Art. 2 EUV soll / muss jeder BKF kennen
Jeder BKF hat dazu zu 100 % einen Rechtsanspruch"Art. 2 EU-Vertrag"
*"Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. 2Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."*
Das hatte der EuGH C-769/22 dazu zum Inhalt von Art. 2 EUV geurteilt und ist für alle Staaten, Unternehmen und Institutionen eine unabdingbare rechtliche und juristische Grundlage als Pflicht und ein Recht vom BKF, so daß auch die BKF das bekommen "müssen", denn wenn nicht gibt es eine Restitution (Wiederherstellung, Rückgabe oder Schadensersatz) für 3 Jahre Rückwirkend.
Der Art 2 EUV ist primär der EU Vertrag als Pflicht und Anspruch
Klar ist...
Art. 2 EUV steht nicht in der Präambel, sondern ist Teil des Normenapparates. Die Norm beschreibt nicht, wie die Union sich gern sähe, sondern worauf sie sich gründet und was den Mitgliedstaaten gemeinsam ist.
Das hatten 27 Richter als EuGH Plenum die es Einstimmig geurteilt hatten..
Richtiger, Gerechter und Besser geht es in Europa und in der EU mit dem Recht nicht
(Bild EuGH CC)

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