durch dieses wird der zukünftige Mitgliedstaat
politisch und wirtschaftlich an die EU gebunden und man erhofft sich
höhere Stabilität, bevor konkrete Beitrittsgespräche begonnen
werden. Ziel des SAA ist es, die nötige Stabilität in dem
zwischenstaatlichen Verhältnis zu erreichen, die die Voraussetzung
für einen Beginn von Gesprächen zum Beitritt ist. Durch das
Abkommen sollen „unangenehme
Überraschungen“,
wie wirtschaftliche Schocks im Hinblick auf zukünftige
Markt-Integration mit dem EU-Binnenmarkt bzw. Rückschritte
wirtschaftlicher oder politischer Art in den assoziierten Staaten
vermieden werden. Der Stabilitätspakt wurde 2008 auch zum
„Kooperationsrat für Südosteuropa“ (RCC) umgewandelt und soll
die Nachbarschaftsbeziehungen in der Region verbessern und dazu
beizutragen, dass die Staaten im Balkan rascher alle
EU-Beitrittskriterien erreichen. Bis auf Kosovo, hat die
Balkan-Region die Visa-Freiheit und damit für Kurzaufenthalte von
bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei in den
Schengen-Raum (inkl. Deutschland) einreisen. Albanien, Nordmazedonien
und Serbien haben die Initiative „Offener Balkan“ (auch
„Mini-Schengen“) ins Leben gerufen. Ziel ist es, die
Grenzkontrollen untereinander zu erleichtern, den Handel zu fördern
und die Freizügigkeit der Bürger in der Region zu stärken. Die
zukünftigen Beitrittskandidaten können auch einzelne Quoten bzw.
Erleichterungen für Produktexporte in die EU, wie auch aus der EU,
festlegen. Üblicherweise wird rasch eine Zollunion mit der EU
gebildet. Aus diesem Grund wird das SAA auch als Vorstufe vom
eigentlichen EU-Beitritt bezeichnet. Eine Unterzeichnung ist nicht
gleichzusetzen mit dem Inkrafttreten des SAA, denn erst ab dem
Inkrafttreten besteht eine vertragliche Bindung mit allen Rechten,
Pflichten und finanziellen Transfers zwischen der EU an allen
potentiellen Beitrittskandidaten.
Albanien
(2,4 Mio. Bürger)
Am
01.04.2009 wurde die Ratifizierung zum SAA abgeschlossen und wurde
auch extra in die NATO aufgenommen. Am 28.04.2009 reichte Albanien
den formellen EU-Antrag ein und am 24.06.2014 wurde von der EU der
Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Ende März 2020 konnten
Beitrittsverhandlungen mit Albanien (inkl. Nordmazedonien) beginnen
und die Aufnahme von Verhandlungen wurde von den Niederlanden, von
Frankreich und von Dänemark blockiert. Im Juli 2022 konnte nach dem
Beginn vom Überfall auf die Ukraine, die Blockade beendet werden und
die EU begann Beitrittsverhandlungen. Albanien hat heute mit großen
strukturellen Problemen zu kämpfen, die der Wirtschaft oft im Weg
stehen. Zu den größten Problemen zählen die Armut, die schwache
Infrastruktur, die weit verbreitete Korruption,
sowie auf zum Teil bisher auch auf „Kanun“ (mittelalterliche
Gewohnheitsrechte) zurückgehende Sozialproblem der Blutrache,
Geldwäsche, Vetternwirtschaft, Ämterkauf und ähnliches. Albanien
gilt bei westlichen Sicherheitsbehörden bisher als größter
Lieferant von Marihuana für Europa und bedeutende Drehscheibe für
den internationalen Heroin- und Kokainschmuggel. Die Forderungen der
EU verbessern sich langsam und in puncto Justizreform, sowie
Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität. Positiv
hatte sich bemerkbar gemacht, dass deutsche und albanische Behörden
intensiv miteinander im Kampf gegen die Mafia arbeiten, sodass es in
beiden Staaten Verbindungsbeamte gibt. Im Oktober 2024 wurden die
ersten Kapitel und bereits im November 2025 die letzten Kapitel
eröffnet. Albanien ist Mitglied der UNO der NATO, der OSZE,
Europarat, der CEFTA und Regionalen Kooperationsrat der
Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation und Organisation für Islamische
Zusammenarbeit. Außerdem Mitglied der WTO, sowie der Weltbank.
Nordmazedonien
(1,8
Mio. Bürger)
Am
09.04.2001 als „Republik
Mazedonien“
am 17.12.2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Seit
19.12.2009 können mazedonische Staatsbürger visumfrei in die EU
einreisen.
Seit 1. April 2004 ist das SAA mit der EU völkerrechtlich in Kraft,
nachdem es von allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden war. Die
EU-Kommission hatte im Oktober 2009 den Übergang in die „zweite
Phase“ des SAA empfohlen, die eine noch engere Zusammenarbeit
vorsieht. Allerdings hat der Rat bislang keinen entsprechenden
Beschluss gefasst. Wegen
dem EU-Beitritt gab es ein Namensstreit mit Griechenland, das den
Namen „Mazedonien“ für sich beansprucht und schließlich konnten
sich Griechenland und (Nord-Mazedonien im Juni 2018 einigen. Am
25.03.2020 gab der ER daher grünes Licht für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen, ab dem 27.03.2020. Die praktische Umsetzung
scheiterte jedoch im November 2020 durch eine Blockade von Bulgarien
und im Juli 2022 konnte die Blockade beendet werden, und die EU
startete die Beitrittsverhandlungen mit Nord-Mazedonien. Beim Streit
mit Bulgarien „ging“ und geht es zum Teil noch um Geschichte,
Sprache, nationale Identität und den Vorwurf, Nordmazedonien
übernehme oder verfälsche bulgarische Geschichte. Diese Spannungen
behindern die Beitrittsgespräche besonders stark. Die EU erwartet
weitere Reformen, vor allem bei Rechtsstaatlichkeit,
Korruptionsbekämpfung und demokratischen Standards und hatte auch
viele Fortschritte gemacht. Die langen Verzögerungen zur EU haben in
Nordmazedonien Frust erzeugt, weil der Staat seit 2005 Kandidat ist,
aber der Weg zur EU-Mitgliedschaft immer wieder stockt. Ausserdem
muss zum EU-Beitritt die Verfassung geändert werden, wobei es eine
eine 2/3 Mehrheit es beschließen muss. welche die Regierung derzeit
nicht innehat. Nordmazedonien ist seit 1993 Mitglied der UN und NATO,
seit 1995, vom Europarat und OSZE, seit 2003 der WTO und eine
Kooperation mit dem CEFTA.
Montenegro
(616.000 Bürger)
Am
15.10.2007 wurde die SSA unterzeichnet. Montenegro ist Mitglied der
UN, der WTO, der OSZE, vom Europarat und der NATO. Am 15.12.2008
wurde offiziell die Bewerbung zur EU-Mitgliedschaft eingereicht und
verwendet den Euro. Für ein Beitritt zur EU muss Montenegro seine
Reformen spezieller vorantreiben, indem die Pressefreiheit gestärkt
und bessere Zusammenarbeit in der Balkan-Region bemüht wird, wobei
insb. der Status vom Kosovo richtig bewertet werden muss. Nach dem
NATO-Beitritt von Albanien und Kroatien, war Montenegro das einzige
nicht NATO-gebundene Land an der Adria und deshalb für Russland auch
strategisch wichtig. Die bilateralen Streitigkeiten zwischen
Montenegro und Kroatien betreffen vor allem die Festlegung der
Seegrenze, sowie die Aufarbeitung vom damaligen Krieg. Montenegro ist
unter den Beitrittskandidaten der am weitesten fortgeschrittene Staat
und hat alle 33 Kapitel eröffnet und 14 sind davon bereits vorläufig
abgeschlossen. Das Kapitel
34:
Institutionen; und Kapitel
35:
Sonstige Fragen (hier
werden spezifische, bilaterale Themen behandelt)
fehlen noch. Die EU-Kommission hält ein EU-Beitritt von Montenegro
als 28.
