01 August 2026

EU-Erweiterung

Die EU-Erweiterung ist nicht nur ein Objekt für Frieden mit kapitalistischer Wirtschaftsverbundenheit, denn es fehlt die „Sozial Union“ als Harmonisierung und Humanisierung. Die EU hat 4 Grundfreiheiten und das ist gut so, denn das bringt Wohlstand innerhalb der EU. Churchill war 1947 widersprüchlich, denn er konnte sich nicht klar entscheiden, ob er nun ein Föderalismus oder Kooperation wollte. Es muss nur noch die Einstimmigkeit zur WWU, sowie für Militär- und Außenpolitik beendet werden und es eine Sozial-Union geben. Der „ER“ hatte sich im Jahr 2024 die Prioritäten für ihr Handeln in der EU bis 2029 die „Strategische Agenda 2024-2029“ gesetzt. Sie ist in drei Säulen gegliedert:

1. ein freies und demokratisches Europa, 

2. ein starkes und sicheres Europa, 

3. ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa.

Die Möglichkeit mit einem Aufnahmeantrag zur EU, als eine EU-Erweiterung der westlichen Balkan-Staaten, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, ohne Änderung der EU-Verträge bewerkstelligen zu können, ist derzeit nicht möglich. Ebenso auch die Aufnahme der Ukraine, Moldau, Island, auch nicht, da in vielen Bereichen zur Aufnahme in der EU die EU-Einstimmigkeit besteht. Vor allem bei Steuer-, Arbeitnehmer- und Sozial-Politik, fehlt im EU-Vertrag dazu eine Humanisierung und Harmonisierung, die innerhalb der EU sehr wichtig und nötig ist, um die „Werte der EU“ Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten im Art. 2 EUV nicht nur zu gewähren, sondern auch beweisbar tatsächlich zu gewährleisten. Das hatte der EuGH C-769/22 am 21.04.2026 im Plenum mit 27 Richtern einstimmig geurteilt, wozu sich im EU-Vertrag jeder der 27 EU-Staaten vertraglich verpflichtet hatte.

Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat ein Antrag zum Beitritt der EU zur EU stellen. Das Wort: „Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder im Europarat, der 1949 als erste europäische Organisation nach der Stunde Null gegründet wurde, wo alle 46 Flächen-Staaten dazu gehören, darunter auch die Türkei, mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Bevor die EU weitere neue EU-Mitglieder aufnehmen kann, muss die EU aufnahmefähig werden. In der „Erklärung von Granada“, welche der „ER“ (F. Merz & Co) im Oktober 2023 beschlossen hatten, "muss die Union für die notwendigen internen Grundlagen und Reformen sorgen" , dass es "Parallel" zu den Reformanstrengungen der Beitrittskandidaten geschieht. Darüber gehen die Ansichten zwischen den 27 Mitgliedstaaten und erst recht zwischen Rat, Parlament und Kommission, weit auseinander. Schon der Versuch von Ratspräsident, Charles Michel, die Reformen im EU-Vertrag bis zum Jahr 2030 zu versehen, fand nicht die ausreichende Unterstützung und am geringsten ist die Reformbereitschaft im Rat ausgeprägt. Vielen EU-Staaten sitzt die letzte Vertragsreform noch in den Knochen, denn vor mehr als 20 Jahren hatte man sich für die große Variante entschieden und einen Konvent einberufen. Der hatte eine „Verfassung“ für die EU beschlossen. Das Ergebnis scheiterte jedoch in Volksabstimmungen von Frankreich und Niederlanden. Selbst der abgespeckte „Vertrag von Lissabon“ (EU-Vertrag) brauchte zwei Anläufe, bevor ihm im Jahr 2009 die Iren im Referendum zustimmten.

Deutschland und Frankreich haben jedoch in den vergangenen Jahren für Reformen im EU-Vertrag keinerlei Initiativen ergriffen. Dagegen hatte das EU-Parlament eine neue Reformdebatte mit der Berichterstatterin Gabriele Bischoff (SPD) beschlossen, die zu einem Konvent führte und hatte leider nicht eine politische Dynamik entfaltet, auch was den Zukunftskonvent mit Bürgerforen betraf, denn die Fraktionen im EU-Parlament zerstritten sich über die konkreten Vorschläge, sodass am Ende nur eine hauchdünne Mehrheit der EU-Abgeordneten für einen „Bericht zu Vertragsänderungen“ stimmte.

In der Praxis fokussiert sich die Debatte deshalb nur auf die Änderungen vom EU-Vertrag, die „unterhalb“ der Schwelle von Ratifikationen zum EU-Vertrag bleiben. Dafür gibt es auch nur zwei Optionen: Entweder die 27-Staaten beschließen die notwendige Anpassungen im Art. 48 EUV, wo allerdings diese Änderungen im EU-Vertrag müssen zwar national ratifiziert werden und nicht durch Referenden, mit Ausnahme von Frankreich. Oder es könnten die Staaten die Passerelle-, bzw. Brücken-Klauseln im EU-Vertrag nutzen.

Ihre tatsächliche Anwendung erfordert allerdings auch Einstimmigkeit im ER oder Rat. In Deutschland müssten Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit zustimmen. Ohne Humanisierung und Harmonisierung in den Bereichen bei der Politik zur Steuer, Arbeit, Soziales, kann die EU beweisbar „nicht“ mehr in Zukunft funktionieren und daher kann es vorher auch nicht eine Erweiterung geben.

Den offiziellen Status als „Beitrittskandidat“ vergibt die EU nur an Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, welcher nach einer positiven Empfehlung durch die EU-Kommission, vom Rat einstimmig angenommen wird. Dazu muss nun nach Ansicht vom Autor:

1. Der EU-Vertrag geändert werden, dann könnte eine Ausweitung der EU bestehen.

2. Neue Sitz-Verteilung im EU-Parlament muss mit mehr wie 45 Sitze geändert werden.

3. Verkleinerung der EU-Kommission auf 18 bzw. nur zu primären Themen im EU-Vertrag.

4. Neue Einnahmequellen und eine Anpassung für den EU-Haushalt für 2028–2034

Hinweis zur
Passerelle-Klauseln:

1. Die besteht darin, dass die Entscheidungsfindung im Rat mit qualifizierter Mehrheit von 55% derStaaten, die 65% der Bevölkerung haben, stattfinden kann, indem Beschlüsse von ganzbestimmten Angelegenheiten mit derzeitiger Einstimmigkeit, auf qualifizierter Mehrheit bestehen könnten. Also Vorlagen bei denen der AEUV oder beim „Titel V“ im EUV (Außen-/Sicherheitspolitik) vorsieht, dass der Rat einstimmig (ohne Militär/Verteidigung) handeln sollte.

2. Die Rechtsakte im AEUV soll als besonderes Verfahren angenommen werden, wobei nur der Ratzuständig ist und das EU-Parlament konsultiert oder um Zustimmung gebeten wird. Hier würdees ein Wechsel vom besonderen Verfahren zum ordentlichen Verfahren zur Folge haben.

3. Die Zuständigkeitsbereiche der EU ändern sich in keinem dieser Fälle. Nach Erhalt der Mitteilung vom Rat, dass eine Passerelle-Klausel vorgeschlagen wird, haben die nationalen Parlamente nur sechs Monate Zeit, um ein Veto einzureichen. Darüber hinaus muss die Mehrheit vom EU-Parlament der Anwendung zustimmen. Nur dann kann der ER einstimmig eine Passerelle-Klausel jeder Art genehmigen.

4. Die EU-Verträge sehen Passerelle-Klauseln nur für sechs spezifische Politikbereiche vor und gelten

  1. ) gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 31 (3) EUV) ohne Militär/Verteidigung;

  2. ) das Familienrecht mit grenzüberschreitenden Bezügen (Art. 81 (3) AEUV);

  3. ) die Sozialpolitik (Art. 153 (2) AEUV);

  4. ) die Umweltpolitik (Art.192 (2) AEUV);

  5. ) der mehrjährige Finanzrahmen (Art. 312 (2) AEUV)

  6. ) die verstärkte Zusammenarbeit (Art. 333 AEUV).

In erste vier Fällen entscheidet der Rat und in den letzten beiden entscheidet der ER.

Die „Kopenhagener Kriterien“ wurden vom ER am 22.06.1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die erste EU-Osterweiterung für die drei Gruppen von Kriterien, der Politik, Wirtschaft, EU-Rechte (Acquis-Kriterien) einstimmig beschlossen. Alle Staaten die zur EU ein Beitritt beantragen, müssen, Demokratie/Rechtsstaatlichkeit, funktionsfähige Marktwirtschaft, beweisen und es könnten evtl. ganz bestimmte Ausnahme- und Übergangsregelungen geben. Für den EU-Beitritt wurden die drei Kriterien im Jahr 1995 vom ER bestätigt und zu ihnen gehören:

1. Politisch, erfordert institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

2. Wirtschaftlich, erfordert eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten.

3. Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Die gesamten Verhandlungsprozesse der 35 Kapitel sind nur beendet, wenn jedes Kapitel abgeschlossen wurde, wobei es bei EU-Rechten nicht Ausnahmen gibt. Ein Kandidat-Staat erhält erst nach Vertrag zum EU-Antrag ein Beobachterstatus und für die 35 Kapitel gibt es Bedingungen zur Öffnung und Schließung.

