02 April 2026

Fahrerhaus = Raum!?

Fahrerhaus = Ruheraum ein Traum?!  Oder doch nicht?

Endlich ein Fahrerhaus mit Ruheraum“! Oder nicht?

Hat Scania nun als erster LKW-Hersteller ein extra XXXL Fahrerhaus evtl. mit einem 5,25-m²-Ruheraum
 – zurzeit in einer Klein-Serie von 25 LKW pro Jahr – im Programm? 
Offenbar hat Scania als erster LKW-Hersteller nun Platzverhältnisse im Fahrerhaus mit einem Ruheraum für 45 Std. der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit (rWRZ), dass eine geeignete Schlafmöglichkeit nach dem FPersG, der Rspr. vom EuGH und EuGHMR, sowie der ArbStättV mit 5,25 m² (ohne Nasszelle) anbietet!

Natürlich bleiben zurzeit auch noch einige Fragen offen, wo im Moment auch kein BKF es wissen kann, wie viel genau im Fahrerhaus tatsächlich an Fläche vorhanden ist. Schon am 21.06.2024 wurde das XXXL - Fahrerhaus von Scania in dem Eurotransport-Medium von Julian Hoffmann vorgestellt.

Das Scania-Fahrerhaus ist innen beim XXXL allerdings nur insgesamt 45 cm länger, so wie es scheint. Da muss ein BKF einmal sehr genau die Fläche im Fahrerhaus ausmessen bzw. berechnen. Also der LKW-L-Typ hat 3x das XXX und da könnten evtl. ca. 5 cm in der Innenlänge fehlen und das wäre sehr schade Es kommt also nur noch darauf an, wie die Fläche nun berechnet wird, ab Armaturenbrett hinter dem Lenkrad oder anders? So unwissend kann doch wohl Scania nicht sein, dass die Menschenwürde vom BKF nur noch mit mind. 5,25 Fläche, im Fahrerhaus ohne Nasszelle als Ruheraum, für die Zukunft in Serie gebaut werden muss. Auf Basis der großen S-Kabine entsteht im Ort Laxå in Schweden eine extra lange Wohnkabine, die deutlich mehr Raum bietet, als jede Standardausführung und mit nun 2,80 Meter an Fahrerhaus-Länge und 30 cm mehr, wie ehemals die alte Topversion, die mit ursprünglicher Länge von 200 cm innen im Fahrerhaus von den Pedalen bis zur Rückwand gemessen wurde und außen nur 2,35 Meter lang gewesen war.

Mit dem größeren Platzangebot von 5,25 Fläche als Ruheraum, wäre natürlich das Fahrerhaus ein Traum vieler BKF und gleichzeitig eine Möglichkeit, den Job attraktiver zu machen. Der Mangel von bis zu 400.000 BKF, ist rein rechnerisch und juristisch, wegen des Durchschnitts von 4 Monaten nachweisbarer 208 Std. im Monat, sehr extrem. Offensichtlich kann evtl. ein echter Ruheraum, das Leben als „Fernfahrer“ in Zukunft endlich menschengerecht sein, wenn er ab dem familiären Lebensmittelpunkt auf Dienstreise ist.

Scania wird wohl schon auch bald die neu revidierte EU-Längen-Verordnung für eine Aerodynamik nutzen, wie es bisher Daimler Truck mit dem neuen Actros L, Volvo Trucks mit dem FH Aero und DAF Trucks mit XF, XG und XG+ nur wenig mehr im Fahrerhaus mit 13 bis 25 cm gebaut hatten. Nun kann sich daraus auch die Möglichkeit ergeben, ganz legal und für alle Einsatzzwecke eine nach hinten verlängerte Kabine anzubieten.


Fahrerhaus 5,25 m² Ruheraum ab 2026?

Das LKW-Fahrerhaus ist das „Haus vom Kraftfahrzeugführer“. Wie auch bei allen anderen Fahrzeugarten zur Schiene, Wasser und Luft, müssen die Lokführer, Kapitäne und Piloten, natürlich auch 8 bis 10 Stunden am Arbeitsplatz verbringen. Nur beim Kraftfahrzeug LKW benutzt...

Weiterlesen siehe die PDF: Fahrerhaus = Ruheraum!?
Zum Hören die Audio-Datei: Fahrerhaus = Ruheraum!?
1. Bild: C Scania
2. Bild: Trans Info

2 Kommentare:

  1. Reiner Ludger AdrianSamstag, 04 April, 2026

    Solange das Fahrerhaus keine Arbeitsstätte im Sinne des Arbeitsstättengesetzes ist, solange wird sich auch nichts ändern. Wer hier auf ein eindeutiges Bekenntnis oder sogar Aktion der EU wartet, der lebt in einer Scheinwelt und ist ein Träumer. Die Arbeitsstättenverordnung schließt Transportmittel im öffentlichen Raum explizit aus. Und so ein Lkw ist nun mal ein Transportmittel und nichts anderes. Der Gesundheitsschutz erstreckt sich im Sinne der Verordnung nur auf das Rauchen.

    Auch wenn ich hier den Träumer ins Spiel gebracht habe, ist die Forderung nach mehr Platz und einem entsprechenden Ruheraum real und dringend notwendig. Deshalb bleibt eigentlich nur noch, der Forderung das entsprechende Glück zu wünschen. Das wird sie nämlich brauchen. Es wäre schon ein Meilenstein, wenn die EU mal aktiv darüber nachdenken würde.

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    1. Wenn die EMRK, GrCh und das GG, die Menschenrechte und Menschenwürde zum Ruheraum, es von der UN im Gutachten mit 6 bzw. 5,25 qm Ruheraum beinhaltet wurde, so hatte dann der EuGHMR, EuGH, das BVerfG es auch so geurteilt. Dann steht dem BKF so einen Ruheraum als geeignete Schlafmöglichkeit bestimmt zu, zumal er die Verkehrssicherheit gewährleisten muss.

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