EU-Staat
im Jahr 2028 immer noch für möglich.
Bosnien-Herzegowina
(3,2
Mio. Bürger)
Am
16.06.2008 wurde nach dreijähriger Verhandlungsdauer das SAA
unterzeichnet. Ende Juni 2012 mahnten die EU-Außenminister
Verfassungsänderungen an, ohne die der Beitrittsantrag erfolglos
wäre. Der EuGHMR hatte diese in einem Urteil verlangt, da bestimmte
Minderheiten durch die bisherige Verfassung davon ausgeschlossen
sind, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Die Ratifizierung des
SAA wurde im April 2015 abgeschlossen und am 15.12.2022 wurde
Bosnien-Herzegowina offiziell der Status als Kandidat der EU
vergeben. Am 21.03.2024 einigten sich der ER zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen und ist auch schon seit 2010 ein offizieller
NATO-Beitrittskandidat. Die komplizierte staatliche Struktur
erschwert oft schnelle politische Entscheidungen und Reformen. Um die
EU-Vollmitgliedschaft zu erlangen, müssen noch zahlreiche Reformen
umgesetzt werden. Die EU fordert substanzielle Fortschritte zur
Rechtsstaatlichkeit, Stärkung demokratischer Institutionen,
Korruptionsbekämpfung und dem Schutz der Grundrechte.
Serbien
(6,7 Mio. Bürger)
Am
29.04.2008 war Serbien der SAA der EU beigetreten. Die Regierung
stellte am 22.12.2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in die EU und
gilt Offiziell gilt offiziell seit dem 01.03.2012 als
Beitrittskandidat. Getrübt wurden die Beitrittsaussichten Serbiens
dann Anfang August 2012, als die Ende Juli die neu eingesetzte
Regierung von Ministerpräsident Ivica Dačić (SPS) das Parlament
über ein umstrittenes Gesetz abstimmen ließ, um mit einem
historischen Staatsdefizit von 2,2 Mrd. Euro der Regierung mehr
Kontrolle über die nationale Zentralbank zu geben. Der
Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die EU hatten
zuvor protestiert und der Direktor der Zentralbank war
zurückgetreten. Die EU-Verhandlungen begannen erst wieder am
21.01.2014, da die Voraussetzung erfüllt wurden, wo Vereinbarungen
zur Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo bestand. Wegen
Verhaftung der zwei Ex-Generäle wurde ein nationaler Sicherheitsrat
i.S.d. EU geschaffen. Bei einer Schießerei an der Grenze zu Kosovo
wurden drei serbische Kämpfer und ein Polizist von Kosovo getötet.
Sechs Kämpfer aus Serbien wurden im Kosovo verhaftet. Nach
pro-russischen Auftritten vom serbischen (pro-russischen) Staatschef
Aleksandar Vučić und der Schießerei vom September 2023, sprachen
sich EU-Parlamentarier öffentlich für ein Einfrieren der
Verhandlungen zum EU-Beitritt aus. Beobachter forderten weiter, den
als pro-serbisch geltenden EU-Verhandler Miroslav Lajčák abzulösen.
Hochrangige Besuche russischer Delegationen, wie im Beisein von Putin
an der Militärparade zur Befreiung von Belgrad am 16.10.2014, das
Abhalten vom Westen kontrovers empfundenen serbisch-russischen
Militärmanöver „SREM 2014“ vom 9. bis 16.11.2014 als das größte
Militärmanöver in Serbien in den letzten 30 Jahren) oder die
Einweihung einer 40 Tonnen schweren Großplastik des russischen Zaren
Nikolaus II. in Belgrad durch den Patriarchen von Moskau und
Russland, Kyrill I., am 16.11.014, wobei die ungebrochen
russlandfreundliche Politik von Serbien betont wurde. China hat
bisher erhebliche Summen in serbische Industrie- und
Bergbau-Unternehmen investiert. Nach dem Beginn vom russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine fanden Demonstrationen mit
prorussischen Äußerungen statt, und es wird eine
politisch-kulturelle Nähe zu Russland behauptet. Serbien ist
Mitglied der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (SMWK) und vom
Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA).Die EU ist (Stand
2023) größter Handelspartner. Nach Angaben der
Friedrich-Ebert-Stiftung mit Bezug auf journalistische Quellen gehen
zwei Drittel aller serbischen Exporte in die EU. Mehr als jeder
siebte Serbe arbeitet für ein Unternehmen, das am Handel mit der EU
beteiligt ist. Seit Start der Beitrittsverhandlungen mit der EU
erhielt Serbien zwischen 2014 und 2020 insg. 1,5 Mrd. Euro an
Fördergelder. China und auch Russland investieren viele Mrd. Euro
und Russland ist für Serbien wirtschaftlich gesehen insb. ein Öl-
und Gaslieferant, sodass Serbien davon derzeit abhängig ist.
Mittlerweile sind von insg. 35 Kapiteln schon 22 Kapitel für
Verhandlungen eröffnet, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig
abgeschlossen sind. Weitere Konferenzen zum Beitritt werden nach
Bedarf geplant, um den Prozess voranzubringen. In ihrem Bericht im
Jahr 2022 empfahl die EU-Kommission die zeitnahe Öffnung von neuen
Clustern im Beitrittsprozess.
Kosovo
(1,8 Mio. Bürger)
Kosovo
hat am 15.12.2022
ein
Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Der Internationale Gerichtshof
(IGH) gelangte am 22.07.2010 in einem rechtlich nicht
bindenden, von der UN-Generalversammlung auf serbische Initiative
angeforderten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die
Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht
gegen das Völkerrecht
verstoße. Gleichzeitig vermied der IGH, den Rechtsstatus des Kosovo
zu bewerten, und erkannte die Gültigkeit der UN-Resolution
1244
an. Serbien räumt jedoch ein, dass eine „serbische
Souveränität über den Kosovo praktisch nicht vorhanden ist“
und die „wahren
Grenzen“
von Serbien in der Zukunft noch völkerrechtlich im Vertrag
festzulegen seien. Am 27.10.2015 war Kosovo dem SAA der EU
beigetreten. Nach Angaben vom Finanzministerium von Kosovo sind die
Überweisungen durch Gastarbeiter aus dem Ausland höher als die im
Kosovo erwirtschafteten Werte. Bisher wurden Kosovo von über 117
Staaten völkerrechtlich anerkannt, darunter Deutschland, Österreich
und Schweiz. Das größte strukturelle Hindernis ist, dass Kosovo von
fünf EU-Staaten, wie Spanien, Griechenland, Rumänien, Slowakei und
Zypern, sowie von Serbien sowie Bosnien-Herzegowina nicht anerkannt
wird. Für ein EU-Beitritt, sowie für die formelle Annahme vom
Beitrittsantrag ist jedoch die Einstimmigkeit vom ER erforderlich.
Die EU fordert von beiden Seiten eine umfassende Normalisierung der
Beziehungen als zwingende Voraussetzung für einen Beitritt.
Streitpunkte sind u. a. Status der serbischen Minderheit im Norden
von Kosovo, die Weigerung von Serbien, den Kosovo als unabhängigen
Staat anzuerkennen. Große Probleme zur EU gibt es im Justizwesen,
bei der Korruptionsbekämpfung und im Kampf gegen das organisierte
Verbrechen. Auch die Interne politische Instabilität, die sich
wiederholt in vorgezogenen Neuwahlen äußerte und somit die
EU-Fördergelder gefährdet.
Georgien
(3,7 Mio. Bürger)
Am
03.03.2022 wurde der Antrag zur EU eingereicht und seit dem
14.12.2023 ist Georgien offiziell Beitrittskandidat. Das Problem zum
EU-Beitritt sind die umstrittenen Territorien mit Grenzstetigkeiten
mit Abchasien und Südossetien. Wegen des gewaltsamen Vorgehens der
prorussischen Regierung gegen Massenproteste wurde der
Beitrittsprozess jedoch bereits im Juni 2024 wieder auf Eis gelegt.