Die EU-Kommission legt jedes Jahr eine Mitteilung zur Erweiterung mit Empfehlungen zum Prozess einer Erweiterung, sowie einen jeweils eigenen Bericht zu den betreffenden potenziellen Kandidaten vor, in dem sie auf den Sachstand und zu den Fortschritten zur EU ausführlich eingeht. Die Bewertungen konzentrieren sich auf die Umsetzung grundlegenden Reformen. Dazu sind zum Beitritt auch klare Orientierungshilfen zu den thematischen 6 Cluster in 35 Kapitel i.V.m. dem EU-Vertrag vorhanden, die seit der Reform im Jahr 2020 vorhanden sind, die für ein Antragsteller zum Beitritt schrittweise verhandelt und abgeschlossen werden müssen. Jedes der 35 Kapitel wird im Hinblick auf seinen vorläufigen Abschluss einzeln behandelt. Ausreichende Fortschritte bei den Reformen dürften durch eine beschleunigte Integration sowie umfangreichere Investitionen und Finanzmittel zu einer engeren EU-Integration mit und in 6 Cluster führen:

1. Wesentliche Elemente
2. Binnenmarkt
3. Wettbewerbsfähigkeit und inkl. Wachstum
4. Grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität Ressourcen,
5. Landwirtschaft und Kohäsion
6. Außenbeziehungen

Der von den drei EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein, im Rahmen vom Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernommene Teil von „EU-Rechten“ und wird als EWR-Acquis bezeichnet und dazu gehören:

  • das Primärrecht als EU-Vertrag und AEU-Vertrag,

  • das Sekundärrecht als EU-Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, sowie Rechtsakte der Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit der Justiz und im Inneren,

  • die Entscheidungen vom EuG/EuGH,

  • die Entschließungen und Erklärungen der EU-Organe,

  • das zu Staaten oder Staatenbünden die völkerrechtlichen Verträge und Abkommen gelten.

Auf dem EU-Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten vom ehemaligen Jugoslawien (sog. Westbalkan) als das nächstes Ziel der EU-Erweiterung beschlossen. Seit den Beitrittsbemühungen von Kroatien und Nord-Mazedonien, war es neue Praxis der EU, mit diesen potenziellen Beitrittskandidaten zunächst ein „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“ (SAA) abzuschließen. Durch dieses wird der zukünftige Mitgliedstaat politisch und wirtschaftlich an die EU gebunden und man erhofft sich höhere Stabilität, bevor konkrete Beitrittsgespräche begonnen werden. Ziel des SAA ist es, die nötige Stabilität in dem zwischenstaatlichen Verhältnis zu erreichen, die die Voraussetzung für einen Beginn von Gesprächen zum Beitritt ist. Durch das Abkommen sollen „unangenehme Überraschungen“, wie wirtschaftliche Schocks im Hinblick auf zukünftige Markt-Integration mit dem EU-Binnenmarkt bzw. Rückschritte wirtschaftlicher oder politischer Art in den assoziierten Staaten vermieden werden. Der Stabilitätspakt wurde 2008 auch zum „Kooperationsrat für Südosteuropa“ (RCC) umgewandelt und soll die Nachbarschaftsbeziehungen in der Region verbessern und dazu beizutragen, dass die Staaten im Balkan rascher alle EU-Beitrittskriterien erreichen. Bis auf Kosovo, hat die Balkan-Region die Visa-Freiheit und damit für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei in den Schengen-Raum (inkl. Deutschland) einreisen. Albanien, Nordmazedonien und Serbien haben die Initiative „Offener Balkan“ (auch „Mini-Schengen“) ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Grenzkontrollen untereinander zu erleichtern, den Handel zu fördern und die Freizügigkeit der Bürger in der Region zu stärken. Die zukünftigen Beitrittskandidaten können auch einzelne Quoten bzw. Erleichterungen für Produktexporte in die EU, wie auch aus der EU, festlegen. Üblicherweise wird rasch eine Zollunion mit der EU gebildet. Aus diesem Grund wird das SAA auch als Vorstufe vom eigentlichen EU-Beitritt bezeichnet. Eine Unterzeichnung ist nicht gleichzusetzen mit dem Inkrafttreten des SAA, denn erst ab dem Inkrafttreten besteht eine vertragliche Bindung mit allen Rechten, Pflichten und finanziellen Transfers zwischen der EU an allen potentiellen Beitrittskandidaten.

Albanien (2,4 Mio. Bürger)
Am 01.04.2009 wurde die Ratifizierung zum SAA abgeschlossen und wurde auch extra in die NATO aufgenommen. Am 28.04.2009 reichte Albanien den formellen EU-Antrag ein und am 24.06.2014 wurde von der EU der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Ende März 2020 konnten Beitrittsverhandlungen mit Albanien (inkl. Nordmazedonien) beginnen und die Aufnahme von Verhandlungen wurde von den Niederlanden, von Frankreich und von Dänemark blockiert. Im Juli 2022 konnte nach dem Beginn vom Überfall auf die Ukraine, die Blockade beendet werden und die EU begann Beitrittsverhandlungen. Albanien hat heute mit großen strukturellen Problemen zu kämpfen, die der Wirtschaft oft im Weg stehen. Zu den größten Problemen zählen die Armut, die schwache Infrastruktur, die weit verbreitete Korruption, sowie auf zum Teil bisher auch auf „Kanun“ (mittelalterliche Gewohnheitsrechte) zurückgehende Sozialproblem der Blutrache, Geldwäsche, Vetternwirtschaft, Ämterkauf und ähnliches. Albanien gilt bei westlichen Sicherheitsbehörden bisher als größter Lieferant von Marihuana für Europa und bedeutende Drehscheibe für den internationalen Heroin- und Kokainschmuggel. Die Forderungen der EU verbessern sich langsam und in puncto Justizreform, sowie Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität. Positiv hatte sich bemerkbar gemacht, dass deutsche und albanische Behörden intensiv miteinander im Kampf gegen die Mafia arbeiten, sodass es in beiden Staaten Verbindungsbeamte gibt. Im Oktober 2024 wurden die ersten Kapitel und bereits im November 2025 die letzten Kapitel eröffnet. Albanien ist Mitglied der UNO der NATO, der OSZE, Europarat, der CEFTA und Regionalen Kooperationsrat der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation und Organisation für Islamische Zusammenarbeit. Außerdem Mitglied der WTO, sowie der Weltbank.

Nordmazedonien (1,8 Mio. Bürger)

Am 09.04.2001 als „Republik Mazedonien“ am 17.12.2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Seit 19.12.2009 können mazedonische Staatsbürger visumfrei in die EU einreisen. Seit 1. April 2004 ist das SAA mit der EU völkerrechtlich in Kraft, nachdem es von allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden war. Die EU-Kommission hatte im Oktober 2009 den Übergang in die „zweite Phase“ des SAA empfohlen, die eine noch engere Zusammenarbeit vorsieht. Allerdings hat der Rat bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Wegen dem EU-Beitritt gab es ein Namensstreit mit Griechenland, das den Namen „Mazedonien“ für sich beansprucht und schließlich konnten sich Griechenland und (Nord-Mazedonien im Juni 2018 einigen. Am 25.03.2020 gab der ER daher grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, ab dem 27.03.2020. Die praktische Umsetzung scheiterte jedoch im November 2020 durch eine Blockade von Bulgarien und im Juli 2022 konnte die Blockade beendet werden, und die EU startete die Beitrittsverhandlungen mit Nord-Mazedonien. Beim Streit mit Bulgarien „ging“ und geht es zum Teil noch um Geschichte, Sprache, nationale Identität und den Vorwurf, Nordmazedonien übernehme oder verfälsche bulgarische Geschichte. Diese Spannungen behindern die Beitrittsgespräche besonders stark. Die EU erwartet weitere Reformen, vor allem bei Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und demokratischen Standards und hatte auch viele Fortschritte gemacht. Die langen Verzögerungen zur EU haben in Nordmazedonien Frust erzeugt, weil der Staat seit 2005 Kandidat ist, aber der Weg zur EU-Mitgliedschaft immer wieder stockt. Ausserdem muss zum EU-Beitritt die Verfassung geändert werden, wobei es eine eine 2/3 Mehrheit es beschließen muss. welche die Regierung derzeit nicht innehat. Nordmazedonien ist seit 1993 Mitglied der UN und NATO, seit 1995, vom Europarat und OSZE, seit 2003 der WTO und eine Kooperation mit dem CEFTA.

