19 September 2026

Fracht = 3 € pro km?

Der LKW-Transport im gewerblichen Güterkraftverkehr müsste bei den billigen „normalen Komplett-Aufträgen“ vom Fracht-Preis von 1,50 € pro km, ab dem Frühjahr 2026 eigentlich auf mindestens 3 € pro km ansteigen.

Der hohe Anstieg vom Frachtpreis wird nicht nur wegen den hohen Diesel-Preis und den Anstieg der Maut demnächst berechnet, sondern wegen den hohen Anstieg der BKF-Gehälter und den zusätzlich zwingend erforderlichen BKF auf den ca. 6,2 Mio. LKW ab 3,5 t zGM. Nun kommen auch noch ab 2,4 t zGM die LKW hinzu, die auch mit BKF besetzt sind und in jeder Art und Weise im gewerblichen Güterkraftverkehr hautberuflich unterwegs sind. Wer will das bezahlen und wer kennt die rechtlichen juristischen Vorschriften über den LKW-Transport und warum muss sich endlich etwas grundlegendes ändern ?

1. ) Der gewerbliche Güterkraftverkehr (Art. 5 Rom-I) läuft nur noch, weil alle BKF jeden Monat mind. 260 Stunden – zum größten Teil – unfreiwillig auf Dienstreise sind, obwohl im Durchschnitt von 4 Monaten nur 208 Std. im Monat erlaubt sind.

2.) Ein Monat hat 30,42 Tage und davon sind es 21,75 Tage Arbeit mit mind. 12 – 15 Std. täglich.

3.) Der vorgeschrieben Ausgleich in echter Freizeit als Anspruch am familiären Lebensmittelpunkt bedeutet 
8,66 Tage echte Freizeit im Monat und nur bei den regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten von 45 Std.

4.) Die 52 Std. Mehrarbeit ab 208 Std. im Monat ergeben bei 12 Stunden am Tag = 4,33 Tage Freizeit

5.)
Nach Rspr. EuGH C-588/18 und EuGH C-477/21, dürfen die Ruhezeiten bei Urlaub nicht mit der rWRZ 
verrechnet werden und ebenso auch nicht die 11 Std. Ruhezeit „vor“ der Freizeit am familiären Lebensmittelpunkt und die 11 Std. „nach“ seiner Freizeit zu Hause sind zu beachten, damit auch die vollwertige Zeitspanne vollkommen zur kompletten freien Verfügung steht, was zusätzlich noch ein rechtlichen Anspruch von bis zu 3 Tagen Freizeit ergeben muss, sodass es insg. 16 Tage Freizeit sind.

6.) Bei 30 Tage Urlaub und ca. 12 Feiertage, müsste der BKF bei 52 Wochen im Jahr, rein rechnerisch im Jahr nur ca. 32 Wochen unterwegs sein. Das bedeutet inkl. Urlaub und Freitage, dass der BKF im Jahr das Recht hat, ca. 20 Wochen zu Hause, an seinen familiären Lebensmittelpunkt, seine Freizeit zu verbringen.

7.) Wenn der BKF nur 27.7 Jahre ab familiären Lebensmittelpunkt mit seiner arbeitsvertraglichen Dienstreise tätig wäre, so könnte er, „wenn“ mit 21 Jahren sein Beruf begann und arbeitsvertraglich sehr genau unterwegs alle Zeiten richtig registriert bzw. abspeichert, mit einem Lebensarbeitszeitkonto im Alter mit 48,7 Jahren ein Rentner sein.