Montenegro
(616.000 Bürger)
Am
15.12.2008 wurde ein Antrag zur EU-Mitgliedschaft eingereicht und die
EU-Kommission übergab der Regierung am 22.07.2009 circa 4000 Fragen
zum Beitritt. Seit dem 19.12.2009 können die Staatsbürger visumfrei
in die EU einreisen. Die Ratifizierung des SAA trat am 01.05.2010 in
Kraft. Die offizielle Verleihung des Kandidatenstatus fand durch den
ER am 17.12.2010 statt und die Verhandlungen begannen 18.12.2012. Am
22.04.2026 gab Erweiterungskommissarin Marta Kos den Beginn der
Ausarbeitung vom Beitrittsvertrag bekannt. Weiterhin bemängeln die
EU und andere internationale Organisationen die Korruption. Die
organisierte Kriminalität und Drohungen und
Einschüchterungsversuchen von Journalisten. Montenegro ist Mitglied
der UN, der WTO, der OSZE, vom Europarat, der NATO und verwendet den
Euro. Die Regierung von Montenegro teilte mit, einen Beitritt für
das Jahr 2028 anzustreben. Nach dem NATO-Beitritt von Albanien und
Kroatien war Montenegro das einzige nicht NATO-gebundene Staat an der
Adria und deshalb für Russland strategisch wichtig.
Ukraine
(37
Mio. Bürger)
Am
24.02.2022 begann der Überfall Krieg auf die östliche Ukraine und
befindet sich im Kriegszustand und besteht das Kriegsrecht. Die
Ukraine
hatte am 28.02.2022 den EU-Beitritt beantragt, bekam am 22.06.2022
den Status zum Kandidaten und die Beitrittsverhandlungen wurden am
25.06.2024 offiziell eröffnet. Die Ukraine ist seit 2016 einem
umfassendes Assoziierungsabkommen (inklusive einer Freihandelszone)
mit der EU verbunden und Mitglied in der UNO, UNESCO, IAEO, OSZE,
Interpol, Europarat, WTO, IWF, WHO und GUAM (Organisation für
Demokratie und Wirtschaftsentwicklung). Die EU-Kommission verknüpft
die Fortschritte mit Reformen, vor allem bei Rechtsstaatlichkeit,
Korruptionsbekämpfung, Minderheitenschutz und Angleichung am
EU-Recht. Um EU-Mitglied zu werden, muss die Ukraine die Bekämpfung
von Korruption und Geldwäsche, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
sowie Schutz von Minderheiten verbessern, obwohl schon bereits
Reformen eingeleitet wurden, allerdings die perfekte Umsetzung und
endgültige Kontrollen dauern an. Dazu kommen Streitpunkte wie
Minderheitenrechte, die Finanzierung vom Wiederaufbau und die Frage,
ob ein schneller Beitritt bei einem Krieg überhaupt realistisch ist.
Die Ukraine kann der EU nach den rechtlichen Vorgaben nicht
beitreten, solange der Krieg andauert und die Grenzen ungesichert
sind. Eine Vollmitgliedschaft setzt Frieden, stabile und anerkannte
Staatsgrenzen sowie die vollständige Umsetzung aller 35-Kapitel
voraus.
Ukraine und Moldau eröffnen am 14. Juli offiziell Cluster 6 der
EU-Beitrittsverhandlungen; vier Cluster bleiben vorerst gesperrt.
Moldau
(2,3 Mio. Bürger)
Am
03.03.2022 reichte Moldau ein EU-Beitrittsgesuch ein. Schon seit 1992
hat sich der östlich vom „Fluss Dnister“ gelegene Teil als
Transnistrien einseitig abgespalten und sich Russland untergeben. Am
23.06.2022 erteilte der ER die Staaten Moldau gemeinsam mit der
Ukraine den Status vom Beitrittskandidaten. Am 14.12.2023 hatte der
ER die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Moldau zugestimmt. Die
Verhandlungen starteten offiziell im Juni 2026. Moldau ist nun im
Prozess mit den EU-Verhandlungen, aber der Weg bleibt politisch und
technisch schwierig. Die wichtigsten Probleme sind der Konflikt um
Transnistrien,
die nötigen Reformen im Rechtsstaat, vor allem bei Demokratie,
Institutionen und Wirtschaft; denn diese Bereiche sind nicht nur
Voraussetzung, sondern oft auch der langsamste Teil bei den Kapiteln.
Bei einem Abschluss von den Clustern
mit Kapiteln
braucht die Zustimmung aller 27 EU-Staaten, sodass politische Vetos
den Fortschritt bremsen könnten. Der Politischer Hintergrund beim
Beitritt war bisher lange mit dem der Ukraine verknüpft, was den
Prozess zusätzlich verkompliziert hatte. Nur mit einem
kontrollierten Staatsgebiet können vollumfängliche wirksame
Pflichten der EU bestehen; denn ungelöste Gebiete verkomplizieren
Schutzpflichten, ungenaue Grenzverwaltung und Rechtsdurchsetzung sind
beim Beitritt nicht möglich. Schnelles politisches Handeln, ohne
nachhaltige Reformen könnte langfristig die Integrität und
EU-Rechte untergraben; wobei andererseits das Nichthandeln zum
Beitritt, echte geopolitische Kosten durch Verlust von EU-Einfluss,
die Destabilisierung an der östlichen Grenze mit Einfluss von
Russland bewirkt.
Island
(394.324
Bürger)
Island
ist bereits teilweise in EU-Strukturen integriert. Es ist Mitglied
vom Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und gehört zum
Schengen-Raum. Zudem nimmt es an einigen EU-Programmen wie dem
Erasmus-Programm teil. Da Island eine Demokratie ohne nennenswerte
Defizite ist, erfüllt es auch die Kopenhagener Kriterien. Eine
entscheidende Frage in Beitrittsverhandlungen würden die
Fischfangrechte in isländischen Gewässern sein. Nach den
schwerwiegenden Folgen der Finanzkrise ab 2007, die in Island zu
einem Regierungswechsel und in der Bevölkerung zu einer weniger
EU-skeptischen Haltung geführt hatten, reichte Island am 17. Juli
2009 seinen Beitrittsantrag und im Oktober 2009 weitere Unterlagen
ein. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sprach sich im
Februar 2010 die EU-Kommission und am 17. Juni 2010 der Rat aus. Am
27.06.2010 wurden die Beitrittsverhandlungen offiziell aufgenommen.
Nachdem am 22.02.2014 bekannt wurde, dass die isländische Regierung
den Beitrittsantrag zurückziehen wollte, kam Widerspruch aus der
Bevölkerung. Am 12.03.2015 zog Island jedoch seinen Antrag formell
zurück und seit Beginn vom Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 war
jedoch der Zuspruch für eine EU-Mitgliedschaft von Island deutlich
angestiegen und es soll im August 2026 ein Referendum durchgeführt
werden.
Liechtenstein
(40.000
Bürger)
Das
Fürstentum Liechtenstein ist seit 1991 Mitglied der EFTA und seit
1995 Mitglied vom EWR. Mit der Schweiz WWU und Zollunion, ist der
Staat seit 1924 eng verbunden. Seit Ende 2011 ist es Teil vom
Schengen-Raum. Der Mini-Staat war in der Vergangenheit als
Steueroase. in Berichten der OECD) in der Kritik, hat aber seit 2005
in einzelnen Bereichen auch Steuerabkommen mit der EU abgeschlossen
bzw. strebt diese an. Die Regierung zog 2010 in einem Bericht eine
positive Bilanz über die EWR-Mitgliedschaft und sieht sie als
dynamischere Alternative zu den bilateralen Abkommen, wie sie die
Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Die weitere Entwicklung der
EFTA – insb.
Islands durch mit EU-Beitritt –
ist für Liechtenstein von Bedeutung und hält sich andere Optionen
für die Beziehungen zur EU offen, benennt diese in dem Bericht aber
nicht und spricht dort auch nicht von einem EU-Beitritt.