Montenegro (616.000 Bürger)

Am 15.10.2007 wurde die SSA unterzeichnet. Montenegro ist Mitglied der UN, der WTO, der OSZE, vom Europarat und der NATO. Am 15.12.2008 wurde offiziell die Bewerbung zur EU-Mitgliedschaft eingereicht und verwendet den Euro. Für ein Beitritt zur EU muss Montenegro seine Reformen spezieller vorantreiben, indem die Pressefreiheit gestärkt und bessere Zusammenarbeit in der Balkan-Region bemüht wird, wobei insb. der Status vom Kosovo richtig bewertet werden muss. Nach dem NATO-Beitritt von Albanien und Kroatien, war Montenegro das einzige nicht NATO-gebundene Land an der Adria und deshalb für Russland auch strategisch wichtig. Die bilateralen Streitigkeiten zwischen Montenegro und Kroatien betreffen vor allem die Festlegung der Seegrenze, sowie die Aufarbeitung vom damaligen Krieg. Montenegro ist unter den Beitrittskandidaten der am weitesten fortgeschrittene Staat und hat alle 33 Kapitel eröffnet und 14 sind davon bereits vorläufig abgeschlossen. Das Kapitel 34: Institutionen; und Kapitel 35: Sonstige Fragen (hier werden spezifische, bilaterale Themen behandelt) fehlen noch. Die EU-Kommission hält ein EU-Beitritt von Montenegro als 28. EU-Staat im Jahr 2028 immer noch für möglich.

Bosnien-Herzegowina (3,2 Mio. Bürger)

Am 16.06.2008 wurde nach dreijähriger Verhandlungsdauer das SAA unterzeichnet. Ende Juni 2012 mahnten die EU-Außenminister Verfassungsänderungen an, ohne die der Beitrittsantrag erfolglos wäre. Der EuGHMR hatte diese in einem Urteil verlangt, da bestimmte Minderheiten durch die bisherige Verfassung davon ausgeschlossen sind, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Die Ratifizierung des SAA wurde im April 2015 abgeschlossen und am 15.12.2022 wurde Bosnien-Herzegowina offiziell der Status als Kandidat der EU vergeben. Am 21.03.2024 einigten sich der ER zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und ist auch schon seit 2010 ein offizieller NATO-Beitrittskandidat. Die komplizierte staatliche Struktur erschwert oft schnelle politische Entscheidungen und Reformen. Um die EU-Vollmitgliedschaft zu erlangen, müssen noch zahlreiche Reformen umgesetzt werden. Die EU fordert substanzielle Fortschritte zur Rechtsstaatlichkeit, Stärkung demokratischer Institutionen, Korruptionsbekämpfung und dem Schutz der Grundrechte.

Serbien (6,7 Mio. Bürger)

Am 29.04.2008 war Serbien der SAA der EU beigetreten. Die Regierung stellte am 22.12.2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in die EU und gilt Offiziell gilt offiziell seit dem 01.03.2012 als Beitrittskandidat. Getrübt wurden die Beitrittsaussichten Serbiens dann Anfang August 2012, als die Ende Juli die neu eingesetzte Regierung von Ministerpräsident Ivica Dačić (SPS) das Parlament über ein umstrittenes Gesetz abstimmen ließ, um mit einem historischen Staatsdefizit von 2,2 Mrd. Euro der Regierung mehr Kontrolle über die nationale Zentralbank zu geben. Der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die EU hatten zuvor protestiert und der Direktor der Zentralbank war zurückgetreten. Die EU-Verhandlungen begannen erst wieder am 21.01.2014, da die Voraussetzung erfüllt wurden, wo Vereinbarungen zur Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo bestand. Wegen Verhaftung der zwei Ex-Generäle wurde ein nationaler Sicherheitsrat i.S.d. EU geschaffen. Bei einer Schießerei an der Grenze zu Kosovo wurden drei serbische Kämpfer und ein Polizist von Kosovo getötet. Sechs Kämpfer aus Serbien wurden im Kosovo verhaftet. Nach pro-russischen Auftritten vom serbischen (pro-russischen) Staatschef Aleksandar Vučić und der Schießerei vom September 2023, sprachen sich EU-Parlamentarier öffentlich für ein Einfrieren der Verhandlungen zum EU-Beitritt aus. Beobachter forderten weiter, den als pro-serbisch geltenden EU-Verhandler Miroslav Lajčák abzulösen. Hochrangige Besuche russischer Delegationen, wie im Beisein von Putin an der Militärparade zur Befreiung von Belgrad am 16.10.2014, das Abhalten vom Westen kontrovers empfundenen serbisch-russischen Militärmanöver „SREM 2014“ vom 9. bis 16.11.2014 als das größte Militärmanöver in Serbien in den letzten 30 Jahren) oder die Einweihung einer 40 Tonnen schweren Großplastik des russischen Zaren Nikolaus II. in Belgrad durch den Patriarchen von Moskau und Russland, Kyrill I., am 16.11.014, wobei die ungebrochen russlandfreundliche Politik von Serbien betont wurde. China hat bisher erhebliche Summen in serbische Industrie- und Bergbau-Unternehmen investiert. Nach dem Beginn vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine fanden Demonstrationen mit prorussischen Äußerungen statt, und es wird eine politisch-kulturelle Nähe zu Russland behauptet. Serbien ist Mitglied der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (SMWK) und vom Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA).Die EU ist (Stand 2023) größter Handelspartner. Nach Angaben der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Bezug auf journalistische Quellen gehen zwei Drittel aller serbischen Exporte in die EU. Mehr als jeder siebte Serbe arbeitet für ein Unternehmen, das am Handel mit der EU beteiligt ist. Seit Start der Beitrittsverhandlungen mit der EU erhielt Serbien zwischen 2014 und 2020 insg. 1,5 Mrd. Euro an Fördergelder. China und auch Russland investieren viele Mrd. Euro und Russland ist für Serbien wirtschaftlich gesehen insb. ein Öl- und Gaslieferant, sodass Serbien davon derzeit abhängig ist. Mittlerweile sind von insg. 35 Kapiteln schon 22 Kapitel für Verhandlungen eröffnet, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig abgeschlossen sind. Weitere Konferenzen zum Beitritt werden nach Bedarf geplant, um den Prozess voranzubringen. In ihrem Bericht im Jahr 2022 empfahl die EU-Kommission die zeitnahe Öffnung von neuen Clustern im Beitrittsprozess.

Kosovo (1,8 Mio. Bürger)

Kosovo hat am 15.12.2022 ein Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) gelangte am 22.07.2010 in einem rechtlich nicht bindenden, von der UN-Generalversammlung auf serbische Initiative angeforderten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen das Völkerrecht verstoße. Gleichzeitig vermied der IGH, den Rechtsstatus des Kosovo zu bewerten, und erkannte die Gültigkeit der UN-Resolution 1244 an. Serbien räumt jedoch ein, dass eine „serbische Souveränität über den Kosovo praktisch nicht vorhanden ist“ und die „wahren Grenzen“ von Serbien in der Zukunft noch völkerrechtlich im Vertrag festzulegen seien. Am 27.10.2015 war Kosovo dem SAA der EU beigetreten. Nach Angaben vom Finanzministerium von Kosovo sind die Überweisungen durch Gastarbeiter aus dem Ausland höher als die im Kosovo erwirtschafteten Werte. Bisher wurden Kosovo von über 117 Staaten völkerrechtlich anerkannt, darunter Deutschland, Österreich und Schweiz. Das größte strukturelle Hindernis ist, dass Kosovo von fünf EU-Staaten, wie Spanien, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Zypern, sowie von Serbien sowie Bosnien-Herzegowina nicht anerkannt wird. Für ein EU-Beitritt, sowie für die formelle Annahme vom Beitrittsantrag ist jedoch die Einstimmigkeit vom ER erforderlich. Die EU fordert von beiden Seiten eine umfassende Normalisierung der Beziehungen als zwingende Voraussetzung für einen Beitritt. Streitpunkte sind u. a. Status der serbischen Minderheit im Norden von Kosovo, die Weigerung von Serbien, den Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen. Große Probleme zur EU gibt es im Justizwesen, bei der Korruptionsbekämpfung und im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Auch die Interne politische Instabilität, die sich wiederholt in vorgezogenen Neuwahlen äußerte und somit die EU-Fördergelder gefährdet.

Georgien (3,7 Mio. Bürger)

Am 03.03.2022 wurde der Antrag zur EU eingereicht und seit dem 14.12.2023 ist Georgien offiziell Beitrittskandidat. Das Problem zum EU-Beitritt sind die umstrittenen Territorien mit Grenzstetigkeiten mit Abchasien und Südossetien. Wegen des gewaltsamen Vorgehens der prorussischen Regierung gegen Massenproteste wurde der Beitrittsprozess jedoch bereits im Juni 2024 wieder auf Eis gelegt.