Bei rein rechnerisch und juristischen Freizeiten sind es 16 Tage im Monat, daher müssen nicht nur für BKF alle Fahrverbote (Sonn- und Feiertag, Ferienzeit) aufgehoben werden, da ansonsten beweisbar ein hoher wirtschaftlicher Schaden entsteht, sodass sich die Stillstand-Kosten beim LKW-Ausfall von insg. einem halben Monat nicht mehr ein Transportunternehmer überlebt. Die tariflichen, rechtlichen, gesetzlichen Ansprüche als Freizeit am familiären Lebensmittelpunkt vom BKF, kann das Recht in Deutschland nur durch Art. 6 (2) GG i.V.m. Art. 3 GG i.Z.m. Art. 12 GG, sowie Art 8 EMRK, Art. 31 i.V.m. Art. 33 GrCh, über Privatrecht mit Art. 1 (2) Nachweis-Richtlinie (EU) 2019/1152 auch nur Beachtung der zust. st. Rspr. vom EuGH eingefordert werden und das sogar 3 Jahre rückwirkend, da auch die Beweislastumkehr gilt.

Das dem BKF ...

zustehende Recht auf gleiche Teilhabe an demokratischer Selbstbestimmung, ist klar ein unabdingbares gesellschaftliches und familiäres Teilhaberecht, dass dadurch für ihn verletzt wird, indem die Organisation der Staatsgewalt die Voraussetzungen „wider besserem Wissen“ nun aktuell so negativ lässt, dass der Anspruch vom BKF auf Art. 6 (2) GG i.V.m. § 1631 BGB und § 1353 (1) BGB, als Verpflichtung der ehelichen Lebensgemeinschaft und gegenüber den Kindern, so praxisfern i.S.d. Art. 20 (2) GG bleibt.

Der rechtliche BKF-Anspruch, dass er seine „Freizeit“ mit der Familie bei der 52 Std. Mehrarbeit für fehlende ca. 8 Tage im Monat, als Ausgleich verbringen kann, wird ihm verweigert. Der BKF hat mind. 2 x am Wochenende im Monat oder bis zum Ende der 3 Woche, das unabdingbare Recht zu insg. 16 Tagen Freizeit, was in der „Würde als Mensch“ in den Art. 1 AEMR, Art. 1 EMRK, Art. 1 GrCh, Art. 1 GG, beinhaltet ist.

Gesunde, sichere, würdige Arbeitsbedingungen für den BKF, sind derzeit im Fahrerhaus beweisbar nicht vorhanden. Ein menschengerechten Arbeits- und Ruheraum im Fahrerhaus gibt es zur Zeit nicht und es kann grundsätzlich auch nicht von menschenwürdigen, anspruchsberechtigten, erforderlichen, angemessenen Arbeitsbedingungen gesprochen werden, ebenso auch nicht glaubwürdig von der Verkehrssicherheit. Zur Erholung muss eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ mit nutzbarer 5,25 m² Fahrerhaus-Fläche (ohne Nasszelle) als Bewegungsfreiheit im „Ruheraum“ vorhanden sein. Dafür muss dann ein nachweisbarer Ausgleich für BKF von 16 Tage Freizeiten im Monat vorhanden sein und das im Durchschnitt von 4 Monaten.

Alle BKF – besonders BKF bei leichten Nfz ab 2,5 t bis 3,5 t zGM – die durch ihre angeordnete Dienst-reise im gewerblichen Güterkraftverkehr mehrtägig unterwegs sind, können ihre beruflichen Tätigkeiten zur Zeit tatsächlich als extrem schlecht bezeichnen, weil Wetter-Kapriolen, Arbeitsstress, Zeitdruck, Hitze, Kälte, Staus, Übermüdung, laufend wechselnde Ruhezeiten, zu lange Arbeitszeiten, unregelmäßige Mahlzeiten, ungesunde Ernährung, sehr kurze Wochenenden zu Hause bei Familie, die Regel sind und daher als Beruf für meisten jungen Menschen extrem unattraktiv. Das bedeutet für fast alle BKF, kaum Zeit für Freunde und Hobbys, denn die meisten BKF werden faktisch von Industrie und Handel als „Transport-Knechte“ innerhalb der EU total ausgenutzt und sind bedingt durch sehr wenige Freizeit, während der ganzen Woche und auch teils am Wochenende, (fast) vom gesamten gesellschaftlichen und familiären Leben ausgeschlossen.