Norwegen
(5.6 Mio. Bürger)
Die
wahlberechtigten norwegischen Bürger haben einen Beitritt zur
Europäischen Gemeinschaft 1972 und einen EU-Beitritt 1994 in
Volksabstimmungen abgelehnt. Damit hatte Norwegen viermal den
Beitritt in die EU bzw. deren Vorgängerorganisationen gewollt, denn
1962 und 1967 scheiterte dies am Veto von Frankreich. Die Gründe für
die Ablehnung sind heute noch vielfältig, wo die Abgabe von
Souveränität skeptisch gesehen wird, da es dem Staat wirtschaftlich
außerordentlich gut geht. Der Lebensstandard ist einer der höchsten
der Welt, so dass ein Beitritt keine Vorteile verspricht. Eine
wichtige Frage sind die Fischereirechte, die vor allem der
Küstenbevölkerung wichtig sind und bei einem EU-Beitritt eine
Einschränkung erfahren könnten. Gründe für die skeptische Haltung
der überwiegenden Mehrzahl der Norweger gegenüber einer „EU“
als Staat. Dennoch ist Norwegen nicht nur aufgrund seiner
geografischen Lage, sondern auch durch den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR), an dem es als Mitglied der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) teilnimmt, und die Beteiligung am
Schengen-Raum sehr eng mit der EU verbunden, wodurch der Staat viele
EU-Richtlinien unter anderem im Bereich der Wirtschaft befolgen muss
und ist an verschiedenen EU-Programmen und Institutionen beteiligt.
So zahlt der Staat jährlich 226 Mio. Euro (Stand: 2005) an die EU,
die vorwiegend in die wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU
fließen. Umgekehrt profitiert Norwegen jedoch nicht von
EU-Förderprogrammen, sodass nach Berechnungen ein effektiver
jährlicher Verlust für Norwegen von 180 Mio. Euro entsteht.
Schweiz
(9,1 Mio Bürger)
Die
Schweizerische Eidgenossenschaft beantragte schon 1992 die
Mitgliedschaft bei der Europäischen Gemeinschaft (EWG) und begann
Beitrittsgespräche. Die Beitrittsverhandlungen wurden allerdings
nach der Volksabstimmung vom 06.12.1992 wieder eingefroren, da es
eine Ablehnung vom Bundesbeschluss über den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 % Nein-Stimmen bei Stimmbeteiligung
von 78,73 % gab. Der EWR besteht aus Island, Liechtenstein und
Norwegen. Auch eine spätere Volksabstimmung über die Eidgenössische
Volksinitiative „Ja
zu Europa“
am 04.03.2001 ergab eine Mehrheit gegen die Mitgliedschaft mit 76,8
% Nein-Stimmen bei 55,79 % Stimmbeteiligung, sodass sich daher die
Mehrheit vom Nationalrat Anfang März 2016 beschlossen hatte, den
EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Einzig die Ratslinke war dagegen.
Seither gab es keine derartigen Bemühungen mehr um eine
EU-Mitgliedschaft. Allgemein wird die Angst vor einem Verlust an
Demokratie, Neutralität und Unabhängigkeit als Hauptgrund für die
Ablehnung genannt. Weiterhin hat die Schweiz eine niedrige
Arbeitslosenquote und eine sehr hohe Lebensqualität. Die Strategie
der Schweizer Regierung ist es, enge bilaterale Vertragsbeziehungen
zur EU aufzubauen. Die Schweiz ist seit 2008 Teil vom Schengen-Raum.
Jedoch gibt es auch Bestrebungen, dies wieder einzuschränken, denn
infolge der am 09.02.2014 Volksinitiative „Gegen
Masseneinwanderung“ soll die Schweiz die Personenfreizügigkeit zur
EU wieder einschränken. Wenn eine Nachverhandlung mit der EU
scheitert, könnte dies zur Kündigung einer Reihe von getroffenen
Vereinbarungen führen. Die Schweiz hat einen erleichterten Zugang
zum EU-Binnenmarkt, ihrem wichtigsten Handelspartner; rund 50 % der
Exporte gehen in die EU und etwa 70 % der Importe kommen von dort.
Die Handelshemmnisse wurden abgebaut, was den Export für Schweizer
Unternehmen vereinfacht und Wachstum sowie Arbeitsplätze
unterstützt. Durch die Personenfreizügigkeit können Schweizer
Firmen leichter Fachkräfte aus der EU anstellen, wenn diese auf dem
Inlandmarkt. Das Schengen-Assoziierungsabkommen hat systematische
Grenzkontrollen weitgehend abgeschafft und Reisen, Arbeit und Besuche
über die Grenze erleichtert. Die gegenseitige Anerkennung
technischer Normen und Zertifizierungen senkte Kosten für
Industrieprodukte und erleichterte den Verkauf in der EU. Für die
Schweiz als Standort bringen die Abkommen mehr Planungssicherheit und
stärkere wirtschaftliche Vernetzung mit den Nachbarregionen.
Andorra
(87.000
Bürger)
Andorra
hat eine größere Fläche als Malta, aber eine deutlich kleinere
Bevölkerung. Der Mikro-Staat hat traditionell enge Bindungen an
seine beiden Nachbarn Spanien und Frankreich. Das französische
Staatsoberhaupt ist auch automatisch ein Fürst von Andorra. Da der
Mini-Staat, der vor der Euro-Einführung keine eigene Währung besaß,
da dort nur mit dem Geld der beiden Nachbarstaaten bezahlte, wird der
Euro auch seit der Einführung verwendet. Andorra übernahm den Euro
zunächst unilateral, hat aber nach Verhandlungen mit der EU ein
Abkommen abgeschlossen, das Andorra seit dem 01.07.2013 das Recht
gibt, eigene Euro-Münzen zu prägen. Im Zuge des Abkommens wurde der
Euro auch offizielles Zahlungsmittel, allerdings folgte die Ausgabe
eigener Euro-Münzen erst seit dem 29.12.2014. Steuerlich gibt es
einige Vergünstigungen, denn die niedrige Umsatzsteuer sorgt dafür,
dass Luxusartikel in Andorra vergleichsweise billig sind und daher in
großem Umfang abgesetzt werden. Bis Ende 2014 gab es keine
Einkommensteuer, wobei der Wohnsitz reicher Ausländer das Fürstentum
mit niedriger Einkommensteuer, bisher allerdings kaum bekannt ist.
Trotzdem mehren sich Stimmen in Andorra für einen langfristigen
EU-Beitritt. Andorra gehört nicht
dem Schengener Abkommen an und zu den Nachbarstaaten Frankreich und
Spanien bestehen intensive Zollkontrollen. Im Jahr 2024 schlug die
EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Andorra und
San Marino vor, das beiden Staaten Zugang zum EU-Binnenmarkt
ermöglichen würde. Mit dem Assoziierungsabkommen müssten beide
Mikro-Staaten eine Vielzahl an EU-Rechten übernehmen, sowie
finanzielle Beiträge leisten und sich der Gerichtsbarkeit vom EuGH
unterwerfen.
Monaco
(38.600 Bürger)
Das
Fürstentum Monaco ist Teil vom EU-Zollgebiet
mit Art. 4 (2) Zollkodex, da ein Zollabkommen mit Frankreich
besteht.und hat den Euro. Es
gibt keine Einkommensteuer, jedoch wird Umsatzsteuer erhoben mit
Steuersätzen, die genau so hoch sind wie in Frankreich. Die
Bevölkerungsdichte ist mit 18.831 Bürger je Quadratkilometer die
höchste aller Staaten der Welt, gefolgt von Singapur und Bahrain.