Montenegro (616.000 Bürger)

Am 15.12.2008 wurde ein Antrag zur EU-Mitgliedschaft eingereicht und die EU-Kommission übergab der Regierung am 22.07.2009 circa 4000 Fragen zum Beitritt. Seit dem 19.12.2009 können die Staatsbürger visumfrei in die EU einreisen. Die Ratifizierung des SAA trat am 01.05.2010 in Kraft. Die offizielle Verleihung des Kandidatenstatus fand durch den ER am 17.12.2010 statt und die Verhandlungen begannen 18.12.2012. Am 22.04.2026 gab Erweiterungskommissarin Marta Kos den Beginn der Ausarbeitung vom Beitrittsvertrag bekannt. Weiterhin bemängeln die EU und andere internationale Organisationen die Korruption. Die organisierte Kriminalität und Drohungen und Einschüchterungsversuchen von Journalisten. Montenegro ist Mitglied der UN, der WTO, der OSZE, vom Europarat, der NATO und verwendet den Euro. Die Regierung von Montenegro teilte mit, einen Beitritt für das Jahr 2028 anzustreben. Nach dem NATO-Beitritt von Albanien und Kroatien war Montenegro das einzige nicht NATO-gebundene Staat an der Adria und deshalb für Russland strategisch wichtig.

Ukraine (37 Mio. Bürger)

Am 24.02.2022 begann der Überfall Krieg auf die östliche Ukraine und befindet sich im Kriegszustand und besteht das Kriegsrecht. Die Ukraine hatte am 28.02.2022 den EU-Beitritt beantragt, bekam am 22.06.2022 den Status zum Kandidaten und die Beitrittsverhandlungen wurden am 25.06.2024 offiziell eröffnet. Die Ukraine ist seit 2016 einem umfassendes Assoziierungsabkommen (inklusive einer Freihandelszone) mit der EU verbunden und Mitglied in der UNO, UNESCO, IAEO, OSZE, Interpol, Europarat, WTO, IWF, WHO und GUAM (Organisation für Demokratie und Wirtschaftsentwicklung). Die EU-Kommission verknüpft die Fortschritte mit Reformen, vor allem bei Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Minderheitenschutz und Angleichung am EU-Recht. Um EU-Mitglied zu werden, muss die Ukraine die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie Schutz von Minderheiten verbessern, obwohl schon bereits Reformen eingeleitet wurden, allerdings die perfekte Umsetzung und endgültige Kontrollen dauern an. Dazu kommen Streitpunkte wie Minderheitenrechte, die Finanzierung vom Wiederaufbau und die Frage, ob ein schneller Beitritt bei einem Krieg überhaupt realistisch ist. Die Ukraine kann der EU nach den rechtlichen Vorgaben nicht beitreten, solange der Krieg andauert und die Grenzen ungesichert sind. Eine Vollmitgliedschaft setzt Frieden, stabile und anerkannte Staatsgrenzen sowie die vollständige Umsetzung aller 35-Kapitel voraus. Ukraine und Moldau eröffnen am 14. Juli offiziell Cluster 6 der EU-Beitrittsverhandlungen; vier Cluster bleiben vorerst gesperrt.

Moldau (2,3 Mio. Bürger)

Am 03.03.2022 reichte Moldau ein EU-Beitrittsgesuch ein. Schon seit 1992 hat sich der östlich vom „Fluss Dnister“ gelegene Teil als Transnistrien einseitig abgespalten und sich Russland untergeben. Am 23.06.2022 erteilte der ER die Staaten Moldau gemeinsam mit der Ukraine den Status vom Beitrittskandidaten. Am 14.12.2023 hatte der ER die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Moldau zugestimmt. Die Verhandlungen starteten offiziell im Juni 2026. Moldau ist nun im Prozess mit den EU-Verhandlungen, aber der Weg bleibt politisch und technisch schwierig. Die wichtigsten Probleme sind der Konflikt um Transnistrien, die nötigen Reformen im Rechtsstaat, vor allem bei Demokratie, Institutionen und Wirtschaft; denn diese Bereiche sind nicht nur Voraussetzung, sondern oft auch der langsamste Teil bei den Kapiteln. Bei einem Abschluss von den Clustern mit Kapiteln braucht die Zustimmung aller 27 EU-Staaten, sodass politische Vetos den Fortschritt bremsen könnten. Der Politischer Hintergrund beim Beitritt war bisher lange mit dem der Ukraine verknüpft, was den Prozess zusätzlich verkompliziert hatte. Nur mit einem kontrollierten Staatsgebiet können vollumfängliche wirksame Pflichten der EU bestehen; denn ungelöste Gebiete verkomplizieren Schutzpflichten, ungenaue Grenzverwaltung und Rechtsdurchsetzung sind beim Beitritt nicht möglich. Schnelles politisches Handeln, ohne nachhaltige Reformen könnte langfristig die Integrität und EU-Rechte untergraben; wobei andererseits das Nichthandeln zum Beitritt, echte geopolitische Kosten durch Verlust von EU-Einfluss, die Destabilisierung an der östlichen Grenze mit Einfluss von Russland bewirkt.

Island (394.324 Bürger)

Island ist bereits teilweise in EU-Strukturen integriert. Es ist Mitglied vom Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und gehört zum Schengen-Raum. Zudem nimmt es an einigen EU-Programmen wie dem Erasmus-Programm teil. Da Island eine Demokratie ohne nennenswerte Defizite ist, erfüllt es auch die Kopenhagener Kriterien. Eine entscheidende Frage in Beitrittsverhandlungen würden die Fischfangrechte in isländischen Gewässern sein. Nach den schwerwiegenden Folgen der Finanzkrise ab 2007, die in Island zu einem Regierungswechsel und in der Bevölkerung zu einer weniger EU-skeptischen Haltung geführt hatten, reichte Island am 17. Juli 2009 seinen Beitrittsantrag und im Oktober 2009 weitere Unterlagen ein. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sprach sich im Februar 2010 die EU-Kommission und am 17. Juni 2010 der Rat aus. Am 27.06.2010 wurden die Beitrittsverhandlungen offiziell aufgenommen. Nachdem am 22.02.2014 bekannt wurde, dass die isländische Regierung den Beitrittsantrag zurückziehen wollte, kam Widerspruch aus der Bevölkerung. Am 12.03.2015 zog Island jedoch seinen Antrag formell zurück und seit Beginn vom Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 war jedoch der Zuspruch für eine EU-Mitgliedschaft von Island deutlich angestiegen und es soll im August 2026 ein Referendum durchgeführt werden.

Liechtenstein (40.000 Bürger)

Das Fürstentum Liechtenstein ist seit 1991 Mitglied der EFTA und seit 1995 Mitglied vom EWR. Mit der Schweiz WWU und Zollunion, ist der Staat seit 1924 eng verbunden. Seit Ende 2011 ist es Teil vom Schengen-Raum. Der Mini-Staat war in der Vergangenheit als Steueroase. in Berichten der OECD) in der Kritik, hat aber seit 2005 in einzelnen Bereichen auch Steuerabkommen mit der EU abgeschlossen bzw. strebt diese an. Die Regierung zog 2010 in einem Bericht eine positive Bilanz über die EWR-Mitgliedschaft und sieht sie als dynamischere Alternative zu den bilateralen Abkommen, wie sie die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Die weitere Entwicklung der EFTA – insb. Islands durch mit EU-Beitritt – ist für Liechtenstein von Bedeutung und hält sich andere Optionen für die Beziehungen zur EU offen, benennt diese in dem Bericht aber nicht und spricht dort auch nicht von einem EU-Beitritt.

Norwegen (5.6 Mio. Bürger)

Die wahlberechtigten norwegischen Bürger haben einen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft 1972 und einen EU-Beitritt 1994 in Volksabstimmungen abgelehnt. Damit hatte Norwegen viermal den Beitritt in die EU bzw. deren Vorgängerorganisationen gewollt, denn 1962 und 1967 scheiterte dies am Veto von Frankreich. Die Gründe für die Ablehnung sind heute noch vielfältig, wo die Abgabe von Souveränität skeptisch gesehen wird, da es dem Staat wirtschaftlich außerordentlich gut geht. Der Lebensstandard ist einer der höchsten der Welt, so dass ein Beitritt keine Vorteile verspricht. Eine wichtige Frage sind die Fischereirechte, die vor allem der Küstenbevölkerung wichtig sind und bei einem EU-Beitritt eine Einschränkung erfahren könnten. Gründe für die skeptische Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Norweger gegenüber einer „EU“ als Staat. Dennoch ist Norwegen nicht nur aufgrund seiner geografischen Lage, sondern auch durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), an dem es als Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) teilnimmt, und die Beteiligung am Schengen-Raum sehr eng mit der EU verbunden, wodurch der Staat viele EU-Richtlinien unter anderem im Bereich der Wirtschaft befolgen muss und ist an verschiedenen EU-Programmen und Institutionen beteiligt. So zahlt der Staat jährlich 226 Mio. Euro (Stand: 2005) an die EU, die vorwiegend in die wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU fließen. Umgekehrt profitiert Norwegen jedoch nicht von EU-Förderprogrammen, sodass nach Berechnungen ein effektiver jährlicher Verlust für Norwegen von 180 Mio. Euro entsteht.