Die einzige umsetzbare dringende Lösung ist ein EU-weiter BKF-Tarifvertrag mit 15 € Netto-Mindest-Gehalt (5/2025) und ca. 21 € Brutto bei 208 Std. im Monat = 4.368 € Brutto für das FachkrEG. Im Jahr 2025 war in der Liste für Facharbeiterberufe in Deutschland nachweislich der systemrelevante BKF extra nicht enthalten, obwohl in nur Deutschland beweisbar rein rechnerisch und juristisch ca. 400.000 BKF fehlten. Ein Mindest-Gehalt von 45,3 % muss nach dem FachkrEG als jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung mit 43.759,80 € Brutto berechnet werden und bedeutet für BKF ein Gehalt pro Std. von 21 € Brutto. Gleichzeitig allerdings kostet ein BKF aus einem Dritt-Staat über 22.000 €, bevor er überhaupt in Deutschland fahren darf. Die Sprachkurse, Aufenthaltsgenehmigung, Führerschein CE, Visa, Arbeitserlaubnis, BKF-Ausbildung, Anreise, Unterbringung, werden als Kosten vielfach dem BKF monatlich vom Gehalt in gewisser Höhe abgezogen.

Billiger LKW-Transport zerstört Qualität
Billiger LKW-Transport kostet die Gesundheit
Billiger LKW-Transport schadet Verkehrssicherheit
Billiger LKW-Transport schlechte Arbeitsbedingungen.
Billiger LKW-Transport ohne gewerbliche Güterkraftverkehr

Wer ist Schuld ? Das enorme West/Ost- Gefälle im BKF-Gehalt, welches durch die Marktöffnung im Binnenmarkt entstanden ist. Oberstes Ziel war bisher die Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt für den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr, dadurch natürlich die ruinöse Wettbewerbsverzerrungen durch extrem niedrige BKF-Gehälter entstanden waren und es verpflichtend die EU es so schnell wie möglich zu harmonisieren. Nationale Maßnahmen bei Transparenz fragmentierten und erhöhten die Gefahren von Verzerrungen im ruinösen Wettbewerb, der vor allem durch die MOE-Staaten besteht, wobei ein beweisbar auffälliges Missverhältnis durch extrem unterschiedlichen Sozialstandard und extrem niedrige BKF-Gehälter ergibt.

Die westlichen Transportunternehmen in der EU müssen derzeit unter extrem ungleichen Bedingungen mit den östlichen Wettbewerb konkurrieren, was das reibungslose Funktionieren im EU-Binnenmarkt beweisbar behindert. Zur Gewährleistung vergleichbaren Schutzniveau im BKF-Gehalt und im Sozialem zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr im EU-Binnenmarkt, ist ein sofortiges Handeln auf EU-Ebene sehr dringend erforderlich. Die globalen Multi-Transport-Konzerne können bis zum Jahr 2025 als Europa AG („SE“) in der deutschen Niederlassung, mit Leih-BKF aus den Dritt-Staaten über Personal-Dienstleistern aus MOE, mit geliehenen LKW aus den MOE-Staaten, bis zu 1 Monat, mit deutscher EU-Lizenz ohne Kabotage, im gewerblichen Güterkraftverkehr ruinös im Frachtpreis tätig sein. Also kann ein „SE“ MOE-Transportunternehmer, wegen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) mit dem BKF aus Moldawien, über die AÜ (Arbeitnehmerüberlassung = Personal-Leasing) und auf LKW aus Bulgarien, inkl. Lettland-Auflieger, mit deutscher EU-Lizenz, bis zu 1 Monat für 173 Std. für 2.405 € Brutto (inkl. SvEV) den BKF fast Brutto wie Netto beschäftigen. Damit kann der SE-Transportunternehmer hier in Deutschland mit der AÜ, auch mit 13,90 € pro Std., die Spesen und Übernachtungspauschalen vom zu versteuernden 2.405 € Brutto-Mindest-Gehalt, anschließend dem BKF als Kost (Essen) und Logis (Schlafen) in Rechnung gestellen und somit fällt das Gehalt für BKF aus MOE mit ca. 600 € Brutto extrem niedrig aus.