Von der Bürgern verfügen 77,5 % nicht
über die monegassische Staatsbürgerschaft. Die Unabhängigkeit von
Monaco, die seit dem 25.02.1489 besteht, ist an das Bestehen der
Grimaldi-Dynastie gebunden. Zwischen Frankreich und Monaco besteht
ein völkerrechtliches Verhältnis als Protektorat und im
„Schutzvertrag
mit Frankreich“
vom 17.06.1918 festgelegt wurde. Es garantiert Unabhängigkeit und
Souveränität für wichtige Entscheidungen der Außenpolitik als
Konsultationspflicht festgelegt wurde. Monaco ist seit dem 28.05.1993
Mitglied der UN und beantragte am 21.10.1998 den Beitritt zum
Europarat und wurde am 05.10.2004 aufgenommen. Aufgrund seiner Nähe
zu Frankreich unterhält Monaco auch enge Beziehungen zur EU und ist
dem Schengener Abkommen angeschlossen. Seit dem 07.01.2000 unterhält
der Stadt-Staat eine Vertretung bei der EU. Im Jahr 2008 hat die
EU-Kommission zum wiederholten Male das mangelhafte Demokratie, insb.
die schwache Stellung vom Parlament kritisiert. Der früher
geäußerten Kritik an der mangelhaften Bekämpfung der Geldwäsche
und der unzureichenden Bankenaufsicht, war die Regierung durch eine
Vielzahl eingeleiteter Maßnahmen begegnet. In Monaco gibt es seit
dem Jahr 1869 keine
direkte Steuerpflicht für Privatpersonen. Der große Anteil
vermögender Einwanderer hat das Fürstentum zu einem Symbol für
Luxus und Reichtum werden lassen. Der Großteil der Einnahmen wird
über Unternehmensbesteuerung wie Ertragsteuer, Gebühren wie
Stempelsteuer, Registrierungsgebühren, oder Abgaben auf alkoholische
Getränke und Versicherungsverträge und Zölle erwirtschaftet. Am
28.01.2016 legte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket „zur
Bekämpfung von Steuerflucht“ vor, in dem auch Monaco auf der
„schwarzen
Liste“
der Steueroasen
steht. Im Jahr 2025 wurde Monaco von der EU als Hochrisikostaat für
Geldwäsche eingestuft. Monaco ist Mitglied der OECD.
San
Marino (34.000
Bürger)
San
Marino befindet sich in einer Zollunion mit der EU und hat den Euro
eingeführt. Außerdem prägte eigene Euromünzen. Von der OECD wird
der Mini-Staat zwar als Steueroase geführt, ist jedoch mit den
anderen Kleinstaaten in dieser Hinsicht nicht vergleichbar. Die
Republik erhält Zahlungen von Italien, damit die Steuern nicht zu
niedrig gesetzt werden und zur Steuerflucht in den Mikro-Staat
anregen. Daher ist auch der Anteil der Bürger im Staat nach wie vor
sehr hoch (über 80 %) und die ortsansässigen Banken arbeiten
vorwiegend in der Binnenwirtschaft. Die Regierung von San Marino
zeigte im Oktober 2007 Interesse an einem Beitritt, um die
Exportbedingungen für dortige Unternehmen zu verbessern und das
Schengener-Abkommen gilt. Am 13.06.2012 wurde ein Staatsvertrag mit
Italien geschlossen, der neue Möglichkeiten für bilaterale
Kooperationen schafft. Ein Beitritt zur EU oder zum EWR stand aber
dabei nicht zur Debatte. Zwischen San Marino und der EU gilt die
Zollunion, die am 01.04.2002 in Kraft ist. Das Abkommen garantiert
neben einem gemeinsamen Außenzoll gegenüber Drittstaaten
gegenseitige Zollfreiheit. Die Arbeitnehmer werden in San Marino, wie
in den EU-Mitgliedstaaten behandelt. Die Frage eines
EU-Beitrittsantrags wird von der Regierung derzeit nicht aktiv
verfolgt. Eine EWR-Mitgliedschaft im EWR schließt San Marino
mittelfristig nicht aus und wäre die Voraussetzung in der EFTA.
Nachdem für San Marino Jahrhunderte eine eher isolationistische
Politik hatte. Nun besteht verstärktes Interesse an einer Mitarbeit
in internationalen Organisationen, was seit Eintritt in den Europarat
im Jahr 1988 und der UN im Jahr 1992 verstärkt wurde. Ein Referendum
zum EU-Beitritt am 20.10.2013 scheiterte jedoch an zu geringer
Beteiligung. 2024 schlug die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen
zwischen der EU, Andorra und San Marino vor, das beiden Staaten
Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen würde.
Vatikanstadt
(882
Bürger)
Die
Vatikanstadt stellt in mehrfacher Hinsicht einen Sonderfall dar, denn
das Staatsgebiet ist das kleinste der Welt. Die Verleihung der
Staatsbürgerschaft im Vatikan-Stadt-Staat erfolgt nur mit dem
eigenen Vatikan-Passport auf bestimmte Personengruppen und ist nur
zur „reinen
vertraglichen Beschäftigung“
beschränkt. Der Stadt-Staat ist zudem eine absolute Monarchie und
eine Theokratie, was eine Mitgliedschaft in der EU generell
ausschließt. Der Vatikan verzichtet – abgesehen
von Organisationen mit technischen Charakter
– fast durchweg auf eine Mitgliedschaft in internationalen
Organisationen und überlässt seine internationale Vertretung dem
Heiligen
Stuhl,
der ein nicht identisches, ebenfalls vom Papst repräsentiertes,
originäres nichtstaatliches
Völkerrechtssubjekt ist. Mit der EU unterhält der Heilige Stuhl
seit dem Jahr 1970 die diplomatische Beziehungen nur
zur Beobachtung. Ein Teil der staatlich hoheitlichen Aufgaben wird
von Italien wahrgenommen. Die Vatikanstadt gilt auch der Euro und
werden eigene Euromünzen geprägt, die dem Italien zugerechneten
Kontingent entnommen werden. Weiterhin besteht eine Zollunion mit
Italien und gehört nicht
zum Schengen-Raum, jedoch sind die Grenzen zu Italien offen.
Vereinigtes
Königreich (68
Mio. Bürger)
Das
Vereinigte Königreich (UK = Großbritannien und Nordirland) war vom
01.01.1973 bis 31.01.2020 ein Mitglied der EU. Ab 1984 galt der sog.
Britenrabatt, eine Reduktion der Beitragszahlungen. Beim Vertrag von
Maastricht im Jahr 1992 erhielt UK, wie Dänemark, eine
Ausstiegsklausel von der Währungsunion, die auch wahrgenommen wurde.
Auch blieb UK außerhalb vom Schengen-Raum und bildeten gemeinsam mit
der Republik Irland die „Common Travel Area“. Am 23.06.2016
sprach sich eine knappe Mehrheit von 52 % der Abstimmenden für den
Austritt aus der EU als Brexit aus. Die formelle Mitteilung erfolgte
am 29.03.2017 und dann endgültig am 31.01,2020. Danach besteht nur
ein zollfreier Handel und eine Kooperation in einer Reihe von
Bereichen. Die Freizügigkeit wurde jedoch beendet. UK nimmt noch an
einigen EU-Programmen teil und für Nordirland gelten einige
Sonderregelungen. Mittlerweile findet wieder eine langsame Annäherung
in kleinen teilen statt, denn es wurde im Dezember 2025 vereinbart,
dass ab 2027 wieder das Erasmus-Programm gilt. Ein Wiedereintritt in
die EU ist immer prinzipiell möglich, aber in naher Zukunft
unwahrscheinlich, auch wenn die meisten Streitfragen mit der EU
weitgehend beigelegt wurden, denn es gibt nach wie vor noch nicht
abgeschlossene Punkte. So konnte ein Vertrag zum Status von Gibraltar
noch nicht geschlossen werden. Die Bevölkerung ist nach den
kontroversen Debatten der Austrittsverhandlungen müde, so dass keine
zukünftige Regierung das Vorhaben eines Wiedereintritts leichtfertig
auf ihre Agenda setzen würde, obwohl Umfragen zeigen, dass eine
einfache Mehrheit der Bevölkerung für ein Wiedereintritt ist. Schon
seit 2022 wurde die Bilanz vom Brexit mehrheitlich negativ gesehen
und auch eine erhebliche Minderheit der Befürworter, die für den
Austritt waren, sieht es mittlerweile als Fehler, zumal es im Jahr
ca. 100 Mrd. Euro an Verlust für den Staat bedeutet. Die Schottische
Nationalpartei möchte eine Rückkehr in die EU erreichen, indem
Schottland auch von GB unabhängig wird. Einer Neuaufnahme in die EU
stünden möglicherweise die Interessen der Republik Irland in Bezug
auf das zu UK gehörende Nordirland, sowie Spaniens wegen Gibraltar
und Zypern wegen der Militärbasen „Akrotiri und Dekelia“
entgegen. Diese EU-Mitgliedstaaten, die 1973 beim Beitritt von UK
noch nicht Mitglied der EG/EWG waren, könnten einem erneuten
Beitritt eher ablehnend entgegenstehen. Ein neuerlicher
Beitrittsantrag wird genauso behandelt, wie ein neuer Anwärter,
sodass bestimmte Vorzüge oder Ausnahmen nun nicht
mehr gewährt werden würden. Da nur
England und Wales mehrheitlich für den Brexit gestimmt hatten, so
waren Schottland und Nordirland mehrheitlich dagegen. In Schottland
gibt es eine starke Bewegung zur Unabhängigkeit von GB, um ein Teil
der EU zu werden. In Nordirland könnte die Vereinigung mit der
Republik Irland erreicht werden, um über diesen Weg zurück in die
EU zu kommen. In Wales sind die Nationalisten nun auch EU-freundlich,
aber dort ist die Unterstützung für die Unabhängigkeit weit
geringer.