Schweiz (9,1 Mio Bürger)

Die Schweizerische Eidgenossenschaft beantragte schon 1992 die Mitgliedschaft bei der Europäischen Gemeinschaft (EWG) und begann Beitrittsgespräche. Die Beitrittsverhandlungen wurden allerdings nach der Volksabstimmung vom 06.12.1992 wieder eingefroren, da es eine Ablehnung vom Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 % Nein-Stimmen bei Stimmbeteiligung von 78,73 % gab. Der EWR besteht aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch eine spätere Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative „Ja zu Europa“ am 04.03.2001 ergab eine Mehrheit gegen die Mitgliedschaft mit 76,8 % Nein-Stimmen bei 55,79 % Stimmbeteiligung, sodass sich daher die Mehrheit vom Nationalrat Anfang März 2016 beschlossen hatte, den EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Einzig die Ratslinke war dagegen. Seither gab es keine derartigen Bemühungen mehr um eine EU-Mitgliedschaft. Allgemein wird die Angst vor einem Verlust an Demokratie, Neutralität und Unabhängigkeit als Hauptgrund für die Ablehnung genannt. Weiterhin hat die Schweiz eine niedrige Arbeitslosenquote und eine sehr hohe Lebensqualität. Die Strategie der Schweizer Regierung ist es, enge bilaterale Vertragsbeziehungen zur EU aufzubauen. Die Schweiz ist seit 2008 Teil vom Schengen-Raum. Jedoch gibt es auch Bestrebungen, dies wieder einzuschränken, denn infolge der am 09.02.2014 Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ soll die Schweiz die Personenfreizügigkeit zur EU wieder einschränken. Wenn eine Nachverhandlung mit der EU scheitert, könnte dies zur Kündigung einer Reihe von getroffenen Vereinbarungen führen. Die Schweiz hat einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt, ihrem wichtigsten Handelspartner; rund 50 % der Exporte gehen in die EU und etwa 70 % der Importe kommen von dort. Die Handelshemmnisse wurden abgebaut, was den Export für Schweizer Unternehmen vereinfacht und Wachstum sowie Arbeitsplätze unterstützt. Durch die Personenfreizügigkeit können Schweizer Firmen leichter Fachkräfte aus der EU anstellen, wenn diese auf dem Inlandmarkt. Das Schengen-Assoziierungsabkommen hat systematische Grenzkontrollen weitgehend abgeschafft und Reisen, Arbeit und Besuche über die Grenze erleichtert. Die gegenseitige Anerkennung technischer Normen und Zertifizierungen senkte Kosten für Industrieprodukte und erleichterte den Verkauf in der EU. Für die Schweiz als Standort bringen die Abkommen mehr Planungssicherheit und stärkere wirtschaftliche Vernetzung mit den Nachbarregionen.

Andorra (87.000 Bürger)

Andorra hat eine größere Fläche als Malta, aber eine deutlich kleinere Bevölkerung. Der Mikro-Staat hat traditionell enge Bindungen an seine beiden Nachbarn Spanien und Frankreich. Das französische Staatsoberhaupt ist auch automatisch ein Fürst von Andorra. Da der Mini-Staat, der vor der Euro-Einführung keine eigene Währung besaß, da dort nur mit dem Geld der beiden Nachbarstaaten bezahlte, wird der Euro auch seit der Einführung verwendet. Andorra übernahm den Euro zunächst unilateral, hat aber nach Verhandlungen mit der EU ein Abkommen abgeschlossen, das Andorra seit dem 01.07.2013 das Recht gibt, eigene Euro-Münzen zu prägen. Im Zuge des Abkommens wurde der Euro auch offizielles Zahlungsmittel, allerdings folgte die Ausgabe eigener Euro-Münzen erst seit dem 29.12.2014. Steuerlich gibt es einige Vergünstigungen, denn die niedrige Umsatzsteuer sorgt dafür, dass Luxusartikel in Andorra vergleichsweise billig sind und daher in großem Umfang abgesetzt werden. Bis Ende 2014 gab es keine Einkommensteuer, wobei der Wohnsitz reicher Ausländer das Fürstentum mit niedriger Einkommensteuer, bisher allerdings kaum bekannt ist. Trotzdem mehren sich Stimmen in Andorra für einen langfristigen EU-Beitritt. Andorra gehört nicht dem Schengener Abkommen an und zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bestehen intensive Zollkontrollen. Im Jahr 2024 schlug die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Andorra und San Marino vor, das beiden Staaten Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen würde. Mit dem Assoziierungsabkommen müssten beide Mikro-Staaten eine Vielzahl an EU-Rechten übernehmen, sowie finanzielle Beiträge leisten und sich der Gerichtsbarkeit vom EuGH unterwerfen.

Monaco (38.600 Bürger)

Das Fürstentum Monaco ist Teil vom EU-Zollgebiet mit Art. 4 (2) Zollkodex, da ein Zollabkommen mit Frankreich besteht.und hat den Euro. Es gibt keine Einkommensteuer, jedoch wird Umsatzsteuer erhoben mit Steuersätzen, die genau so hoch sind wie in Frankreich. Die Bevölkerungsdichte ist mit 18.831 Bürger je Quadratkilometer die höchste aller Staaten der Welt, gefolgt von Singapur und Bahrain. Von der Bürgern verfügen 77,5 % nicht über die monegassische Staatsbürgerschaft. Die Unabhängigkeit von Monaco, die seit dem 25.02.1489 besteht, ist an das Bestehen der Grimaldi-Dynastie gebunden. Zwischen Frankreich und Monaco besteht ein völkerrechtliches Verhältnis als Protektorat und im „Schutzvertrag mit Frankreich“ vom 17.06.1918 festgelegt wurde. Es garantiert Unabhängigkeit und Souveränität für wichtige Entscheidungen der Außenpolitik als Konsultationspflicht festgelegt wurde. Monaco ist seit dem 28.05.1993 Mitglied der UN und beantragte am 21.10.1998 den Beitritt zum Europarat und wurde am 05.10.2004 aufgenommen. Aufgrund seiner Nähe zu Frankreich unterhält Monaco auch enge Beziehungen zur EU und ist dem Schengener Abkommen angeschlossen. Seit dem 07.01.2000 unterhält der Stadt-Staat eine Vertretung bei der EU. Im Jahr 2008 hat die EU-Kommission zum wiederholten Male das mangelhafte Demokratie, insb. die schwache Stellung vom Parlament kritisiert. Der früher geäußerten Kritik an der mangelhaften Bekämpfung der Geldwäsche und der unzureichenden Bankenaufsicht, war die Regierung durch eine Vielzahl eingeleiteter Maßnahmen begegnet. In Monaco gibt es seit dem Jahr 1869 keine direkte Steuerpflicht für Privatpersonen. Der große Anteil vermögender Einwanderer hat das Fürstentum zu einem Symbol für Luxus und Reichtum werden lassen. Der Großteil der Einnahmen wird über Unternehmensbesteuerung wie Ertragsteuer, Gebühren wie Stempelsteuer, Registrierungsgebühren, oder Abgaben auf alkoholische Getränke und Versicherungsverträge und Zölle erwirtschaftet. Am 28.01.2016 legte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket „zur Bekämpfung von Steuerflucht“ vor, in dem auch Monaco auf der „schwarzen Liste“ der Steueroasen steht. Im Jahr 2025 wurde Monaco von der EU als Hochrisikostaat für Geldwäsche eingestuft. Monaco ist Mitglied der OECD.

San Marino (34.000 Bürger)

San Marino befindet sich in einer Zollunion mit der EU und hat den Euro eingeführt. Außerdem prägte eigene Euromünzen. Von der OECD wird der Mini-Staat zwar als Steueroase geführt, ist jedoch mit den anderen Kleinstaaten in dieser Hinsicht nicht vergleichbar. Die Republik erhält Zahlungen von Italien, damit die Steuern nicht zu niedrig gesetzt werden und zur Steuerflucht in den Mikro-Staat anregen. Daher ist auch der Anteil der Bürger im Staat nach wie vor sehr hoch (über 80 %) und die ortsansässigen Banken arbeiten vorwiegend in der Binnenwirtschaft. Die Regierung von San Marino zeigte im Oktober 2007 Interesse an einem Beitritt, um die Exportbedingungen für dortige Unternehmen zu verbessern und das Schengener-Abkommen gilt. Am 13.06.2012 wurde ein Staatsvertrag mit Italien geschlossen, der neue Möglichkeiten für bilaterale Kooperationen schafft. Ein Beitritt zur EU oder zum EWR stand aber dabei nicht zur Debatte. Zwischen San Marino und der EU gilt die Zollunion, die am 01.04.2002 in Kraft ist. Das Abkommen garantiert neben einem gemeinsamen Außenzoll gegenüber Drittstaaten gegenseitige Zollfreiheit. Die Arbeitnehmer werden in San Marino, wie in den EU-Mitgliedstaaten behandelt. Die Frage eines EU-Beitrittsantrags wird von der Regierung derzeit nicht aktiv verfolgt. Eine EWR-Mitgliedschaft im EWR schließt San Marino mittelfristig nicht aus und wäre die Voraussetzung in der EFTA. Nachdem für San Marino Jahrhunderte eine eher isolationistische Politik hatte. Nun besteht verstärktes Interesse an einer Mitarbeit in internationalen Organisationen, was seit Eintritt in den Europarat im Jahr 1988 und der UN im Jahr 1992 verstärkt wurde. Ein Referendum zum EU-Beitritt am 20.10.2013 scheiterte jedoch an zu geringer Beteiligung. 2024 schlug die EU-Kommission ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Andorra und San Marino vor, das beiden Staaten Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen würde.