Im Jahr 2027 kann für BKF möglich werden, wo die Freizeiten usw. sehr genau geregelt sind und damit jeder Transportunternehmer auf 2 LKW wegen der Arbeitsstunden innerhalb von 4 Monaten, dann „3 BKF“ beschäftigen muss. Das bedeutet zusätzlich 6.000 € inkl. AG Anteile usw. im Monat an Kosten anfallen, sodass für 2 LKW mit 3 BKF besetzt, insg. ca. 19.000 € bezahlt werden müssen. EU-weit ist nun erforderlich:

    ● Alle BKF verdienen mind. 15 € Netto = 21 € Brutto.
    ● Alle Arbeitszeiten werden beweisbar eingehalten.
    ● Alle 16 Tage Freizeiten sind zu gewährleisten.
    ● Transportunternehmen investieren in LKW.
    ● Die Bahn kann konkurrenzfähig werden.
    ● Die Autobahnen werden teilentlastet.
    ● Die komplette Umwelt profitiert.
    ● Die Verkehrssicherheit steigt.

Das ist kein Untergang, sondern der einzige Weg, den gewerblichen Güterkraftverkehr in der EU zu retten. Wer Qualität will, muss sie auch bezahlen und wer BKF will, muss sie auch unter solchen Bedingungen beschäftigen, das sie gesund bleiben oder eine Familie haben? Änderunghen bei der jetzigen Situation sind nur noch möglich, wenn dem BKF die Achtung, Wertschätzung, Würde, Behandlung, sowie Bezahlung, die ihm gebührt, nicht mehr verweigert wird, denn derzeit steht in der EU der BKF-Verdienst genau im krassen Gegensatz zu dem was er leistet.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr steht an einem Wendepunkt, denn jahrzehntelang wurde der LKW-Transport künstlich billig gehalten, sodass die Folgen schon heute unübersehbar sind. Viele Fahrer wissen, dass sie wenig Freizeit haben und erst die Rechnung zeigt, wie extrem die Belastung wirklich ist. Wer unter solchen Bedingungen dauerhaft arbeitet, kann nicht gesund bleiben. Und wer solche Bedingungen sieht oder erfährt, entscheidet sich gegen diesen Beruf. Das Ergebnis ist ein EU-weiter Mangel an BKF, der sich jedes Jahr weiter verschärft und nur wenn Transport realistisch mit 3 € pro km bepreist wird, kann sich die gesamte Branche verbessern, da der EuGH ein nationalen oder EU-weiten Frachtpreis mit Art. 56 AEUV verneint hatte.

Nur mit der Erkenntnis, die sich schnell durchsetzen muss, kann die Bewältigung im großen EU-Binnenmarkt nun mit sehr gut ausgebildeten, hoch qualifizierten und gut bezahlten BKF umgesetzt werden, der dann als ein Transportmanager, Verkehrsexperte, Bordingenieur, Navigator und Repräsentant von dem Transport-Unternehmer und Treuhänder wertvoller Ladung, seine vielfältigen Aufgaben, als ein echter „Logistischer Transportoperateur“ innerhalb der EU, bewerkstelligt. Vor allem mit mehr Freizeit, Verdienst, Würde und Anerkennung, für die sehr schweren Tätigkeiten bei einer Dienst-Reise, ist eine Tugend vom BKF im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Qualität zukünftig auch weiterhin möglich, um Transporte mit dem LKW fern-schnell-gut zu bewerkstelligen.