Gibraltar
(34.500
Bürger)
Gibraltar
nimmt unter den Überseegebieten von UK eine Sonderstellung ein, weil
96 % gegen den Brexit stimmten. Jedoch ist in der Politik die
Zugehörigkeit zu GB wichtiger als andere Erwägungen. Ein Versuch
von Spanien, eine Rückgabe von Gibraltar an Spanien in die
Verhandlungen über den Austritt einzubringen, scheiterte. Das
Verhältnis von Gibraltar zur EU bleibt Gegenstand weiterer
Verhandlungen, denn eine Rückkehr in die EU durch eine Rückgabe an
Spanien oder einen anderweitigen Sonderstatus, ist daher
unwahrscheinlich. Zur schwierigen Situation an der Grenze,
vereinbarten nur GB und Spanien am 31.12.2020, dass Gibraltar dem
Schengen-Raum angehören soll, wodurch Passkontrollen zwischen
Spanien und Gibraltar entfallen, aber Kontrollen bei Ankünften aus
GB stattfinden sollen, was zuvor schon der Fall war. Die Vereinbarung
legte auch fest, dass Gibraltar in einigen Bereichen EU-Regeln
folgen muss. Andere Vereinbarungen begannen erst im Oktober 2021 und
bis Ende 2022 konnte keine Einigung erreicht werden. Spanien ist
ungeachtet der Vereinbarung, die es mit GB geschlossen hat, nicht
zuständig über das Verhältnis zum Schengen-Raum zu bestimmen. Das
kann ausschließlich in einem Abkommen zwischen der EU und GB
vereinbart werden. Ein solches Abkommen wurde bisher nicht
geschlossen. Der Standpunkt der EU ist, dass Gibraltar nicht ein Teil
vom Schengen-Raum ist. Beim Referendum über den Verbleib des
Vereinigten Königreichs in der EU im Jahr 2016 stimmten 95,9 % für
den Verbleib in der EU und 4,1 % für den Brexit, mit insg. einer
Wahlbeteiligung von 83,5 %. Gibraltar war damit der Stimmbezirk mit
dem höchsten Stimmanteil für einen Verbleib in der EU. Mitte 2026
wurde ein Vertrag zwischen der EU und UK abgeschlossen, der alle
physischen Hindernisse für Personen und Waren, die zwischen Spanien
und Gibraltar verkehren, abschafft.
Akrotiri
und
Dekelia
Die
Gebiete auf Zypern „Akrotiri und
Dekelia“ sind nur Militärbasen unter britischer Souveränität.
Sie grenzen direkt an die EU, aber waren auch während der
Mitgliedschaft vom GB nie eines der Gebiete, allerdings mit der EU
assoziiert sind. Die Militärbasen dürfen „nur“ rein militärisch
genutzt werden und haben keinen Status zur Autonomie. Bestimmte
politische Kräfte der Republik Zypern – zu denen auch der frühere
Präsident Dimitris Christofias gehörte – haben sich zum Ziel
gesetzt, eine Übergabe der Gebiete an die Republik Zypern zu
erreichen, womit sie zu einem Teil der EU würden. In Akrotiri und
Dekelia wird der Euro als Währung verwendet, da seit jeher die
jeweilige Währung der Republik Zypern genutzt wird. Seit Ende 2020
gibt es an der bestehenden Zoll- und Wirtschaftsunion mit der
Republik Zypern keine Änderung, so dass zu den britischen Gebieten
keinerlei Grenzkontrollen bestehen.
Türkei
(86
Mio. Bürger)
Die
EU-Erweiterung durch die Türkei ist seit Jahren faktisch auf Eis
gelegt, wobei Beitrittsverhandlungen zwar formal seit 2005 bestehen,
aber es gibt wegen politischer Rückschritte, Defiziten bzw.
Differenzen bei Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Spannungen mit
mehreren EU-Staaten, kaum noch echte Bewegung. Die Beziehungen
zwischen der EU und der Türkei reichen weit zurück, den seit dem
Jahr 1963 bestehen Vertragsbeziehungen, Im Jahr 1995 kam die
Zollunion hinzu, und im Jahr 2005 begannen die
Beitrittsverhandlungen. In der Praxis hat sich daraus bisher aber
kein geordneter Beitrittsprozess mehr entwickelt. Die EU kritisiert
seit Jahren Rückschritte bei Demokratie, Justizunabhängigkeit und
EU-Grundrechten in der Türkei. Hinzu kommen politische Konflikte,
etwa mit Mitgliedstaaten, und die Tatsache, dass mehrere
Verhandlungskapitel blockiert oder politisch eingefroren sind. Es
gibt derzeit keine realistische Perspektive auf einen baldigen
EU-Beitritt, sondern eher eine Art Stillstand mit gelegentlichen
Gesprächen über strategische Partnerschaft. Für die EU ist die
Türkei ein wichtiger Partner wegen dem Handel, der Migration und den
Sicherheitsfragen, aber eben kein Staat, bei dem derzeit ein
klassischer Erweiterungsschritt absehbar ist. Deshalb wird oft von
einer „eingefrorenen“ oder „de facto blockierten“ Erweiterung
gesprochen.
„Die
Aussicht“
Bei
insg. 8 EU-Beitrittkandidaten bedeutet es nun, dass
solange
Serbien
mit
Kosovo
ihren Grenzkonflikt; die Ukraine
der
Grenz-Krieg mit Russland, Georgien
u. a. in Stetigkeiten mit Abchasien und Südossetien; sowie Kosovo
ohne EU-komplette staatliche Anerkennung, nicht
geklärt sind, so lange können diese Staaten auch nicht
EU-Mitglieder werden. Der große potentielle Einfluss von Chinas und
Russland darf nicht
unterschätzt werden, denn auch im politischen und sozialen Bereichen
und bei staatlichen Krediten, sind sehr große negativ fremden
Einflüsse vorhanden, deren Nutzen und Risiken für die EU und
Deutschland, erhebliche Auswirkungen haben könnten.