Vatikanstadt (882 Bürger)

Die Vatikanstadt stellt in mehrfacher Hinsicht einen Sonderfall dar, denn das Staatsgebiet ist das kleinste der Welt. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Vatikan-Stadt-Staat erfolgt nur mit dem eigenen Vatikan-Passport auf bestimmte Personengruppen und ist nur zur „reinen vertraglichen Beschäftigung“ beschränkt. Der Stadt-Staat ist zudem eine absolute Monarchie und eine Theokratie, was eine Mitgliedschaft in der EU generell ausschließt. Der Vatikan verzichtet – abgesehen von Organisationen mit technischen Charakter – fast durchweg auf eine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und überlässt seine internationale Vertretung dem Heiligen Stuhl, der ein nicht identisches, ebenfalls vom Papst repräsentiertes, originäres nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt ist. Mit der EU unterhält der Heilige Stuhl seit dem Jahr 1970 die diplomatische Beziehungen nur zur Beobachtung. Ein Teil der staatlich hoheitlichen Aufgaben wird von Italien wahrgenommen. Die Vatikanstadt gilt auch der Euro und werden eigene Euromünzen geprägt, die dem Italien zugerechneten Kontingent entnommen werden. Weiterhin besteht eine Zollunion mit Italien und gehört nicht zum Schengen-Raum, jedoch sind die Grenzen zu Italien offen.

Vereinigtes Königreich (68 Mio. Bürger)

Das Vereinigte Königreich (UK = Großbritannien und Nordirland) war vom 01.01.1973 bis 31.01.2020 ein Mitglied der EU. Ab 1984 galt der sog. Britenrabatt, eine Reduktion der Beitragszahlungen. Beim Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 erhielt UK, wie Dänemark, eine Ausstiegsklausel von der Währungsunion, die auch wahrgenommen wurde. Auch blieb UK außerhalb vom Schengen-Raum und bildeten gemeinsam mit der Republik Irland die „Common Travel Area“. Am 23.06.2016 sprach sich eine knappe Mehrheit von 52 % der Abstimmenden für den Austritt aus der EU als Brexit aus. Die formelle Mitteilung erfolgte am 29.03.2017 und dann endgültig am 31.01,2020. Danach besteht nur ein zollfreier Handel und eine Kooperation in einer Reihe von Bereichen. Die Freizügigkeit wurde jedoch beendet. UK nimmt noch an einigen EU-Programmen teil und für Nordirland gelten einige Sonderregelungen. Mittlerweile findet wieder eine langsame Annäherung in kleinen teilen statt, denn es wurde im Dezember 2025 vereinbart, dass ab 2027 wieder das Erasmus-Programm gilt. Ein Wiedereintritt in die EU ist immer prinzipiell möglich, aber in naher Zukunft unwahrscheinlich, auch wenn die meisten Streitfragen mit der EU weitgehend beigelegt wurden, denn es gibt nach wie vor noch nicht abgeschlossene Punkte. So konnte ein Vertrag zum Status von Gibraltar noch nicht geschlossen werden. Die Bevölkerung ist nach den kontroversen Debatten der Austrittsverhandlungen müde, so dass keine zukünftige Regierung das Vorhaben eines Wiedereintritts leichtfertig auf ihre Agenda setzen würde, obwohl Umfragen zeigen, dass eine einfache Mehrheit der Bevölkerung für ein Wiedereintritt ist. Schon seit 2022 wurde die Bilanz vom Brexit mehrheitlich negativ gesehen und auch eine erhebliche Minderheit der Befürworter, die für den Austritt waren, sieht es mittlerweile als Fehler, zumal es im Jahr ca. 100 Mrd. Euro an Verlust für den Staat bedeutet. Die Schottische Nationalpartei möchte eine Rückkehr in die EU erreichen, indem Schottland auch von GB unabhängig wird. Einer Neuaufnahme in die EU stünden möglicherweise die Interessen der Republik Irland in Bezug auf das zu UK gehörende Nordirland, sowie Spaniens wegen Gibraltar und Zypern wegen der Militärbasen „Akrotiri und Dekelia“ entgegen. Diese EU-Mitgliedstaaten, die 1973 beim Beitritt von UK noch nicht Mitglied der EG/EWG waren, könnten einem erneuten Beitritt eher ablehnend entgegenstehen. Ein neuerlicher Beitrittsantrag wird genauso behandelt, wie ein neuer Anwärter, sodass bestimmte Vorzüge oder Ausnahmen nun nicht mehr gewährt werden würden. Da nur England und Wales mehrheitlich für den Brexit gestimmt hatten, so waren Schottland und Nordirland mehrheitlich dagegen. In Schottland gibt es eine starke Bewegung zur Unabhängigkeit von GB, um ein Teil der EU zu werden. In Nordirland könnte die Vereinigung mit der Republik Irland erreicht werden, um über diesen Weg zurück in die EU zu kommen. In Wales sind die Nationalisten nun auch EU-freundlich, aber dort ist die Unterstützung für die Unabhängigkeit weit geringer.

Gibraltar (34.500 Bürger)

Gibraltar nimmt unter den Überseegebieten von UK eine Sonderstellung ein, weil 96 % gegen den Brexit stimmten. Jedoch ist in der Politik die Zugehörigkeit zu GB wichtiger als andere Erwägungen. Ein Versuch von Spanien, eine Rückgabe von Gibraltar an Spanien in die Verhandlungen über den Austritt einzubringen, scheiterte. Das Verhältnis von Gibraltar zur EU bleibt Gegenstand weiterer Verhandlungen, denn eine Rückkehr in die EU durch eine Rückgabe an Spanien oder einen anderweitigen Sonderstatus, ist daher unwahrscheinlich. Zur schwierigen Situation an der Grenze, vereinbarten nur GB und Spanien am 31.12.2020, dass Gibraltar dem Schengen-Raum angehören soll, wodurch Passkontrollen zwischen Spanien und Gibraltar entfallen, aber Kontrollen bei Ankünften aus GB stattfinden sollen, was zuvor schon der Fall war. Die Vereinbarung legte auch fest, dass Gibraltar in einigen Bereichen EU-Regeln folgen muss. Andere Vereinbarungen begannen erst im Oktober 2021 und bis Ende 2022 konnte keine Einigung erreicht werden. Spanien ist ungeachtet der Vereinbarung, die es mit GB geschlossen hat, nicht zuständig über das Verhältnis zum Schengen-Raum zu bestimmen. Das kann ausschließlich in einem Abkommen zwischen der EU und GB vereinbart werden. Ein solches Abkommen wurde bisher nicht geschlossen. Der Standpunkt der EU ist, dass Gibraltar nicht ein Teil vom Schengen-Raum ist. Beim Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU im Jahr 2016 stimmten 95,9 % für den Verbleib in der EU und 4,1 % für den Brexit, mit insg. einer Wahlbeteiligung von 83,5 %. Gibraltar war damit der Stimmbezirk mit dem höchsten Stimmanteil für einen Verbleib in der EU. Mitte 2026 wurde ein Vertrag zwischen der EU und UK abgeschlossen, der alle physischen Hindernisse für Personen und Waren, die zwischen Spanien und Gibraltar verkehren, abschafft.

Akrotiri und Dekelia

Die Gebiete auf Zypern „Akrotiri und Dekelia“ sind nur Militärbasen unter britischer Souveränität. Sie grenzen direkt an die EU, aber waren auch während der Mitgliedschaft vom GB nie eines der Gebiete, allerdings mit der EU assoziiert sind. Die Militärbasen dürfen „nur“ rein militärisch genutzt werden und haben keinen Status zur Autonomie. Bestimmte politische Kräfte der Republik Zypern – zu denen auch der frühere Präsident Dimitris Christofias gehörte – haben sich zum Ziel gesetzt, eine Übergabe der Gebiete an die Republik Zypern zu erreichen, womit sie zu einem Teil der EU würden. In Akrotiri und Dekelia wird der Euro als Währung verwendet, da seit jeher die jeweilige Währung der Republik Zypern genutzt wird. Seit Ende 2020 gibt es an der bestehenden Zoll- und Wirtschaftsunion mit der Republik Zypern keine Änderung, so dass zu den britischen Gebieten keinerlei Grenzkontrollen bestehen.