„Die Vergangenheit gibt uns jetzt die Chance, Gegenwart und Zukunft bestmöglich zu gestalten“

Das System muss sich mit Hilfe der EU nun selbst erneuern und kann es auch, wo es dann allerdings auch nur möglich ist, wenn der Art. 3 (4) EUV und der Art. 114 (2) AEUV passend geändert wird, damit sich der gewerbliche Güterkraftverkehr regeneriert und der BKF seine 16 Tage Freizeit im Monat hat und es auch ein EU-weiten BKF-Tarifvertrag mit 15 € Netto-Mindest-Gehalt bekommt.

Siehe die PDF: Unbekannte Zukunft ..
Höre Audio (KI): Warum LKW-Transorte jetzt 3 € kosten?

Bild 2: DGB

2 Kommentare:

  1. So viel Text – und doch wird hier wieder einmal die persönliche Meinung des Autors als gesetzliche Bestimmung dargestellt, obwohl sie so schlicht nicht existiert.

    16 Tage Freizeit im Monat? Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine vom Autor aufgestellte Rechnung bzw. seine Interpretation der verschiedenen Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften.

    Auch die angeblich „52 illegalen Arbeitsstunden“ funktionieren so nicht. Aus einem rechnerischen Monatsdurchschnitt von 208 Stunden lässt sich nicht einfach eine monatliche Höchstgrenze machen, deren Überschreitung automatisch illegal wäre. Dafür müsste man zunächst einmal sauber zwischen Arbeitszeit, Lenkzeit, Bereitschaftszeit, Pausen und Ruhezeiten unterscheiden.

    Und dann wird zur Untermauerung ein EuGH-Urteil über einen Lokführer herangezogen und daraus eine Regelung für Berufskraftfahrer konstruiert. Dazu kommen weitere Urteile und Vorschriften, die teilweise in einen Zusammenhang gestellt werden, den sie so gar nicht hergeben.

    Man bekommt langsam den Eindruck, dass hier aus möglichst vielen unterschiedlichen Rechtsquellen irgendein vermeintliches Sonderrecht für Berufskraftfahrer zusammengebaut werden soll – und wenn die passende Regelung nicht existiert, wird sie eben aus der eigenen Interpretation heraus erzeugt.

    Das Problem ist nicht, dass man über bessere Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer diskutiert. Darüber kann und sollte man diskutieren.

    Das Problem beginnt dort, wo aus einer politischen oder persönlichen Forderung plötzlich eine angeblich geltende gesetzliche Bestimmung wird.

    Und genau dann sollte man sich die Mühe machen, die genannten Gesetze und Urteile + die dazu gehörigen Kommentierungen tatsächlich im Original zu lesen.

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    1. Christian du kannst oder willst es nicht begreifen oder verstehen, was die Berechnungen dazu sind. Dazu brauchst du nur Art. 6 (5) VO (EG) 561/2006 richtig verstehen, da alle Zeiten ab dem familiären Lebensmittelpunkt nach der Rom-I-VO dort beginnen und beendet werden.

      729,99 Std. im Monat und 259,80 Std. Arbeitszeit bei einer 60-Std.-Woche inkl. 194,85 Std. Lenkzeit, wobei auch 64,39 Std. nur für Kontroll-Tätigkeiten enthalten sind.

      365 Jahrestage – 261 Tage = 104 Tage Jahresfreizeit: 12 Monate = 8,66 Tage rWRZ „Freizeit zu Hause“ und 52 Std. Ausgleich zur Mehrarbeit sind 4,33 Tage Freizeit sein müssen, was 13 Tage, plus die jeweiligen 11 Std. Ruhezeiten vor und nach den Freizeiten zu Hause. Das bedeutet, das bevor, die Dienstreise beginnt muss der BKF ausgeschlafen sein, denn er muss konzentriert die möglichen bzw. eventuellen 10 Std. Lenkzeiten sicher bewerkstelligen. Also können es rein rechnerisch bis zu 16 Tage Zeit die er als BKF zu Hause sein kann, denn der Schlaf darf beweisbar nicht von der vorgeschrieben Freizeit von 45 Std. der rWRZ, vom Urlaub und vom Ausgleich für Sonn- und Feiertage abgezogen werden.

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