Eine
„Art“
als
verstärkte
Zusammenarbeit
mit EU-Kandidaten ist ist allerdings nur in Bereichen möglich, die
„nicht“
in Zuständigkeit der EU fallen. Ein Kandidat könnte sich höchstens
politisch an einzelnen Projekten oder an einer engeren Kooperation
orientieren, aber das ersetzt das Beitrittsverfahren „nicht“, da
EU-Voraussetzungen primär gelten, während die „Verstärkte
Zusammenarbeit“ nur innerhalb der EU für bereits beteiligte
Staaten funktioniert. Um Länder schrittweise an die EU
heranzuführen, ohne ihnen direkt volles Stimmrecht zu gewähren,
nutzt die EU andere, flexiblere Modelle der Kooperation:
-
Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen:
Diese bilden die vertragliche Basis für die Vorbereitung
auf einen Beitritt, sind jedoch nicht Teil der formalen EU-Strukturen
der Verstärkten Zusammenarbeit.
-
Europäischer Wirtschaftsraum
(EWR): Erlaubt die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ohne Stimmrecht in den EU-Institutionen.
-
Sektorale Integration:
Die schrittweise Einbindung in bestimmte EU-Politiken, wie z. B. den „Single Euro Payments Area“ (SEPA) oder
Roaming-Abkommen, die auch für Nicht-Mitglieder offenstehen.
Die
„Verstärkte
Zusammenarbeit“ innerhalb
der EU, ist von mind. 9
Mitgliedsstaaten der EU möglich, denn die rechtliche Grundlage ist
Art.
20 EUV
und Art. 326 bis 334 AEUV. Der Zweck ermöglicht es EU-Staaten, in
bestimmten Bereichen voranzuschreiten, wenn eine Einigung aller
Mitgliedstaaten nicht erreicht werden kann, wie z. B. bei der
EU-Staatsanwaltschaft.
Die
„Flexible
Integration“
wurde durch Vertrag von Amsterdam (EG-Vertrag 1999) als Konzept
eingeführt, um in einigen bestimmten Bereichen nur
eine engere „Kooperation“
zu ermöglichen, auch wenn nicht alle Staaten einen solchen Schritt
der Vertiefung und Integration mitgehen wollen oder können, wie die
Staaten: Schweiz,
Norwegen und
Island.
Ein
„Sonderstatus“
als EU-Mitglied würde praktisch nur funktionieren, wenn die EU
politisch vereinbart, einem Staat bestimmte Mitgliedsrechte zu geben,
ohne ihn voll zu integrieren. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das
nicht
ein
normaler Beitritt,
sondern eine ganz besondere komplizierte Zwischenlösung zwischen
Beitrittskandidat und Vollmitglied. Dazu wird nur eine Teilnahme an
Sitzungen vom ER oder Rat, ohne
echte Mitwirkung in EU-Gremien und ohne
Stimmrecht, der Zugang zu einzelnen EU-Programmen und schrittweise
Übernahme vom EU-Recht „diskutiert“ und somit in der aktuellen
Debatten als eine Art vom „Assoziierten
Mitglied“,
wie bei der Ukraine, beschrieben. Nach den veröffentlichten
Berichten, besagte die Merz-Idee
ausdrücklich, dass dafür (angeblich) nicht
eine Vertragsänderung und auch kein
Beitrittsvertrag nach Art.
49 EUV
nötig sein soll.
Es
besteht ein „Ausschluss
von Drittstaaten“,
wie die Beitrittskandidaten vom 6 im Westbalkan, Ukraine oder
Moldawien, die (noch) nicht
die primären Voraussetzung „zum“
und „im“
EU-Vertrag
bestehen. Die EU-Kandidaten können „nicht“
an bestimmten oder selbst gewählten EU-Programmen, wie „Verstärkte
Zusammenarbeit“. „Außenpolitik“ oder „Verteidigung“
teilnehmen, ohne
Beitrittsbedingungen zu erfüllen.
Die
„Aktuelle
Situation“
der insg. 8 Staaten beim EU-Antrag (ohne
Türkei und
ohne
Island da
noch nicht beantragt),
birgt nun bei Verweigerung zur Aufnahme in die EU, auch mehrere
Gefahren. Verprellt man die Ukraine, wäre dies ein besonders ernstes
Sicherheitsrisiko für die EU. Auf dem gesamten Westbalkan
könnte die oft unterschätzte strukturelle Fragilität zum Problem
werden, denn ohne eine glaubwürdige positive Perspektive zum
EU-Beitritt, könnte sich die ohnehin schon instabile politische Lage
in der Region rasch verschlechtern, mit Folgen für den Rest von ganz
Europa. Hinzu kommt die rechtliche Dimension, denn einen Teil- oder
Zwei-Klassen-Mitgliedschaft ist mit den EU-Verträgen nicht
vereinbar, da diese die Gleichheit aller EU-Staaten, sowie eindeutige
primäre Rechte und Pflichten mit Art.
2 EUV
garantieren. Im Rahmen der chinesischen Wirtschaftsförderung in
einem spezialisierten Entwicklungs-Fonds für Mittel- und Osteuropa,
werden unter den 15 beteiligten MOE-Staaten, zurzeit die meisten
Projekte auch (noch) in Serbien ausgeführt.
Grundsätzlich
gehören zum EU-Vertrag die drei Artikel bei neuen EU-Mitgliedern,
die zusammen hängen, obwohl sie sehr unterschiedliche Dinge regeln.
Art.
48 EUV
Änderungsverfahren der Verträge,
Art.
49 EUV
Beitritt neuer Mitglieder,
Art.
42 (7) EUV
Beistandsklausel.
Artikel
48 ist die „Verfassungsschraube“ der EU wie die EU-Verträge
geändert werden können. Es gibt ein ordentliches
Änderungsverfahren, bei dem Änderungen von einem Mitgliedstaat, dem
Europäischen Parlament oder der Kommission vorgeschlagen werden
können; danach folgen je nach Fall ein Konvent, eine
Regierungskonferenz und die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten.
Daneben gibt es vereinfachte Änderungsverfahren, aber die dürfen
die Zuständigkeiten der EU nicht ausweiten. Wenn die EU eine neue
Status-Kategorie schaffen wollte, wäre Art. 48 EUV der naheliegende
Weg, weil dafür das Primärrecht angepasst werden müsste. Bei
besonders großen Reformen ist also nicht nur politischer Wille
nötig, sondern am Ende auch Zustimmung und Ratifikation aller
Mitgliedstaaten.
Ukraine
ein
Sonderstatus
zu geben, könnte nur als Zwischenlösung gedacht sein, denn die wäre
dann enger an die EU gebunden, könnte an Teilen von Politik,
Programmen oder Gremien teilnehmen und natürlich nicht
alle Rechte als EU-Mitglied haben. Für einen Sonderstatus wäre Art.
49 EUV
nur dann passend, wenn wirklich ein neuer Staat ein Voll-Mitglied
werden soll. Neue Zwischenkategorie oder neue Mitgliederrechte ohne
volles Stimmrecht wäre Art.
48 EUV
relevant, wenn
dafür EU-Verträge
geändert
werden. Art.
42 (7) EUV
spielt nur dann mit hinein, wenn man den Status auch „mit“
sicherheits- oder verteidigungspolitischen Garantien verbinden wollte
und die EU-Verträge
ändert.
Ein Vollbeitritt läuft nur
über Art. 49 EUV, denn die Ukraine müsste die politischen und
rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die 27 EU-Staaten müssten
einstimmig
zustimmen. Am Ende müsste ein Beitrittsvertrag „in“
und „von“
allen allen EU-Staaten ratifiziert werden. Das ist ein langer
Prozess, weil nicht nur politischer Wille zählt, sondern auch die
vollständige Übernahme vom EU-Recht
erforderlich ist. Rechtlich und Politisch wäre das eine Möglichkeit,
wenn der Krieg um Grenzen nicht
wäre. Nur dann könnte die Ukraine frühzeitig stärker eingebunden
werden, ohne den kompletten Beitritt abzuschließen. Wenn der
Sonderstatus „nur“ eine lose politische Absprache „wäre“,
könnte man ihn theoretisch ohne Vertragsänderung nur
einstimmig
beschließen. Sobald der EU-Vertrag dauerhaft und verbindlich neue
Mitgliedsrechte schaffen soll, muss das Primärrecht geändert
werden, also insb. über das Verfahren nach Art. 48 EUV. Ein echtes
„EU-Mitglied
light“
ist im Text vom EU-Vertrag nicht
vorgesehen und ohne
Änderungen im EU-Vertrag nicht
möglich. Bei der Sicherheit der Ukraine kommt zusätzlich die
Dimension dazu, da EU-Mitgliedschaft dann auch die Beistandsklausel
nach Art.