Türkei (86 Mio. Bürger)

Die EU-Erweiterung durch die Türkei ist seit Jahren faktisch auf Eis gelegt, wobei Beitrittsverhandlungen zwar formal seit 2005 bestehen, aber es gibt wegen politischer Rückschritte, Defiziten bzw. Differenzen bei Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Spannungen mit mehreren EU-Staaten, kaum noch echte Bewegung. Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei reichen weit zurück, den seit dem Jahr 1963 bestehen Vertragsbeziehungen, Im Jahr 1995 kam die Zollunion hinzu, und im Jahr 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen. In der Praxis hat sich daraus bisher aber kein geordneter Beitrittsprozess mehr entwickelt. Die EU kritisiert seit Jahren Rückschritte bei Demokratie, Justizunabhängigkeit und EU-Grundrechten in der Türkei. Hinzu kommen politische Konflikte, etwa mit Mitgliedstaaten, und die Tatsache, dass mehrere Verhandlungskapitel blockiert oder politisch eingefroren sind. Es gibt derzeit keine realistische Perspektive auf einen baldigen EU-Beitritt, sondern eher eine Art Stillstand mit gelegentlichen Gesprächen über strategische Partnerschaft. Für die EU ist die Türkei ein wichtiger Partner wegen dem Handel, der Migration und den Sicherheitsfragen, aber eben kein Staat, bei dem derzeit ein klassischer Erweiterungsschritt absehbar ist. Deshalb wird oft von einer „eingefrorenen“ oder „de facto blockierten“ Erweiterung gesprochen.

„Die Aussicht“
Bei insg. 8 EU-Beitrittkandidaten bedeutet es nun, dass solange Serbien mit Kosovo ihren Grenzkonflikt; die Ukraine der Grenz-Krieg mit Russland, Georgien u. a. in Stetigkeiten mit Abchasien und Südossetien; sowie Kosovo ohne EU-komplette staatliche Anerkennung, nicht geklärt sind, so lange können diese Staaten auch nicht EU-Mitglieder werden. Der große potentielle Einfluss von Chinas und Russland darf nicht unterschätzt werden, denn auch im politischen und sozialen Bereichen und bei staatlichen Krediten, sind sehr große negativ fremden Einflüsse vorhanden, deren Nutzen und Risiken für die EU und Deutschland, erhebliche Auswirkungen haben könnten.

Eine „Art“ als verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Kandidaten ist ist allerdings nur in Bereichen möglich, die „nicht“ in Zuständigkeit der EU fallen. Ein Kandidat könnte sich höchstens politisch an einzelnen Projekten oder an einer engeren Kooperation orientieren, aber das ersetzt das Beitrittsverfahren „nicht“, da EU-Voraussetzungen primär gelten, während die „Verstärkte Zusammenarbeit“ nur innerhalb der EU für bereits beteiligte Staaten funktioniert. Um Länder schrittweise an die EU heranzuführen, ohne ihnen direkt volles Stimmrecht zu gewähren, nutzt die EU andere, flexiblere Modelle der Kooperation:

- Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen: Diese bilden die vertragliche Basis für die Vorbereitung auf einen Beitritt, sind jedoch nicht Teil der formalen EU-Strukturen der Verstärkten Zusammenarbeit.

- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Erlaubt die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ohne Stimmrecht in den EU-Institutionen.

- Sektorale Integration: Die schrittweise Einbindung in bestimmte EU-Politiken, wie z. B. den „Single Euro Payments Area“ (SEPA) oder Roaming-Abkommen, die auch für Nicht-Mitglieder offenstehen.

Die „Verstärkte Zusammenarbeit“ innerhalb der EU, ist von mind. 9 Mitgliedsstaaten der EU möglich, denn die rechtliche Grundlage ist Art. 20 EUV und Art. 326 bis 334 AEUV. Der Zweck ermöglicht es EU-Staaten, in bestimmten Bereichen voranzuschreiten, wenn eine Einigung aller Mitgliedstaaten nicht erreicht werden kann, wie z. B. bei der EU-Staatsanwaltschaft.

Die „Flexible Integration“ wurde durch Vertrag von Amsterdam (EG-Vertrag 1999) als Konzept eingeführt, um in einigen bestimmten Bereichen nur eine engere „Kooperation“ zu ermöglichen, auch wenn nicht alle Staaten einen solchen Schritt der Vertiefung und Integration mitgehen wollen oder können, wie die Staaten: Schweiz, Norwegen und Island.

Ein „Sonderstatus“ als EU-Mitglied würde praktisch nur funktionieren, wenn die EU politisch vereinbart, einem Staat bestimmte Mitgliedsrechte zu geben, ohne ihn voll zu integrieren. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das nicht ein normaler Beitritt, sondern eine ganz besondere komplizierte Zwischenlösung zwischen Beitrittskandidat und Vollmitglied. Dazu wird nur eine Teilnahme an Sitzungen vom ER oder Rat, ohne echte Mitwirkung in EU-Gremien und ohne Stimmrecht, der Zugang zu einzelnen EU-Programmen und schrittweise Übernahme vom EU-Recht „diskutiert“ und somit in der aktuellen Debatten als eine Art vom „Assoziierten Mitglied“, wie bei der Ukraine, beschrieben. Nach den veröffentlichten Berichten, besagte die Merz-Idee ausdrücklich, dass dafür (angeblich) nicht eine Vertragsänderung und auch kein Beitrittsvertrag nach Art. 49 EUV nötig sein soll.

Es besteht ein „Ausschluss von Drittstaaten“, wie die Beitrittskandidaten vom 6 im Westbalkan, Ukraine oder Moldawien, die (noch) nicht die primären Voraussetzung „zum“ und „im“ EU-Vertrag bestehen. Die EU-Kandidaten können „nicht“ an bestimmten oder selbst gewählten EU-Programmen, wie „Verstärkte Zusammenarbeit“. „Außenpolitik“ oder „Verteidigung“ teilnehmen, ohne Beitrittsbedingungen zu erfüllen.

Die „Aktuelle Situation“ der insg. 8 Staaten beim EU-Antrag (ohne Türkei und ohne Island da noch nicht beantragt), birgt nun bei Verweigerung zur Aufnahme in die EU, auch mehrere Gefahren. Verprellt man die Ukraine, wäre dies ein besonders ernstes Sicherheitsrisiko für die EU. Auf dem gesamten Westbalkan könnte die oft unterschätzte strukturelle Fragilität zum Problem werden, denn ohne eine glaubwürdige positive Perspektive zum EU-Beitritt, könnte sich die ohnehin schon instabile politische Lage in der Region rasch verschlechtern, mit Folgen für den Rest von ganz Europa. Hinzu kommt die rechtliche Dimension, denn einen Teil- oder Zwei-Klassen-Mitgliedschaft ist mit den EU-Verträgen nicht vereinbar, da diese die Gleichheit aller EU-Staaten, sowie eindeutige primäre Rechte und Pflichten mit Art. 2 EUV garantieren. Im Rahmen der chinesischen Wirtschaftsförderung in einem spezialisierten Entwicklungs-Fonds für Mittel- und Osteuropa, werden unter den 15 beteiligten MOE-Staaten, zurzeit die meisten Projekte auch (noch) in Serbien ausgeführt.

Grundsätzlich gehören zum EU-Vertrag die drei Artikel bei neuen EU-Mitgliedern, die zusammen hängen, obwohl sie sehr unterschiedliche Dinge regeln.

Art. 48 EUV Änderungsverfahren der Verträge,

Art. 49 EUV Beitritt neuer Mitglieder,

Art. 42 (7) EUV Beistandsklausel.

Artikel 48 ist die „Verfassungsschraube“ der EU wie die EU-Verträge geändert werden können. Es gibt ein ordentliches Änderungsverfahren, bei dem Änderungen von einem Mitgliedstaat, dem Europäischen Parlament oder der Kommission vorgeschlagen werden können; danach folgen je nach Fall ein Konvent, eine Regierungskonferenz und die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Daneben gibt es vereinfachte Änderungsverfahren, aber die dürfen die Zuständigkeiten der EU nicht ausweiten. Wenn die EU eine neue Status-Kategorie schaffen wollte, wäre Art. 48 EUV der naheliegende Weg, weil dafür das Primärrecht angepasst werden müsste. Bei besonders großen Reformen ist also nicht nur politischer Wille nötig, sondern am Ende auch Zustimmung und Ratifikation aller Mitgliedstaaten.