42 (7) EUV
auslösen würde und genau das ist ein großes Risiko. Die EU würde
dann stärker in den Konflikt mit Russland hineingezogen. Deshalb
muss und wird zwischen der politischen Unterstützung, der
Wiederaufbauhilfe und der echten Mitgliedschaft unterschieden. Es
sind für die Ukraine nur
drei Stufen möglich, „wenn“
der EU-Vertrag geändert würde:
1.
Ein Kandidatenstatus und Verhandlungen.
2. Zwischenmodelle oder
Sonderlösungen
3. Vollmitgliedschaft nach Art. 49 EUV.
Ein
Sonderstatus
könnte natürlich politisch helfen, den Weg zu ebnen, ersetzt aber
keinen vollständigen EU-Beitritt. Am Ende muss es gleiche Rechte und
Pflichten wie bei anderen EU-Mitgliedern geben. Es müsste die EU
erst den Art.
48 EUV = Verträge;
Art. 49 EUV = Beitritt;
Art. 42 (7) = Beistand
„einstimmig“
ändern.
Art.
48 EUV
regelt die Änderung
der EU-Verträge.
Er ist die juristische Grundlage für jede Reform der EU. Er
unterscheidet grundlegend zwischen drei Art. im Verfahren zur
Anpassung vom EU-Primärrecht und ein Ordentliches Änderungsverfahren
als weitreichende Vertragsänderungen, wie die Erweiterung von
EU-Befugnissen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die
EU-Kommission oder das EU-Parlament können Vorschläge einreichen.
Diese werden von einem Konvent aus nationalen Parlamenten und
Vertretern der EU-Organe geprüft, bevor eine Regierungskonferenz den
Vertragstext beschließt und anschließend von dann allen
Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Hinweis:
Es
wird grade beim EuGH
wegen der Einstimmigkeit
zur Wirtschaft
und Währungsunion (WWU)
Art.
3 (4) EUV und
Art.
114 (2) AEUV
zu sozialen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmer
über nationale Grenzen, was Harmonisierung
und Humanisierung betrifft, ein PKH-Gutachten
zur „Aussicht
auf Erfolg“
der Untätigkeitsklage (Entwurf) gegen EU-Kommission und Rat, für
Andreas
Kernke,
EuG T-906/25
erstellt.
231 Gewerkschaften hatten 2007 im jetzigen EU-Vertrag, das Streik-
und Tarifrecht einstimmig verhindert, sodass es nur National gelten
darf. Obwohl die größeren Konzerne ab 2004 schon eine Europa AG
(SE)
haben und in allen EU-Staaten irgendwo eine billige
Mutter-Gesellschaft anmelden und in allen anderen 26 EU-Staaten sind
es nur noch einfache Niederlassungen. Die Einstimmigkeit in der WWU
ist so, als wenn Deutschland bei Wirtschaft
und Finanzen
nicht
ein Bundesminister hätte und die jeweils zuständigen 16
Landesminister müssten bei allen Beschlüssen die Einstimmigkeit
beachten. Genauso wie die Untätigkeitsklage vom Jahr 1983 vom Horst
Seefeld zum
EU-Binnenmarkt, so muss die Untätigkeitsklage vom Andreas Kernke,
die WWU
und
die Sozial-Union
ohne
Einstimmigkeit bewirken.
Art.
49 EUV
regelt den Beitritt
zur EU.
Ein Mitglied werden kann nur ein europäischer Staat, der die Werte
aus „Art.
2 EUV“
achtet und fördern will. Der Antrag geht an den Rat; denn dieser
entscheidet einstimmig nach Anhörung der EU-Kommission und durch
Zustimmung vom EU-Parlament. Die Beitrittsbedingungen und die nötigen
Anpassungen der Verträge werden in einem Beitrittsabkommen geregelt,
das von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden muss. Art. 49 ist
also nur
der klassische Rechtsweg für Vollmitgliedschaft und nicht
für eine „Mitgliedschaft light“.
Art.
42 (7) EUV
ist die Beistandsklausel
der EU, denn wenn ein EU-Staat ein Opfer vom bewaffneten Angriff auf
sein Hoheitsgebiet wird, so müssen die anderen EU-Staaten ihm „alle
in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“
im Einklang mit Art. 51 der UN-Charta geben. Die Klausel gilt unter
dem Vorbehalt, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik einzelner Staaten unberührt bleibt und die
NATO-Verpflichtungen der EU-Staaten gewahrt werden.
„Die
EU“
als völkerrechtlich haftungsrechtliche Rechtspersönlichkeit benutzt
vier
verschiedene Modelle, um Staaten unterschiedlicher Reifegrade
einzubinden. Diese lassen sich anhand ihrer rechtlichen Natur und
Partizipation unterscheiden:
1.
Vollmitgliedschaft:
Teilnahme an allen Politikbereichen, volle Stimmrechte in allen
EU-Institutionen und uneingeschränkte
Übernahme vom gesamten EU-Recht
2.
Assoziierungs-
und Stabilisierungsabkommen:
Vorbereitung
auf einen EU-Beitritt (wie bei den Westbalkan-Staaten). Sie gewähren
wirtschaftliche Vorteile, erfordern aber Strukturreformen in den
Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ohne institutionelle
Mitspracherechte zu gewähren.
3.
Europäischer Wirtschaftsraum
(EWR) / Europäische
Freihandelsassoziation
(EFTA):
Echte Teilnahme am EU-Binnenmarkt ohne politische
EU-Mitgliedschaft (z.B. Norwegen). Der Preis dafür ist die
Übernahme von EU-Recht ohne formelles Mitspracherecht bei dessen
Entstehung.
4.
Verstärkte
Zusammenarbeit
(Art. 20 EUV):
Ermöglicht
es mindestens neun
EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen voranzuschreiten, wenn
eine EU-weite Einigung blockiert ist (z.B. EU-Staatsanwaltschaft,
EU-Patent, Ehescheidungen)
Einstimmigkeit
in der EU besteht beim EU-Vertrag:
*
„ER“
(Europäische Rat) kann bestimmte Primär-Themen
behandeln, die für die EU von Belang sind.
* „Rat
der EU“
(zust. Minister-Rat) kann andere Themen mit 55
% / 65 %-Regel
beschließen.
* „EU-Parlament“
beschließt mit einfacher, absoluter, oder zweidrittel-Mehrheit die
EU-Themen.
Das
berühmte „angeblich vermeintliche“ Originalzitat vom ehem.
US-Außenminister, Henry Kissinger, sagte fast alles:
„Who
do I call if I want to call Europe?“
(Wen
rufe ich an, wenn ich Europa anrufen möchte?).
Jede
EU-Erweiterung
hatte wesentlich zur Verbreitung von Stabilität, Frieden und
Wohlstand in ganz Europa beigetragen. Deshalb haben wir Bürger heute
in der „Europäischen
Union“,
den am längsten bestehenden Frieden in unserer Geschichte ab der
Stunde Null schon 81
Jahre
als „Oase
des Friedens“ und
muss nun nur ohne
„Hass“,
„Hetze“, „Delegitimierung“, „Agitation“,
„Verächtlichmachung“, „Verschwörungsideologien“
bleiben !
Daher
wurde die EU am 10.12.2012 für den Einsatz für Frieden,
Versöhnung,
Demokratie,
Menschenrechte
in Europa, mit dem Friedensnobelpreis
ausgezeichnet.
Abend's sind wir klug für den gewesenen Tag, doch niemals klug genug
für den der kommen mag !
Siehe PDF: EU-Erweiterung und danach bei 9 EU-Antragstellern
Höre Audio: Die EU-Erweiterung auf 36 EU-Staaten ist das möglich ?
Bild: CC Kolja21
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