Ukraine ein Sonderstatus zu geben, könnte nur als Zwischenlösung gedacht sein, denn die wäre dann enger an die EU gebunden, könnte an Teilen von Politik, Programmen oder Gremien teilnehmen und natürlich nicht alle Rechte als EU-Mitglied haben. Für einen Sonderstatus wäre Art. 49 EUV nur dann passend, wenn wirklich ein neuer Staat ein Voll-Mitglied werden soll. Neue Zwischenkategorie oder neue Mitgliederrechte ohne volles Stimmrecht wäre Art. 48 EUV relevant, wenn dafür EU-Verträge geändert werden. Art. 42 (7) EUV spielt nur dann mit hinein, wenn man den Status auch „mit“ sicherheits- oder verteidigungspolitischen Garantien verbinden wollte und die EU-Verträge ändert. Ein Vollbeitritt läuft nur über Art. 49 EUV, denn die Ukraine müsste die politischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die 27 EU-Staaten müssten einstimmig zustimmen. Am Ende müsste ein Beitrittsvertrag „in“ und „von“ allen allen EU-Staaten ratifiziert werden. Das ist ein langer Prozess, weil nicht nur politischer Wille zählt, sondern auch die vollständige Übernahme vom EU-Recht erforderlich ist. Rechtlich und Politisch wäre das eine Möglichkeit, wenn der Krieg um Grenzen nicht wäre. Nur dann könnte die Ukraine frühzeitig stärker eingebunden werden, ohne den kompletten Beitritt abzuschließen. Wenn der Sonderstatus „nur“ eine lose politische Absprache „wäre“, könnte man ihn theoretisch ohne Vertragsänderung nur einstimmig beschließen. Sobald der EU-Vertrag dauerhaft und verbindlich neue Mitgliedsrechte schaffen soll, muss das Primärrecht geändert werden, also insb. über das Verfahren nach Art. 48 EUV. Ein echtes „EU-Mitglied light“ ist im Text vom EU-Vertrag nicht vorgesehen und ohne Änderungen im EU-Vertrag nicht möglich. Bei der Sicherheit der Ukraine kommt zusätzlich die Dimension dazu, da EU-Mitgliedschaft dann auch die Beistandsklausel nach Art. 42 (7) EUV auslösen würde und genau das ist ein großes Risiko. Die EU würde dann stärker in den Konflikt mit Russland hineingezogen. Deshalb muss und wird zwischen der politischen Unterstützung, der Wiederaufbauhilfe und der echten Mitgliedschaft unterschieden. Es sind für die Ukraine nur drei Stufen möglich, „wenn“ der EU-Vertrag geändert würde:

1. Ein Kandidatenstatus und Verhandlungen.
2. Zwischenmodelle oder Sonderlösungen
3. Vollmitgliedschaft nach Art. 49 EUV.

Ein Sonderstatus könnte natürlich politisch helfen, den Weg zu ebnen, ersetzt aber keinen vollständigen EU-Beitritt. Am Ende muss es gleiche Rechte und Pflichten wie bei anderen EU-Mitgliedern geben. Es müsste die EU erst den Art. 48 EUV = Verträge; Art. 49 EUV = Beitritt; Art. 42 (7) = Beistand „einstimmig“ ändern.

Art. 48 EUV regelt die Änderung der EU-Verträge. Er ist die juristische Grundlage für jede Reform der EU. Er unterscheidet grundlegend zwischen drei Art. im Verfahren zur Anpassung vom EU-Primärrecht und ein Ordentliches Änderungsverfahren als weitreichende Vertragsänderungen, wie die Erweiterung von EU-Befugnissen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die EU-Kommission oder das EU-Parlament können Vorschläge einreichen. Diese werden von einem Konvent aus nationalen Parlamenten und Vertretern der EU-Organe geprüft, bevor eine Regierungskonferenz den Vertragstext beschließt und anschließend von dann allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Hinweis: Es wird grade beim EuGH wegen der Einstimmigkeit zur Wirtschaft und Währungsunion (WWU) Art. 3 (4) EUV und Art. 114 (2) AEUV zu sozialen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmer über nationale Grenzen, was Harmonisierung und Humanisierung betrifft, ein PKH-Gutachten zur „Aussicht auf Erfolg“ der Untätigkeitsklage (Entwurf) gegen EU-Kommission und Rat, für Andreas Kernke, EuG T-906/25 erstellt. 231 Gewerkschaften hatten 2007 im jetzigen EU-Vertrag, das Streik- und Tarifrecht einstimmig verhindert, sodass es nur National gelten darf. Obwohl die größeren Konzerne ab 2004 schon eine Europa AG (SE) haben und in allen EU-Staaten irgendwo eine billige Mutter-Gesellschaft anmelden und in allen anderen 26 EU-Staaten sind es nur noch einfache Niederlassungen. Die Einstimmigkeit in der WWU ist so, als wenn Deutschland bei Wirtschaft und Finanzen nicht ein Bundesminister hätte und die jeweils zuständigen 16 Landesminister müssten bei allen Beschlüssen die Einstimmigkeit beachten. Genauso wie die Untätigkeitsklage vom Jahr 1983 vom Horst Seefeld zum EU-Binnenmarkt, so muss die Untätigkeitsklage vom Andreas Kernke, die WWU und die Sozial-Union ohne Einstimmigkeit bewirken.

Art. 49 EUV regelt den Beitritt zur EU. Ein Mitglied werden kann nur ein europäischer Staat, der die Werte aus „Art. 2 EUV“ achtet und fördern will. Der Antrag geht an den Rat; denn dieser entscheidet einstimmig nach Anhörung der EU-Kommission und durch Zustimmung vom EU-Parlament. Die Beitrittsbedingungen und die nötigen Anpassungen der Verträge werden in einem Beitrittsabkommen geregelt, das von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden muss. Art. 49 ist also nur der klassische Rechtsweg für Vollmitgliedschaft und nicht für eine „Mitgliedschaft light“.

Art. 42 (7) EUV ist die Beistandsklausel der EU, denn wenn ein EU-Staat ein Opfer vom bewaffneten Angriff auf sein Hoheitsgebiet wird, so müssen die anderen EU-Staaten ihm „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ im Einklang mit Art. 51 der UN-Charta geben. Die Klausel gilt unter dem Vorbehalt, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzelner Staaten unberührt bleibt und die NATO-Verpflichtungen der EU-Staaten gewahrt werden.

„Die EU“ als völkerrechtlich haftungsrechtliche Rechtspersönlichkeit benutzt vier verschiedene Modelle, um Staaten unterschiedlicher Reifegrade einzubinden. Diese lassen sich anhand ihrer rechtlichen Natur und Partizipation unterscheiden:

1. Vollmitgliedschaft:
Teilnahme an allen Politikbereichen, volle Stimmrechte in allen EU-Institutionen und
 uneingeschränkte Übernahme vom gesamten EU-Recht

2. Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen:
Vorbereitung auf einen EU-Beitritt (wie bei den Westbalkan-Staaten). Sie gewähren wirtschaftliche Vorteile, erfordern aber Strukturreformen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ohne institutionelle Mitspracherechte zu gewähren.

3. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) / Europäische Freihandelsassoziation (EFTA):
Echte Teilnahme am EU-Binnenmarkt ohne politische EU-Mitgliedschaft (z.B. Norwegen). Der Preis dafür ist die Übernahme von EU-Recht ohne formelles Mitspracherecht bei dessen Entstehung.

4. Verstärkte Zusammenarbeit (Art. 20 EUV):
Ermöglicht es mindestens neun EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen voranzuschreiten, wenn eine EU-weite Einigung blockiert ist (z.B. EU-Staatsanwaltschaft, EU-Patent, Ehescheidungen)


Einstimmigkeit
in der EU besteht beim EU-Vertrag:

  • Außen und Verteidigung

  • EU-Bürgerschaft

  • Beitritt zur EU

  • EU-Finanzen

  • indirekte Besteuerung

  • Justiz, Inneres, Soziales

* „ER“ (Europäische Rat) kann bestimmte Primär-Themen behandeln, die für die EU von Belang sind.

*
„Rat der EU“ (zust. Minister-Rat) kann andere Themen mit 55 % / 65 %-Regel beschließen.

*
„EU-Parlament“ beschließt mit einfacher, absoluter, oder zweidrittel-Mehrheit die EU-Themen.

Das berühmte „angeblich vermeintliche“ Originalzitat vom ehem. US-Außenminister, Henry Kissinger, sagte fast alles: „Who do I call if I want to call Europe?“ (Wen rufe ich an, wenn ich Europa anrufen möchte?).

Jede EU-Erweiterung hatte wesentlich zur Verbreitung von Stabilität, Frieden und Wohlstand in ganz Europa beigetragen. Deshalb haben wir Bürger heute in der „Europäischen Union“, den am längsten bestehenden Frieden in unserer Geschichte ab der Stunde Null schon 81 Jahre als „Oase des Friedens“ und muss nun nur ohne „Hass“, „Hetze“, „Delegitimierung“, „Agitation“, „Verächtlichmachung“, „Verschwörungsideologien“ bleiben !

Daher wurde die EU am 10.12.2012 für den Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie, Menschenrechte in Europa, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.


Abend's sind wir klug für den gewesenen Tag, doch niemals klug genug für den der kommen mag 
!

Siehe PDF: EU-Erweiterung und danach bei 9 EU-Antragstellern
Höre Audio: Die EU-Erweiterung auf 36 EU-Staaten ist das möglich ?


Bild: 
 CC Kolja21 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen